Diskussion:Delmenhorst/Satzungsentwurf

Aktive Diskussionen

Beschließbarkeit der Satzung

Sehr schöne Arbeit. Das Problem was ich sehe ist, das dieses ja keine Satzung ist, die wir so beschließen können, da sich in dem Wiki hier quasi die Diskussion und die Entstehung widerspiegelt. Wir müssen also bis zum 07.03. eine Fassung der Satzung generieren, die wir beschließen können. Andreas 14.02.2010 17:01


+/-ambivalentes Argument: Ich sehe da kein Problem, da die Satzung mit den überarbeiteten Paragraphen beschlussfertig ist. Der Sinn dieser Diskussion ist es, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, ein paar Tage diesen Satzungsentwurf zu lesen und daran mitzuwirken, bis ich sie an Arne schicke. Ich könnte die fertig ausgearbeitete Satzung auch so direkt wegschicken, aber ich will keinen übergehen. --Sm0007h 17:33, 14. Feb. 2010 (CET)

Diskussion über Paragraphen und Abschnitte

$4 - Erg.: In parlamentarische Vertretungen, Organe und Parteigremien können nur Piraten gewählt werden. Dieser Absatz ist mir nicht klar. Wir sollten hier unterscheiden zwischen Wahlen für Parteiämter und öffentliche Ämter. Für Parteiämter können selbstverständlich nur Piraten kandidieren und gewählt werden. Bei öffentlichen Wahlen ist es durchaus denkbar auch nicht-Piraten auf unseren Listen kandidieren zu lassen. Didiman 15.02.2010 14:11

—Argument: Also ich bin aus jetziger Sicht nicht dafür, nicht-Piraten bei öffentlichen Wahlen zuzulassen. Wer nicht Mitglied ist wird dafür seine Gründe haben und evtl. mit Grundsätzen der Partei nicht übereinstimmen. Unter diesem Gesichtspunkt fürchte ich auch um Schaden an der Partei und unserer politischen Arbeit. Ich lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil, durch gute Argumente überzeugen.--Sm0007h 15:26, 15. Feb. 2010 (CET)

+Argument: Da ja alle Kandidaten für Wahlen von den Mitgliedern gewählt werden müssen, können die Piraten in Delmenhorst ja immer noch selber bestimmen, ob wir parteifremde bzw. parteilose Kandidaten aufstellen wollen. Wenn wir das allerdings per Satzung untersagen müßten wir im Falle eines Falles erst die Satzung ändern. Will sagen, nur weil die Satzung das explizit erlaubt heißt das nicht, das das auch gemacht werden muss. --Didiman 16:28, 15.02.2010

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