Diskussion:Bezirksverband Niederbayern/Geschäftsordnung

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Änderungen GO, zur Abstimmung bei der Vorstandssitzung am 4.3.:

§4 - Vorstandssitzungen

2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 714 Tagen, in dringenden Fällen auch kurzfristiger, per E-Mail auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene einberufen.

6. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen mindestens vierzwei Wochen vor der nächsten Sitzung veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als drei Monate zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 3014 Tagen einberufen werden.

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