Diskussion:2008-08-21 - Pressemitteilung Piratenpartei fordert keine neuen Datenschutzbestimmungen rauszugeben

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Vorschlag: streiche "Datensparsamkeit statt Datenschutz" setze "Datensparsamkeit und Datenschutz" oder "Datensparsamkeit vor Datenschutz"

Inhalt

Die Pressemitteilung ist sachlich falsch. Die Weitergabe von Daten ist nach derzeitigem BDSG (§29 BDSG bzw. §28 Abs. 3 Nr.3 BDSG) jederzeit erlaubt, wenn sie einmal erhoben wurden. Der FoeBuD e.V. gibt sogar ausdrücklich für diesen Zweck Opt-out Aufkleber heraus. Das machen die ja nicht von ungefähr.

  • §28 (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
Da steht _eigener_ Geschäftszwecke. §28 Abs. 3 Nr. 3 nennt folgende Daten:
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr
Von Kontodaten kann ich da nichts finden... Abgesehen davon schreibt §1 auch fest, dass bei der Erhebung der Daten die genauen Zwecke der Nutzung anzugeben sind. "Verkauf an wen immer Geld dafür bietet" würde mich doch als Verwendungszweck von Kontodaten sehr wundern...
  • Von Kontodaten steht in der Pressemitteilung nichts, sondern von persönlichen Daten. Und die können nun mal ziemlich frei weitergegeben werden. Selbst wenn man die Kontodaten ergänzte, hielte ich es für kontraproduktiv auf dieser Formalie rumzureiten. Im übrigen hebt Abs. 3 die Zweckbindung "für eigene Zwecke" ja gerade wieder auf. Es kann jedenfalls nicht Absicht der Piraten sein, sich die Angewohnheit der heutigen Politik zu eigen zu machen, die Meinung der Juristen und Fachleute zu ignorieren und sachlich falsche oder zumindest stark misinterpretierbare Pressemitteilungen in die Welt zu setzen, ohne Fachleute vorher zu befragen.
    • es stimmt, manche Aussagen sind noch missinterpretierbar, z.B. auch die Stellen mit den Datenschutzbeauftragten oder der Titel, fordert die Partei keine Bestimmungen (aha, veröffentlciht sie auch wenn sie sich die Hände nicht gewaschen hat?;-)) oder fordert sie:Keine neuen Bestimmungen...? es bleibt der Willkür der Auslegung frei ... hm...ich versuch mal gleich im Entwurf zu korrigieren, verbessert mich dort
  • Offensichtlich ist die "konsequente Anwendung des BDSG" nicht genug, um den Missbrauch einzudämmen. Man könnte versuchen, über die Hintertür "schutzwürdiges Interesse", den vorhandenen Quatsch zu retten, aber eine Neuauflage ist sicher sinnvoller.
    • damit wir auf den selben Infogrundlagen argumentieren können, hier der vorhandene Quatsch^^:1. Ein vorhandenes Urteil aus dem Jahr 1983: DAs Recht auf informationelle Selbstbestimmung, 2. das BSDG und 3. der Artikel 8 in der Grundrechtcharta der EU, Links dazu: Art Whitepaper, Grundlagen zu informationelle Selbstbestimmung, §28 BDSGmit Link zur Gesamtübersicht. Dieses vorhandene Material ist vom Gesichtspunkt der Grundsätzlichkeit imo ausreichend, jedoch in der Praxis versteift man sich auf Details und eigennützigen Interpretierungen, die juristischen Spitzfindigkeiten zu viel Freiraum gewähren.
  • Mit vorhandenem Quatsch meinte ich die grosszügigen Opt-out-Regelungen im BDSG, nicht das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". --Alu 23:07, 21. Aug. 2008 (CEST)
  • Die Aufnahme der informationellen Selbstbestimmung ins Grundgesetz kann durchaus sinnvoll sein. Andersherum liessen sich sicher auch andere Artikel des Grundgesetzes mit Verweis auf Artikel 2 streichen.

Wie man immer wieder sieht, wird die informationelle Selbstbestimmung gerne misverstanden, selbst von prominenten Persönlichkeiten (BZ) und Organisationen, wie dem Bund der Steuerzahler. Da wird das Recht dann mal zu einem Recht auf informationelle Selbstauskunft oder gar "informelle Selbstauskunft". Eine explizite Aufnahme ins Grundgesetz würde da sicher etwas Klarheit bringen, auch da nicht jedermann alle Entscheidungen des BVerfG durchlesen möchte, um seine Rechte zu kennen.

Hier sind ein paar Gedanken von jemandem, der sich mit der Materie auskennt, die ich lesenswert finde:

[1]

[2]

  • Bei diesem Herren habe ich den Eindruck, dass er bereits jetzt schon mal die Zeit nach dem Studium vorbereitet... Zumindest kann ich nicht erkennen, dass er bereits irgendwo gewählter oder ernannter Datenschutzbeauftragter wäre. Mag sein, dass er inhaltlich Recht hat, aber vorzugeben, er wäre Datenschutzbeauftragter gibt seiner Meinung imho einen negativen Touch.
  • Mag sein, aber seit wann schauen wir bei den Piraten auf Titel, Schlipse und Paraphernalia. Wir schauen auf Fakten und sachliche Information. So hatte ich das bisher jedenfalls verstanden.
    • theoretisch stimmt dies auch, nur auch Piraten sind nicht ganz frei von menschlichen Schwächen und verfallen mitunter dem "Hauptmann-von-Köpenik-Syndrom" ;-)
  • Ehrlich gesagt kann man doch einfach den Opt-Out Absatz streichen. Fakt ist, dass hier _illegal_ Daten verkauft wurden und nun getönt wird, stärkere Strafen würden dies verhindern können bzw. man sollte bestimmte Dinge illegalisieren. Diese sind aber bereits illegal und man hat schlichtweg gegen ein bestehendes Gesetz verstossen. Es bedarf keines neuen Gesetzes, das sagt "wenn ihr gegen Gesetz X verstosst, dann ist das ein Verstoss gegen Gesetz Y, dass einen Verstoss gegen Gesetz X illegalisiert"
Momentan tönt jeder von höheren Strafen, von der Opt-Out Regelung usw. und geht am Kern der Sache vorbei: dass die Datenhalden das grosse Problem sind. Und mit Statements a la "der Staat ist sauber, die Privaten sind das Problem" begibt man sich schon gen Zentralisierungsdebatte a la "die Provider passen nicht auf, jetzt nimmt das die Regierung in die Hand" --- und da würde ich mir klare Worte von der PP wünschen. Und zwar nicht erst in 4 Wochen sondern jetzt mal um die ganzen Dampfplauderer zu konterkarieren. Momentan steht in fast jedem Forum zum Thema "warum wird die Datensparsamkeit nicht angesprochen". Dann sprecht ihr sie an bevor das hier zum Schweigen der PP mutiert.

Phil

Zitat Datenschutzgesetz

"Es wird gefordert, dass eine Weitergabe von persönlichen Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgt: Das Bundesdatenschutzgesetz sieht dies aber seit Jahren exakt so vor." Dazu meine Frage: gibt es denn ein deutschlandweites Datenschutzgesetz? ich dachte, dies ist unter Länderhoheit geregelt und sieht dementsprechend auch in Bayern anders aus als in Hessen oder NRW. ich mag mich irren, aber wenn ich recht habe, sollte man dieses Zitat auch entsprechend abändern, --Leoni 16:19, 21. Aug. 2008 (CEST)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist - wie der Name schon sagt - ein Bundesgesetz. Es gilt damit einheitlich und deutschlandweit. Zusätzlich haben alle Länder eigene Datenschutzgesetze. Laut wikipedia gelten die Landesdatenschutzgesetze für die jeweiligen Landesbehörden und Kommunalverwaltungen, während das Bundesdatenschutzgesetz für Behörden des Bundes und private Unternehmen gilt. --Alu 22:35, 21. Aug. 2008 (CEST)

Vorschlag Zitat

Das Zitat ist jetzt ziemlich holperig geworden. Wenn man denn unbedingt meint, diese Pressemitteilung so herausgeben zu müssen, sollte man es wenigstens umformulieren. Ich mache das nicht im Original, weil das Zitat laut Änderungshistorie "abgesegnet" ist. Ich bin auch kein Jurist und behaupte nicht, dass das juristisch irgendeinen Sinn macht. Ich habe nur das bestehende so umgestellt, dass ich es als Laie nicht missverstehen würde.

"Was derzeit seitens der Politik gefordert wird, ist an Phrasendrescherei kaum zu überbieten. Die Forderungen beziehen sich auf Regelungen, die seit langem bereits per Gesetz bestehen. Es wird gefordert, dass eine Weitergabe von persönlichen Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht dies aber seit Jahren grundsätzlich so vor. Es gelten zwar grosszügige Ausnahmeregelungen für bestimmte Daten, wie Name, Anschrift oder Geburtsjahr, die für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Um diese Daten geht es bei dem aktuellen, schon nach geltendem Gesetz illegalen Datenhandel jedoch gerade nicht. Es ist also grundsätzlich zwar begrüssenswert, dass diese Sonderregelungen des BDSG entfernt werden sollen, jedoch wird damit die Ursache, die fehlende Datensparsamkeit und Tendenz zur Bildung von Datenhalden, aus der öffentlichen Diskussion herausgedrängt. ..."

Auch die direkte Folge von 1983 und 1:1 sieht bescheuert aus.

Mir ist allerdings nicht klar, was mit der Pressemitteilung wirklich erreicht werden soll. Opposition um jeden Preis? Es ist doch schön, wenn - sei es auch aus noch so verlogenen Motiven - das BDSG endlich um die unsägliche Opt-out Regel erleichtert wird. Oder ist die Befürchtung, dass man bei einer Neuauflage des BDSG wieder noch grössere Scheunentore einbauen wird?

Weiter ist das geltende BDSG auch in anderer Hinsicht nicht ideal. Die Entscheidung, was ein "schutzwürdiges Interesse" genau ist, wird den Juristen und Gerichten überlassen.

Hat mal jemand mal einen amtierenden Datenschutzbeauftragten um Rat gefragt, wie man das formulieren könnte? --Alu 23:07, 21. Aug. 2008 (CEST)

ich leits mal an die RedaktionsML weiter...meld dich auch dort an :-)--Leoni 23:14, 21. Aug. 2008 (CEST)

Erster Versuch: Piratenpartei fordert: Keine voreiligen neuen Datenschutzbestimmungen!

Die Piratenpartei schließt sich den Forderungen nach möglichst schnell umgesetzten, neuen Datenschutzbestimmungen ausdrücklich nicht an. Statt dessen fordert sie, bestehende Gesetze und Bestimmungen, darunter das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent umzusetzen und zu stärken.

Der Bundesvorstand Sebastian Schäfer: "Was derzeit seitens der Politik gefordert wird, ist an Phrasendrescherei kaum zu überbieten. Die Forderungen beziehen sich auf Regelungen, die seit langem bereits per Gesetz bestehen. Es wird gefordert, dass eine Weitergabe von persönlichen Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgt: Das Bundesdatenschutzgesetz sieht dies aber seit Jahren exakt so vor. Wobei hier auch eine Lücke existiert, die geschlossen werden muss: Die Weitergabe von 'öffentlich zugänglichen Daten' wie Name, Titel, Anschrift, Geburtsjahr und akademischen Titel, muss dringend eingeschränkt werden. Eine Abkehr von der bestehenden Regelung, nur in Ausnahmefällen eine freie Herausgabe dieser Daten bereits durch die Einwohnermeldeämter verhindern zu lassen, ist ein Unding. Des Weiteren wird nach einer Verankerung solcher Regelungen im Grundgesetz gerufen: Das Bundesverfassungsgericht hat die informationelle Selbstbestimmung bereits 1983 1:1 aus dem Grundgesetz abgeleitet.

Nun verlangen sogar Politiker welche die Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenweitergabe, den ePass, die elektronische Gesundheitskarte, KFZ-Kennzeichen-Scanning, die einheitliche Steuernummer, Kontenzugriff für Finanz- und Sozialbehörden und noch viel mehr vorbereitet und umgesetzt haben bessere Datenschutzgesetze. Den Datenschutz in Deutschland zuerst derart zu Grabe tragen, und sich dann über mangelnden Datenschutz zu empören, ist an Heuchelei kaum zu überbieten!"

Die seit Jahren praktizierte Aufweichung der Bürgerrechte und das bewusste Wegsehen vor grenzwertigen Praktiken in Unternehmen fordert nun ihren Tribut. Die Piratenpartei fordert daher auf, die Warnungen und Empfehlungen von Sachverständigen und Kritikern ernstzunehmen und jetzt nachhaltige Lösungen zu finden für eine zukunftsfähige, demokratische und lebensfreundliche Gemeinschaft. Zur Stärkung der verankerten Bürgerrechte fordert die Piratenpartei eine Abkehr der Bagatellisierung von Verstößen gegen Datenschutz, sowie empfindlichere Mindeststrafen bei deren Ahndung. Ebenso fordert sie eine Abkehr der Politik von der Idee, dass zunehmend konzentriertere Datenbevorratungsstellen entstehen müssen, um scheinbare Sicherheit zu erzeugen. Verbesserte und praxisbezogenere Befugnisse der Datenschutzbeauftragten, sowie ein Pflichtkonzept zur Ausbildung und insbesondere eine Aufstockung der Personaldecke sind ein absolutes Muss. Primär würde aber ein konsequentes Anwenden bestehender Restriktionsmöglichkeiten bereits ein positives Zeichen setzen.

Eine konsequente Überprüfung der bestehenden Gesetze, eine strikte Verneinung des Datenbevorratungsprinzips und somit ein klares "Ja" zur Datensparsamkeit sind die Forderungen der Piratenpartei. Diese Forderungen basieren auf dem grundlegenden Wissen darum, dass Daten immer Begehrlichkeiten erwecken, seien diese monetärer Natur oder der Wunsch nach Kontrolle über die Bevölkerung.


Zweiter Versuch: Piratenpartei fordert: Datensparsamkeit statt Datenschutz

Die Piratenpartei schließt sich den Forderungen nach möglichst schnell umgesetzten, neuen Datenschutzbestimmungen ausdrücklich nicht an. Statt dessen fordert sie, bestehende Gesetze und Bestimmungen, darunter das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent umzusetzen und zu stärken.

Der Bundesvorstand Sebastian Schäfer: "Was derzeit seitens der Politik gefordert wird, ist an Phrasendrescherei kaum zu überbieten. Schauen wir uns den aktuellen Skandal an: Es werden millionenfach Datensätze verkauft und unterstellt, dies sei durch aktuelle Gesetze gedeckt. Dies ist aber grundlegend falsch. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt zwar der Verkauf und die Weitergabe von Daten, bezieht sich daber aber ausdrücklich auf allgemein verfügbare Daten wie Name, Titel, Anschrift, Geburtsjahr und akademischen Titel. Hier wäre zwar auch ein Punkt, an dem dringend abgesetzt werden müsste - eine Abkehr von der bestehenden Regelung, nur in Ausnahmefällen eine freie Herausgabe dieser Daten bereits durch die Einwohnermeldeämter verhindern zu lassen, ist dringend erforderlich - aber wie bereit geschildert, ist das nicht der Skandal. Mir scheint, dass hier einen typischen Fall von Sommerloch vorliegt. Wilder Aktionismus. Das ganze wird natürlich noch durch eine Aussage von Dieter Wiefelspütz getoppt: 'Big Brother lauert eher in der Privatwirtschaft als bei Vater Staat'. Aus dem Mund von jemandem, der nach eigener Aussage auch für die Vorratsdatenspeicherung wäre, wenn es keine Terroristen gäbe, ist dies blanker Hohn.

Des Weiteren wird nach einer Verankerung von Datenschutzgesetzen im Grundgesetz gerufen: Das Bundesverfassungsgericht hat die informationelle Selbstbestimmung aber bereits 1983 1:1 aus dem Grundgesetz abgeleitet.

Politiker welche Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenweitergabe, den ePass, die elektronische Gesundheitskarte, KFZ-Kennzeichen-Scanning, die einheitliche Steuernummer, Kontenzugriff für Finanz- und Sozialbehörden und noch viel mehr vorbereitet und umgesetzt haben, fordern bessere Datenschutzgesetze. Den Datenschutz in Deutschland zuerst derart zu Grabe tragen, und sich dann über mangelnden Datenschutz zu empören, ist an Heuchelei kaum zu überbieten!"

Die seit Jahren praktizierte Aufweichung der Bürgerrechte und das bewusste Wegsehen vor grenzwertigen Praktiken in Unternehmen fordert nun ihren Tribut. Die Piratenpartei fordert daher auf, die Warnungen und Empfehlungen von Sachverständigen und Kritikern ernstzunehmen und jetzt nachhaltige Lösungen zu finden für eine zukunftsfähige, demokratische und lebensfreundliche Gemeinschaft. Zur Stärkung der verankerten Bürgerrechte fordert die Piratenpartei eine Abkehr der Bagatellisierung von Verstößen gegen Datenschutz, sowie empfindlichere Mindeststrafen bei deren Ahndung. Ebenso fordert sie eine Abkehr der Politik von der Idee, dass zunehmend konzentriertere Datenbevorratungsstellen entstehen müssen, um scheinbare Sicherheit zu erzeugen. Verbesserte und praxisbezogenere Befugnisse der Datenschutzbeauftragten, sowie ein Pflichtkonzept zur Ausbildung und insbesondere eine Aufstockung der Personaldecke sind ein absolutes Muss. Primär würde aber ein konsequentes Anwenden bestehender Restriktionsmöglichkeiten bereits ein positives Zeichen setzen.

Eine konsequente Überprüfung der bestehenden Gesetze, eine strikte Verneinung des Datenbevorratungsprinzips und somit ein klares "Ja" zur Datensparsamkeit sind die Forderungen der Piratenpartei. Diese Forderungen basieren auf dem grundlegenden Wissen darum, dass Daten immer Begehrlichkeiten erwecken, seien diese monetärer Natur oder der Wunsch nach Kontrolle über die Bevölkerung.

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