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Meine Anfechtung der Bundestagswahl 2009. Beabsichtige im Falle eines Falles Verfassungsbeschwerde einzulegen. Danach stünden von Verfassungs wegen denn Piraten eiige Sitze im Bundestag zu. Im Sonderfall der Bundestagswahl (Wahlbeteiligung weniger als 66 2/3 % der Wähler) durfte bei verfassungskonformer Auslegung des BWahlG § 6 (5 % Sperrklausel jedenfalls nicht auf die Piraten Partei angewendet werden. Komme mir niemand damit: Hat ja sowieso keinen Erfolg. Weiß ich selbst.
Knud Petzel
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