Bundesvorstand/Regelungen

Koordinaten

Sammelseite für vom Bundesvorstand beschlossene Regelungen

Regeln für bundesweite Arbeitsgruppen

Beschluss: 2009-08-20 - Vorstandssitzung

Text:

1) Status:

Jede AG hat einen Status (der ggf. mittels Template auf der Wikiseite angezeigt wird):

  1. inexistent (erfüllt noch nicht die Anforderungen von Stufe 2)
  2. unbestätigt
  3. inoffiziell
  4. offiziell
  5. stillgelegt (bezeichnet AGs deren (Neu-)Gründung aus bestimmten Gründen nicht zulässig/erwünscht ist. 

2) Gründung einer neuen AG (Erreichen von Status 2 'unbestätigt'):

  • zum Erstellen einer AG (Wikiseite o.ä) müssen 3 Piraten(!) sich zusammentun. (keine Gründung mit nur einem Mitglied, keine Gründung ohne Partei-Mitglieder)
  • die AG benennt 3 Koordinatoren, (es gibt keinen AG-Leiter außer er wird offiziell vom Vorstand als solcher beauftragt). Die Koordinatoren dienen mindestens als Ansprechpartner für jeden, der an die AG herantreten möchte. Die Arbeitsorganisation innerhalb der AG ist nicht festgelegt.
  • es muss ein Zweck, ein angestrebter Output und den Mehrwert für die Partei und die Art der AG festgelegt werden. Die Art der AG kann nur eine der folgenden sein:

- politisch (zB Bildung)

- organisatorisch (zB Verwaltung)

- dienstleistend (zB Website)

  • wenn diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind, fällt die AG zurück in Status 1 'inexistent'.

3) Erreichen von Status 3 'inoffiziell' Wenn die Voraussetzungen aus 2) erfüllt sind und die entsprechenden Informationen auf der Wiki-seite (URL wird noch genannt) hinterlegt sind kann die AG den Status 3 'inoffiziell' benutzen.

4) Erreichen von Status 4 'offiziell' Die Voraussetzungen aus 2) und 3) müssen erfüllt sein und die AG muss vom Vorstand in das AG-Struktur-Konzept eingeordnet sein. Spätestens hier muss ein Ansprechpartner aus dem Vorstand benannt sein.

5) AGs, die mit anderen Bereichen konkurrieren, aus zu erklärenden Gründen unpassend oder unerwünscht bzw. kontraproduktiv sind, können per Vorstandsbeschluß in den Zustand 5 (stillgelegt) befördert werden. Dies soll vorwiegend dazu dienen, dass bestimmte AGs nicht immer wieder gegründet werden, obwohl sich ihr Titel schon mehrfach als ungeeignet herausgestellt hat. Die AG kann dagegen Widerspruch einlegen durch ihre benannten Koordinatoren und es ist ggf. sicherzustellen, dass sie bis zur Auflösung des Konflikts im Status 2 weiterarbeiten kann.


Piraten in wohnortfremden Landesverbänden

Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, wo sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:

Wenn ein Pirat die Aufnahme in einem anderen Landesverband (Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) beantragt, muss er diesen Antrag begründen. Der Generalsekretär (oder das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied der Vorstands) des befragten Landesverbands teilt dies dem Generalsekretär (oder s.o.) des zuständigen Landesverbandes unter Angabe der Adresse des anfragenden Piraten mit und fragt nach seiner Genehmigung. Liegen die Zustimmungen beider betroffenen Generalsekretäre (oder s.o.) vor, beantragt der GenSec (oder s.o.) des aufnehmenden Landesverbands den Bundesvorstand, diesem Antrag im Umlaufverfahren zuzustimmen.

Die Adresse für die Anfrage ist vorstand (at) piratenpartei (.) de

Bei Wohnortwechsel ist der GenSec (oder s.o.) verpflichtet, dem GenSec (oder s.o.) des Wohnortes die neue Anschrift mitzuteilen.

Diese Regelung gilt analog für alle Orts-, Kreis-, und Bezirksverbände, die sich jeweils an die nächst höhere Verwaltungsebene wenden.

LV Mitgliedswechsel

Beitragsminderungsprocedere

Die Beitragsminderung wird entsprechend dem Formular Variante 1 zugestanden.

  • Anträge auf Minderung werden in Schriftform eingereicht (Brief, Fax oder Scan-Mail)
  • Das Formular wird vom zuständigen LV auf Plausibilität geprüft (delegierbar?)
  • Der LV bestätigt die Beitragsminderung unter Vorbehalt, mit dem Hinweis, das grundsätzlich allerdings nicht mit einer Beanstandung durch den BV zu rechnen ist.
  • Der LV sammelt die Formulare und sendet diese in Kopie an die BGS
  • Die BGS vermerkt das Eingangsdatum
  • Die BGS prüft die Vollständigkeit der Formulare zusammen mit einem Vorstandsmitglied
  • Das Vorstandsmitglied stellt den Antrag alle Minderungsanträge bis zum Zeitpunkt des Eingangsdatum zu dem beanstandungslos geprüft wurde zu genehmigen. Beitragsminderungsprocedere