Benutzer Diskussion:Florens/LPT2009.1-Satzungsänderung

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Position in der Landessatzung

Ich habe mich dazu Entschieden meine Satzungsänderung nach den Organen einzubringen. Da die Schlichter selbst kein Organ sind und mir kein besserer Platz eingefallen ist. Wenn jemand jedoch bessere Vorschläge hat, nur her damit. --Florens 05:36, 21. Jul. 2009 (CEST)

Aufbau des Antrages

Dies ist mein erster Satzungsänderungsantrag, falls jemand ein besserer Aufbau, des des von mir verfassenten Inhalts einfällt, immer her damit. --Florens 05:36, 21. Jul. 2009 (CEST)

Inhalt

Den Inhalt finde ich so ok, falls jemand trotzdem Änderungsvorschläge einfallen immer her damit. --Florens 05:36, 21. Jul. 2009 (CEST)

Vereinbarkeit mit § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.

  • Hier bin ich mir nicht schlüssig ob dieser Antrag überhaupt möglich ist. Meinungen bitte... --Florens 05:36, 21. Jul. 2009 (CEST)
    • Da deine Satzungsänderung zumindest das Recht auf die Anrufung eines Schlichters enthält, nehme ich an, dass die Änderung nicht möglich ist, da sie eben gegen §4 steht. Evtl. könnte man dem Antrag hinzufügen diesen zu ändern, aber das würde meiner Meinung nach mehr Durcheinander stiften als Hilfe zu sein. --Marks 08:39, 21. Jul. 2009 (CEST)
      • Naja ist zwar ein bissle Wortklauberrei, aber das Recht auf einen Schlichter wird nicht gewährt. Ein Pirat kann lediglich einen Schlichter anrufen und jedem Piraten steht es frei an diesem Verfahren teilzunehmen. Auch dem Schlichter. --Florens 01:55, 22. Jul. 2009 (CEST)

Meinungsbild

Hier könnt ihr einfach mit eurem Wikinamen unterschreiben, damit ich mal nen groben Eindruck bekomme ob sowas überhaupt erwünscht ist.

Find ich ne gute Sache

  1. --Florens 06:04, 21. Jul. 2009 (CEST)

vollkommen überflüssig

  • wird durch das Schiedsgericht bereits abgedeckt und fügt sonst nur weitere Komplexität und zusätzliche Posten ein. --Orca 06:33, 21. Jul. 2009 (CEST)
    • In wie fern wird das vom Schiedgericht abgedeckt? --Florens 01:48, 22. Jul. 2009 (CEST)
  • Das bei uns manche Diskussion aus dem Ruder läuft, ist meiner Meinung nach durch unserer öffentlichen Diskussionskultur begründet. Ich denke nicht, dass sich solche Entwicklungen durch offiziellen Schlichter stoppen lassen würden, wir müssen einfach damit leben. --bama 06:55, 21. Jul. 2009 (CEST)
  • Wenn es so ist, wie Orca geschrieben hat und dies wirklich bereits vom Schiedsgericht abgedeckt wird, denke ich ist die Änderung unnötig. Ansonsten wäre es zu überlegen, wobei ich aber bezweifle, dass bei "kleiner" Kommunikation(also Twitter,ML,IRC) viele einen Schlichter anrufen würden.--Marks 08:46, 21. Jul. 2009 (CEST)
  • vollkommen überflüssig würde ich nicht sagen, aber ich verstehe den Vorteil zum Schiedsgericht noch nicht. Kannst du das evtl. weiter ausführen, wo du da die vorteile siehst? --VorTeX 08:26, 21. Jul. 2009 (CEST)
    • Der Vorteil wäre der das für eine Entscheiung kein Schiedsgericht zusammen kommen müsste, sondern die streitparteien erstmal ermutigt werden selbst, unter einer ruhe stiftenden Aufsicht, eine Lösung zu finden. --Florens 01:48, 22. Jul. 2009 (CEST)

nicht dafür

  • Vollkommen überflüssig würde ich nicht sagen, daher eine neue Kategorie ;) Eigentlich sollten wir Streitereien untereinander ohne offiziellen Schlichter lösen können. Zur Not kann man auch beim Vorstand, Schiedsgericht oder einfach bei einem anderen Piraten nachfragen, ob dort nicht jemand als Schlichter einspringen will. Ich bin ein Fan einer schlanken Satzung, da sollte so wenig wie nötig drin stehen. Streitereien sollten wir auch ohne Satzung lösen können, daher: nicht dafür :) --brg 09:01, 21. Jul. 2009 (CEST)
    • Streitereien sollten wir auch ohne Satzung lösen können. - Genau da sehe ich das Problem, auf Grund unserer Kommunikationswege entstehen Streitigkeiten meißt aus Kleinigkeiten. Auch wenn ich es beführworten würde, wenn die Leute Ihrem gegenüber mehr Respekt zollen würden, ist es doch so, dass z.B. in einer Email schnell was geschrieben ist, was man denjenigen so nicht ins Gesicht gesagt hätte. Siehe Aktiven-Liste. Ich weiß BaWü ist da vermutlich am wenigsten vertreten, aber warum nicht ein Beispiel für die anderen geben. Also bei uns funktioniert das... machts doch so wie wir. ;) --Florens 02:07, 22. Jul. 2009 (CEST)
  • Die Funktion als Schlichter würde eine weitere Instanz bedeuten. Im Weiteren ist nicht klar, was ein Schlichter bewirken soll, wenn ihm Rechte fehlen und eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Adressaten unverbindlich ist. In einer offenen Struktur, wie wir sie in der Partei haben, sind Meinungsverschiedenheiten nicht nur vorprogrammiert sondern auch wünschenswert. Für Streitigkeiten, welche einer definitiven Entscheidung bedürfen, ist das Schiedsgericht vorgesehen. --Jsem 10:43, 21. Jul. 2009 (CEST)
    • Naja weitere Instanz würde ich das nicht nennen, es ist lediglich eine Möglichkeit, die einen Prozess verhindern könnte. Ein Schlichter bewirkt, dass die Leute mal wirklich vernünftig miteinander reden und so können eventuelle Missverständnisse ausgeräumt werden, ohne gleich ein großes Theater zu veranstalten und eventuell noch mehr Leute darin zu verwickeln. --Florens 02:07, 22. Jul. 2009 (CEST)

is mir egal...

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