Benutzer Diskussion:AndreasRomeyke
Landesverband Brandenburg
Da mich das Verhalten von B. und S. aus Brandenburg mittlerweile ziemlich annervt, hier nochmal ein Aufruf an alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg: Bitte klärt eure Probleme vor Ort.
Statt aufeinanderzuzugehen und die Hinweise aus dem Urteil zu verstehen, versuchen einige des Landesverbandes mich und das Bundesschiedsgericht zu instrumentalisieren. Die Ursachen sind aber nicht bei uns oder bei mir, sondern im LV BB zu suchen.
Die Art und Weise der Auseinandersetzung ist unpiratig und kindisch. Mir ist dabei völlig egal, wer von den beiden Parteien "angefangen" hat oder sich im "Recht" glaubt. Wenn ihr so eine Auseinandersetzung führen wollt, dann bitte außerhalb der Piratenpartei.
Fragen zur Kandidatur 2010
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:AndreasRomeyke/Fragebogen
Frage zu Zeitdauer Verfahren
Ich frage mich, warum Du meinst, qualifiziert zu sein. Du hast seit der Wahl zwei Fälle mit Urteil bearbeitet. Vier Fälle liegen seit November - so knapp 6 Monate - herum und sollten Ende März abgeschlossen sein. Ein Ende scheint nicht in Sicht. Insofern kann man von keiner guten Bilanz sprechen. Niemand13 20:42, 9. Apr. 2010 (CEST)
- Dazu drei Anmerkungen:
- Die Arbeit des Bundesschiedsgericht schlägt sich nicht nur in Urteilen wieder. Es müssen Anfragen beantwortet werden, Anträge bewertet und ggf. zurückgewiesen, an andere Schiedsgerichte verwiesen oder Verfahren eröffnet werden. Die Quantität an Urteilen sagt daher nichts über die Qualität der Arbeit des Bundesschiedsgerichtes aus. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, daß das Bundesschiedsgericht zu laufenden Verfahren keine Stellung beziehen darf und der Gegenstand der Klagen oft eben nicht öffentlich ist.
- Ein Schiedsgerichtsverfahren ist kein Schnellschuß, da die Sachlage oft nicht einfach zu bewerten ist und Stellungnahmen verschiedenster Verfahrensbeteiligter einzuholen und zu kommunizieren sind. Das Bundesschiedsgericht kommuniziert in der Regel via Email, hinzu kommen Anhörungen und die Schiedsgerichtssitzungen. Im Jahre 2008 und 2009 fanden diese monatlich, seit 2010 beinahe wöchentlich statt.
- Ich denke, daß die anderen Schiedsrichter und die mit dem Bundesschiedsgericht in Kontakt getretenen Piraten in aller Regel bestätigen können, daß Anfragen an das Bundesschiedsgericht sofort von mir bearbeitet wurden und werden, im Allgemeinen erfolgte eine Eingangsbestätigung innerhalb von einem Tag. Übrigens auch im Wiki... ;-)
- Ich denke, dass hier Wunschdenken vorliegt. Ein Schiedsgerichtsverfahren sollte natürlich kein Schnellschuss sein. Aber zwischen schnell (z.B. 1 Woche) und 6 Monate gibt es einen gehörigen Unterschied. Und da das Schiedsgericht offensichtlich nur virtuell tagt, gibt es überhaupt keinen Grund, dass hier nicht zügig gearbeitet wird. Und nächsten Monat ist die Zeit endgültig abgelaufen. --Niemand13 13:09, 10. Apr. 2010 (CEST)
Verfahren LV Brandenburg
- Vorweg wir haben das Verfahren gewonnen. Ich "nörgle" nicht als Verlierer. ^^ Rein vom Ablauf und der Zeit sieht ein ganzer Verband die vergangene Arbeit des BSG sehr kritisch (5 Monate). Die Arbeit des Schiedsgerichtes dauerte deutlich zu lange und behinderte Arbeit und hat Konflikte erhalten. Kommunikation ist praktisch nicht möglich gewesen. Hin- und wieder per Email, das war alles. Einzelne Schiedsrichter wiederum haben Anfragen und Bitten nicht weitergegeben. Im Grunde ist das Schiedsgericht seiner Pflicht der Informationsgebung nicht "hinreichend" nachgekommen, es war mausetot. Vertreter der Beklagten wurden nicht über Nacheinreichungen informiert und haben diese erst im Urteil kennengelernt. Richter wiederum haben Unterlagen angefordert die ihnen monatelang vorlagen. Anhörung war völlig absurd organisiert, aufbauend auf einem neben der Spur laufendem Verfahren (das BSG hatte sich als Investigativorgan verstanden, statt Nachweise der Klageseite einzufordern oder das Verfahren abzubrechen). Widersprüche wurden nicht beantwortet und es bestanden erhebliche Unterschiede in der Auffassung was ein Schiedsgericht überhaupt zu prüfen hat, bzw. was eine plausible Begründung einer Klage ist. Der vorliegende Fall war offensichtlich unbegründet, so dass er nach 6 Monaten im Urteil mit "Unbegründetheit der Klage" beendet wurde. Wenn ein Kläger von vornherein keinen Grund/Nachweis einer Behauptung nennen kann, wäre es sinnvoll auch kein Verfahren zuzulassen. Die Begründung hat diesen Punkt eigentlich nur zu kaschieren versucht. So eine Verfahrensweise behindert politische Arbeit in einer Partei, belastet Vorstände und ist DoS. Im Urteilsdetail standen dann wiederum komische Sachen, die offensichtlich nie gegengeprüft wurden und nur auf Aussagen eines Klägers beruhten. Der Gegencheck wiederum, eine Nachfrage wurde nicht getätigt. Man muss zusätzlich die Fähigkeit der rechtlichen Bewertung anzweifeln. Sorry. Aber vielleicht kannst du doch nochmal ehrlich erklären wie du herausgefunden hast was nach BGB ein Jahr ist. Ich denke das ist eigentlich Grundwissen, bzw. man sollte wenigstens wissen wo man nachschauen muss. Reicht das wirklich dauerhaft aus? Zumal ich durchaus der Meinung bin, dass das obengenannte Verfahren gegen die Satzung verstieß. Anfechtungen sind generell nach §3 (1) der Bundessatzung zu führen, bedeutet auch das die Fristregel der Landessatzung im Verfahren nicht eingehalten wurde und das Verfahren bei anderem Ausgang vor einem Zivilgericht fragwürdig gewesen wäre. Ebenso wie die Einhaltung formeller Belange nach Satzung und den darüber vorliegenden Rechteabgleich. Sowas hätte für die Piratenpartei teuer werden können, wenn ein anderer Grund, ein anderer Kläger da gestanden hätte. Reicht dein Rechtsverständnis für so eine Tätigkeit wirklich aus? Reicht es aus, wenn ein Rechtsanwalt plötzlich eine Klageseite vertritt? Oder wird dann das Bundesschiedsgericht zum Spielball von rechtlich Beschlageneren? Ich fürchte ja, wenn sich personell nichts ändert. Zum zweiten, wäre es sinnvoll Standards für Landesverbände zu vermitteln, auch das könnte eine Aufgabe eines BSG sein. Lehrtätigkeit. Davon kam nichts. Soweit wurde es zumindest über die Bühne gebracht aber was für Überraschungen bringt die Zukunft? Meine Frage: Ist es unter diesen Umständen richtig für ein wichtiges Amt innerhalb der Piratenpartei zu kandidieren, - Vorraussetzungen, Zeit?--Nimix 17:00, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Persönliche Anmerkungen zum Verfahren von mir, der Landesvorstand BB hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Der Ton war seitens des LV von Beginn an unter aller Sau, nicht nur dem BSG gegenüber, sondern schon vorher gegenüber den Klägern und gegenüber dem LSG. Es gab zu Beginn des Verfahrens *ernsthafte* Zweifel, ob der LPT korrekt verlaufen war. Obwohl meine private Telefonnummer nicht für die Kommunikation in Sachen BSG herausgegeben wurde, wurde diese seitens des LV benutzt. Der LV hat seit Beginn des Verfahrens versucht sich in die Belange des LSG und des BSG einzumischen und wenn man so will, die Schiedsgerichte versucht zu "erpressen", in dem man Gegenklage gegen andere Landesparteitage und Bundesparteitage angedroht hatte. Anstatt den Hinweis des Bundesschiedsgericht zur Integrativen Wirkung ernst zu nehmen, wird hier lieber erneut versucht, das Schiedsgericht in Mißkredit zu bringen. Die Probleme im Landesverband Brandenburg dann dem Bundesschiedsgericht in die Schuhe schieben zu wollen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
- Andreas, ein Verfahren, dass sich über Monate hinzieht führt nicht gerade zu Konfliktlösungen, dafür allerdings ist ein Schiedsgericht eingerichtet worden. Bedeutet die lange Zeit führt zu einer Mitverantwortung des Bundesschiedsgerichtes. --Nimix 17:18, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Du wirst verstehen das Beklagte kaum "ewig ruhig" bleiben können wenn ein Verfahren "sich zieht" und der Ablauf außer Kontrolle gerät, es ist übrigens alles richtig was in den Widersüprüchen steht. Die Anhörung war ehrlich gesagt ein Witz, es fehlte die Vorbereitung des BSG, man hatte nichtmal die Protokolle gelesen, es fehlte der relevante Part des Bundesvorstandes, es wurden Kläger nicht informiert, es wurden seltsame Einladungswünsche versandt und Bitten dazu innerhalb des Gerichtes nicht weitergegeben, die Beklagten wusste weder während noch später von Klagenachreichungen. --Nimix 17:43, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Außerdem würde ich dich "bitten" die Darstellung von "Erpressung" "etwas" zu korrigieren. Wenn sich das auf unseren Wunsch der Eröffnung eines zweiten Schiedsgerichtsverfahren bezieht, welchen wir gegen den Bundesvorstand in gleicher Sache eröffnen wollten um damit verständlich machen was wir von solchen "begründeten" Klageschreiben und der Bearbeitung halten, warum nicht? Zumal es ja offensichtlich unser Recht ist, - wie immer wieder, wiederholt wird. Ich sag nur DoS. Unsere Klageschrift wurde bis heute nicht beantwortet, noch ein Verfahren begonnen. ^^ Naja, mittlerweile denke ich das es sich auch erledigt hat. Die Rede von Erpressung ist jedoch ein "schwieriger" Punkt und da würde ich doch etwas Plausibilität erbitten. Ich fürchte eher das hier eine "kleine" Entgleisung stattfand, die jetzt einfach korrigiert werden könnte. Ich muss es glaube nicht ausführen, immerhin sind solche Aussagen schon sehr weitführend relevant und entsprechen nicht wirklich Tatsachen. Ich denke, das dir das rausgerutscht ist und kann mit einer kleinen Korrektur leben bzw. würde die mal "etwas" anmahnen. Zum anderen, deine Telefonnummer wurde mehrfach von uns erbeten, da du nach Satzung auskunftspflichtig bist und per Email nicht "gerade" viel kam. Es wurden Widersprüche weder bestätigt noch beantwortet, was soll man dann machen? Richtig, man versucht jemanden zu sprechen. Die Anhörung wurde im Dezember erbeten. Sie fand relativ plötzlich im Februar statt.... Wir haben die Nummer vom Vorstand Sachsen erhalten und exakt 1 mal angerufen und niemanden außer einem AB erreicht und scharfen Protest von dir geerntet. Ehrlich gesagt, wäre mal etwas Arbeit besser gewesen. Ich fürchte deine Arbeit ist teilweise nicht ganz so toll wie du es darzustellen versuchst. Und du scheinst gerade unter Druck wegen der Kandidatur zu stehen, kann ich verstehen. Persönlich halte ich übrigens einiges von dir, nur als Richter da sind wir anderer Auffassung. --Nimix 17:18, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen, ein Schiedsgericht bzw. ein Schiedsgerichtsverfahren ist Schlichtungsinstanz bzw. Schlichtungsverfahren und keine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Anwendung der ZPO ist demnach nicht geboten (vgl. Ipsen ua.) und wäre in der Form auch nicht ohne weiteres leistbar.
- Genau das sagten wir übrigens auch zur ZPO, der Punkt ist das es dennoch Regeln gibt. Eine Satzung: Auskunft, Prüfung, Formvorschriften.--Nimix 17:18, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Ob bestimmte Verfahren schneller abgearbeitet werden können? Ich glaube ja. Das BSG hat die letzten Monate dazu entsprechende Workflows entwickelt (separates Verfahrenswiki, Telkos mit Piratenpad für Protokolle und Urteilsfindung, Anhörungen mit Mitschnitt und externer Transkription). Seit 2010 tagen wir mittlerweile fast wöchentlich. Aber gerade im Herbst letzten Jahres wurden wir mit einer Flut von Anträgen und Anfragen bombardiert, davon ein guter Teil, weil die Schiedsgerichte auf Landesebene nicht handlungsfähig waren oder gar nicht erst gefragt wurden.
- Zur Frage, ob ich es für richtig halte, erneut zu kandidieren. Ja, absolut. Ich kann und werde nach der Wahl wie bisher ca. 10-20h/Monat für die Arbeit im BSG aufwenden.
- Ich kandidiere unter anderem, damit der menschliche Aspekt und der gesunde Menschenverstand bei Beachtung des PartG und der Satzung nicht reinen Paragraphenreitern geopfert werden und das Schiedsgericht das bleibt, was es ist, eine parteiintere Schlichtungsinstanz, die den einzelnen Piraten die Möglichkeit gibt, ihre satzungsgemäßen Rechte durchzusetzen, und wenn es sein muß auch gegen die Vorstellung eines Landes- oder Bundesvorstandes.
- Und an der Stelle vielleicht auch nochmal zur Erinnerung, die Schiedsgerichte bewerten Vorgänge nach eigenem Wissen und Gewissen, sie sind nicht an Weisungen gebunden und nicht rechenschaftspflichtig. Sie sind einzig der Satzung (und damit dem PartG) verpflichtet. --AndreasRomeyke 23:13, 14. Apr. 2010 (CEST)
Fragen zur Kandidatur 2009
Aktivitäten des Schiedsgerichtes
Hallo, hab auf der Diskussionsseite der Schiedsgerichte zwei Fragen stehen, die wurden noch nicht beantwortet. Es fehlen mir Details zu zwei Verfahren. Kannst du das klarstellen? Danke! --Bernd 'eckes' Eckenfels 02:06, 7. Sep. 2009 (CEST)
Fragen zur Kandidatur 2008
Frage zu 'Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit'
hi Andreas, du schreibst als eines deiner Ziele, die Ideale von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit innerhalb der Partei zu fördern und unterstützen. Bitte erläuterst du etwas genauer, wie du diese 3 Begriffe verstehst?--Leoni 11:30, 1. Mai 2008 (CEST)
- Hi Leoni, ich bin in Leipzig aufgewachsen und durch meine Eltern und mein Umfeld so geprägt, daß ich ziemlich allergisch auf Ungerechtigkeiten und Machtmißbrauch reagiere. Mein Vorbild sind die humanistischen Ideale der Klassik, diese erwiesen sich als universell und zeitlos. Unter Gleichheit verstehe ich daher, daß jeder Bürger das gleiche Recht, aber auch gleiche Pflichten trägt, daß keiner wegen Hautfarbe, Gebrechen, Aussehen, Geisteshaltung diskriminiert wird. Unter Gleichheit verstehe ich desweiteren auch Chancengleicheit. Unter Gleichheit verstehe ich *nicht* Gleichmacherei. Brüderlichkeit heißt für mich für andere mit einzustehen, Verantwortung übernehmen, sich engagieren. Freiheit heißt für mich, vor allem, die Freiheit Dinge tun zu können, die, im Sinne Rosa Luxemburgs und Immanuel Kant, solange ich damit niemanden schade, ich selbstbestimmt tun oder eben auch nicht tun möchte. Freiheit heißt für mich auch Freiheit der Rede und der Gedanken.
- Ich glaube, daß die Piraten eine ähnliche Auffassung, wie ich habe. Ich möchte die Bürger wieder von der Politik abgeholt wissen, ich möchte, daß der Staat für den Bürger da ist, daß die Gesellschaft brüderlicher und kinderfreundlicher wird. Ich möchte mit den Piraten wieder erkämpfen, daß jeder die Freiheit und den Zugang zu Wissen haben kann, Gleichheit, daß jeder ohne Einschränkung sich dieses Wissens bedienen kann, Brüderlichkeit, daß wir denen unter die Arme helfen, die bedürftig sind.
- Innerhalb der Piraten möchte ich beitragen, daß wir anstatt unsere Energie in Bürokratie, Vereinsmeierei und interne Streitigkeiten verwenden, die Segel setzen und die og. Ideale verteidigen. Meine Bewerbung als Richter wäre mein Beitrag dazu den Kurs zu halten und sich auf die wichtigen Themen zu konzentrieren.
- Bye Andreas
Neutralität und Unvoreingenommenheit
(Übernommen von AutoreNonGrata) Als Schiedsrichter ist es besonders wichtig, neutral und unvoreingenommen zu entscheiden. Stimmst du dieser Aussage zu? Wie würdest du diesem Anspruch Rechnung tragen?--Leoni 11:44, 1. Mai 2008 (CEST)
- Ein Richter sollte in der Sache unbefangen sein. Doch muß und sollte auch ein Richter durchaus eine eigene Meinung haben und diese auch vertreten können/dürfen. Wenn es um ein Schiedsgerichtsverfahren geht, wird jeder Pirat von mir gleich behandelt. Sollte ich in der zu verhandelnden Sache befangen sein, werde ich mich aus dem Verfahren zurückziehen. Das Ziel sollten schnelle, gerechte Verfahren sein, die die Partei von Streitigkeiten frei halten und eine schlange, unbürokratische Innenverwaltung für eine nach außen hin starke und schlagkräftige Partei ermöglichen.
bitte beachten: https://wiki.piratenpartei.de/SN-Web:%C3%9Cber_uns
Mailingliste
Hallo Andreas, auch ich habe es erst jetzt geschafft, zu reagieren. War lange Zeit nicht aktiv und werde sehen, inwieweit ich das ändern kann. Danke für den Hinweis und man liest sich.. -- App 11:05, 9. Mär. 2009 (CET)