Urheberrecht
Urheberrecht kann man nicht abtreten, da man der Urheber bleibt. War vielleicht das (exklusive) Nutzungsrecht gemeint? --Alexplus 22:18, 24. Mär. 2010 (CET)
- Jaja, 100 Punkte für den offensichtlichen Fnord, gemeint ist natürlich Austrahlungs- und Kopierrecht, also die effektiven Verwertungsrechte (Markenrechte mal aussen vor). Weiterhin wird das Urheberrecht auch insoweit eingeschränkt als das das Recht zu Änderungen an den fertigen Produkten ebenfalls auf die Piratenpartei als Aufratraggeber übergeht. Es ist natürlich eine ungewöhnliche "Beauftragung", weil ohne Bezahlung, ohne offizielle Beauftragung, etc. Da aber alles im Rahmen der Piratigen Tradition geschieht, sehe ich darin kein Problem. Muss natürlich vor Veröffentlichungen noch geklärt werden. Grüsse, Jochen Löblein 00:55, 25. Mär. 2010 (CET).