Benutzer:Trias/Piratokratie

Hier sammle ich ein paar Gedanken zum Thema Staatsaufbau..... Wichtig hierbei ist, dass das (noch) nicht vertrete, sondern als Gedankenspiel auffasse. Der übliche Disclaimer von mir ;).

Demokratie heute

Demokratie ist gut. Die Bestimmung der Bürger über ihre eigenen Geschicke ist meines Erachtens ein Menschenrecht. Die westliche Demokratie hat das bislang am Besten umgesetzt. Andere "Demokratien", zB nach sowjetischen Vorbild sind daran gescheitert, den Willen des Volkes umzusetzen. Obwohl sie sich zumindest offiziell als Demokratie bezeichnen. Auch heute gibt es genug Demokratien, in denen die Leute zwar abstimmen können, aber nichts ändern können.

In Deutschland ist dies teilweise auch der Fall. Gesetze werden zB von Lobbys beeinflusst oder Politiker versuchen ihre eigenen Lieblingsthemen durchzupushen und machen dabei Kompromisse auf anderen Gebieten, was aber möglicherweise zum Nachteil der Bürger auswirkt. Oft machen Politiker auch Wahlversprechen, die sie nicht halten können, einfach um an die Macht zukommen. Dabei sollte die Macht in einer demokratischen Gesellschaft möglichst geteilt sein und es niemanden möglich sein, Macht in irgendeiner Form anzueignen, die ihm nicht direkt übertragen wurde.

Dabei ist es nichteinmal entscheidend, wie groß denn letztendlich der Einfluss dieser Nachteile ist, wichtig ist, dass sie nicht da sein sollten, denn sie unterminieren den Gedanken, dass die Staatsbürger selbst über ihre Geschicke entschieden sollen. Es wird nie möglich sein, alle Nachteile der heutigen Demokratie auszumerzen, allerdings kann man sie wohl verbessern.

Inspiration

Inspiriert wurde diese Idee von "Liquid Democracy". Allerdings wird meiner Meinung nach so viel unter diesem Begriff verstanden, dass ich mich nicht an der weiteren Verwirrung beteiligen möchte. Außerdem baut mein Entwurf eher auf der Exekutive als der Legislative auf. Also mach ich mir was eigenes, ich nenne es "Piratokratie".

Eingeflossen sind Gewaltenteilung, Benutzer:Trias/Wahlrecht Idee und andere...

Es geht hier ausdrücklich um eine Form der Staatsorganisation, nicht um ein Modell um Institutionen zu organisieren.

Mir ist natürlich klar, dass die Ideen ziemlich illusorisch sind umzusetzen und gegen den aktuellen Staatsaufbau im Grundgesetz verstoßen (vermutlich). Die dahinter liegenden Grundsätze (zB Gewaltenteilung, Demokratie, Bürgerrechte,...) werden aber natürlich beachtet.

Etmylogie

[1] peirates (griechisch): Seeräuber; von: peiráomai: versuchen, sich daranmachen, sich bemühen, streben, unternehmen, wagen; etwas versuchen oder erproben, prüfen, untersuchen oder ausforschen;

12px-kratie κράτος (griechisch): Stärke, Macht, Herrschaft

Demzufolge wäre eine Piratokratie eine Herrschaft der Wagemutigen. Das wünschen wir uns doch ;).

Gewalten

Es gibt weiterhin die drei klassischen Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative.

Exekutive

Die Exekutive setzt sich aus dem Regierungschef (in Deutschland der Bundeskanzler). Dieser würde alle 4 Jahre gewählt werden in direkter Wahl. Als Wahlsystem sollte keine reine Mehrheitswahl eingesetzt werden, sondern zB Zustimmungswahl. Der Zweitplatzierte wird Vize-Regierungschef ("Co-Prinzip"). Einen echten Bundespräsidenten in der heutigen Form bräuchte man nicht mehr. Man bräuchte auch nicht zwingend Parteien, aber Bildung einer solchen wäre schlüssig.

Nach der Wahl des Kanzler (vllt zwei Wochen) würden Wahlen der Minister stattfinden. Vorschlagsrecht haben Regierungschef und Vize-Regierungschef. Falls das Parlament dem nicht zustimmt, wird eine allgemeine Wahl für die Ministerämter abgehalten. Vorschlagsrecht haben Parlament und (Vize-)Bundeskanzler.

Die Ministerien werden ebenfalls nach dem Co-Prinzip besetzt.

Tritt ein Minister zurück, wählt das Parlament auf Vorschlag des Bundeskanzlers bzw Vize einen neuen. Tritt der Bundeskanzler zurück, wird der Vize-Bundeskanzler Bundeskanzler. Es wird vom Parlament ein Vize-Bundeskanzler gewählt auf Vorschlag vom neuen Bundeskanzler bzw ehemaligen Bundeskanzler.

Analog zu den USA kann der Kanzler verzögernde Effekte auf Gesetzesinitiativen haben. Die Exekutive kann Gesetze ins Parlament einbringen. Es gelten die üblichen Prinzipien, wie Richtlinienkompetenz, Ressortprinzip, Kollegialprinzip.

Legislative

Die Legislative würde klassisch bestimmt. Es mag sinnvoll sein, die Amtszeit auf 2 Amtszeiten zu beschränken. Das soll für Unabhängigkeit und Rotation sorgen, gleichzeitig aber auch für einen gewissen "Druck", Initiative zu entwickeln.

Wahlsystem

Es soll eine einfache Wahl stattfinden, auf der nur Parteien antreten können. Es soll auch eine freie Liste geben für unabhängige Kandidaten. Dann wird die Anzahl der Parlamentssitze bestimmt. Die Vorwahlen in den Parteien zur Kandidatenauswahl sollen öffentlich sein und jeder Bürger die Möglichkeit haben, mitzustimmen.

Die Wahlergebnisse jeder Partei werden nach Wahlkreisen und Stimmenanteil sortiert. Wenn ein Wahlkreis vergleichsweise gut abgeschnitten hat, stellt die Partei einen Direktkandidaten.

Wenn ein Wahlkreis keinen Abgeordneten zugewiesen bekommt, wird der Partei mit der niedrigsten Rangzahl ein Kandidat zugewiesen. Hört sich alles ein wenig kompliziert an, aber ich bin mir sicher es ist einfacher als das jetzige System.

Wenn die freie Liste in einem Wahlkreis die relative Mehrheit bekommt, kommt ein Abgeordneter von dieser Liste in den Bundestag, auch wenn die Liste nicht die 5%-Schwelle erreicht. Dies ist die einzige Möglichkeit zu einem Überhangmandat, aber sehr unwahrscheinlich.

Volksbeteiligung

Es muss Möglichkeiten zur Volksabstimmung und -initiative geben und ein transparenterer Gesetzgebungsablauf unter Einbeziehung interessierter Bürger entstehen. Volkabstimmungen können entweder durch Volksinitiativen, durch die Exekutive oder durch das Parlament abgehalten werden.

Parlamentsteilung

Neu wäre das Konzept der Parlamentsteilung. Sukzessive sollen Aufgaben, deren Verwaltung "outgesourct" wurde und nunmehr mittelbar der Exekutive, Parteien oder gar keiner Kontrolle unterstehen, unter die Aufsicht der Bürger gestellt werden. Beispiel wären 12pxAnstalten des öffentlichen Rechts, Verwertungsgesellschaften, staatliche Monopole und ähnliche Institutionen, e.g. GEZ, Krankenkassen, Künstlersozialkasse, GEMA uvm). Diese unterstehen derzeit nur indirekt der gesetzgeberischen und exekutiven Kontrolle.

Das Parlament hätte weiterhin die Aufgabe, Rahmenbediungen zu setzen, jedoch können bestimmte Bereiche eben von diesen Teilparlamenten bestimmt werden. Beispiel wäre die Höhe des Sozialversicherungsbeitrag.

Ein mittelfristiges Ziel ist es 12pxStaat und Gesellschaft zu trennen. Der Staat würde somit schwächer, ohne dass die sozialen Systeme notwendigerweise schwächer werden.

Implementierungsvorschlag

Je nach Wichtigkeit legt das Parlament eine Anzahl von Parlamentariern fest, sodass die Gleichverteilung der Fraktionen aber auch eine angemessene Größe sichergestellt wird. Das Teilparlament würde in bestimmten Ansätzen den Ausschüssen im Bundestag ähneln.

Das Stimmgewicht der einzelnen Parlamentariern ist allerdings variabel:

"Unter" dem Parlament stünden Organisationen. Das können Parteien sein, aber auch NGOs, Gewerkschaften, etc. sein. An diese (oder den Abgeordneten direkt) können Bürger nun ihre Stimme delegieren ("Liquid Democracy"). Dies kann auch dauerhaft sein ("anschließen").

Die Stimabgabe ist nicht anonym, könnte aber pseudonym sein, überwacht durch eine Wahlbehörde. Die Stimmabgabe erfolgt über das Internet oder per Brief. Sinnigerweise sollten solche Abstimmungen nur 2mal im Jahr stattfinden, um nicht zu überlasten. Das Stimmrecht kann abhängig gemacht werden von bestimmten Bedingungen (zB Betroffenheit) abhängig gemacht werden. Volljährigkeit müsste aber kein Kriterium sein.

Ablauf:

  1. Zuerst würden von den Abgeordneten oder den Organisationen Vorschläge eingericht, sogenannte Initiativen. Zu diesen wäre dann jeder Abgeordnete verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben. An diese ist er gebunden.
  2. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, geben die Organisationen ihre Entscheidung bekannt. Wenn ein Bürger einer Organisation "anschließt", sollte er direkt informiert werden (per Email oder Brief).
  3. In der letzten Phase haben die Bürger das Recht, ihre Stimme abzugeben bzw zu ändern.

Allerdings:

  • Die Entscheidungen würden weiterhin nur von einer Minderheit der Bevölkerung getroffen
  • Die Entscheidungen wären jederzeit revidierbar vom Parlament (da es das höchste Staatsorgan ist), bzw müssten erst von diesem abgesegnet werden (je nachdem wie man das Gesetz ausgestaltet)

Lobbyismus

Da die Parlamentsarbeit jedem transparent sein sollte, müssen Lobbyisten folglich all ihre Informationen öffentlich machen und jedem als solcher zu erkennen sein. Zuwiderhandlung muss bestraft werden.

Stellung

Das Parlament wäre weiterhin im Selbstverständnis das höchste Staatsorgan.

Judikative

Das Bundesverfassungsgericht wird ähnlich dem jetzigen Modus bestimmt.

Vermutete Effekte

Das Wahlsystem bei der Exekutive wird einen großen Einfluss haben. Jede Partei wird vermutlich einen Kandidaten aufstellen. Die Wähler hätten eine einfache Möglichkeit eine Koalition zu wählen, diese würde eine direkte demokratische Legitimation bekommen. Sollte keine Koalition über ausreichend Zustimmung verfügen, gäbe es eine große Koalition. Da dies kein Dauerzustand sein kann, wird der Wähler gezwungen sein, Kompromisse zu schließen.

Kosten

Es wäre zusätzlich eine Vorwahl abzuhalten, allerdings dürften sich die Kosten in Grenzen halten. Regierungswahl und Legislativwahl fänden gleichzeitig statt.