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Gender Mainstreaming

Begriffsklärung

„Gender Mainstreaming “

  • ist eine Haltung. Es bedeutet bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.
  • will nicht aus Männern Frauen und aus Frauen Männer machen, sondern Ungleichberechtigung zwischen den Geschlechtern aufdecken und Diskriminierung entgegenwirken
  • aus der Emanzipationsbewegung entwickelt

„Gender“

  • bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Bilder von Männlichkeit und Weiblichkeit. Diese sind – anders als das Biologische Geschlecht – erlernt und damit auch veränderbar
  • das, was Gesellschaften oder Kulturen als Rollenerwartungen in den kleinen Unterschied hinein interpretieren

„Mainstreaming“

  • bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird.

„Doing Gender“

  • „Nicht etwas, was wir haben, sondern was wir tun“ (Carol Hagemann-White )

„Gender Awareness “

  • macht den Prozess des „doing gender“ transparent
  • sensibilisiert für die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und deren Auswirkungen
  • deckt die Diskriminierung auf, die aus Geschlechter(vor)urteilen entstehen
  • ist ein sensibler Prozess, weil er die Gefahr birgt, polare Geschlechterzuschreibungen erneut zu verfestigen
  • ist die Grundlage für die Entwicklung neuer Maßstäbe und Handlungsalternativen

Gender Kompetenz – geschlechtergerechte Pädagogik

Geschlechterbezogene Pädagogik ist keine Methode, sondern eine Haltung (!)

  • befähigt Menschen in ihrem Handlungsfeld die Genderperspektive einzunehmen und ein Instrumentarium zu entwickeln, das die Pluralität von Frauen und Männern berücksichtigt und erweiterte Handlungsmöglichkeiten eröffnet
  • Mädchen und Jungen soll jeweils und vor dem Hintergrund der auf sie einprasselnden stereotypen und eingehenden Erwartungen die Möglichkeit gegeben werden, ihre autonomen und individuellen Bedürfnisse und Interessen zu entdecken, zu formulieren und schließlich als Teil ihrer geschlechtsbezogenen Identität bewusst zu leben
  • GP muss sich bewusst mit Geschlechterstereotypen auseinandersetzen und ein bewusstes Infragestellen ermöglichen
  • GP nutzt in gemischt geschlechtlichen Gruppen auch die Arbeit und Erfahrungen aus/in geschlechtshomogenen Gruppen

Gender Mainstreaming ist damit ein Auftrag

  • an die Spitze einer Verwaltung, einer Organisation, eines Unternehmens und
  • an alle Beschäftigten,
  • die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern
  • in der Struktur
  • in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen
  • in den Ergebnissen und Produkten
  • in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • in der Steuerung (Controlling)
  • von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.

Perspektiven und Chancen

  • Einengungen und Zumutungen, die in den vorherrschenden Rollenerwartungen liegen, können überwunden werden
  • Die Chancen für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten des Geschlechterverhältnisses verbreitern sich
  • Differenz wird als Vielfalt und Bereicherung – nicht als Infragestellung der eigenen Lebensform – begriffen
  • Gleichbehandlung der Geschlechter und das Recht auf gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen sind grundlegende Menschenrechte.
  • Die Gleichstellung von Frauen und Männern vergrößert die Gerechtigkeit in einer Gesellschaft, die zu annähernd gleichen Teilen aus Frauen und Männern besteht.
  • Die gleiche Teilnahme und Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft bedeutet die volle Verwirklichung von Demokratie.
  • Die gleiche Einbeziehung von Frauen und Männern in die Politik führt zu einer anderen, ausgewogeneren Politik und gesellschaftlichen Entwicklung.
  • Arbeit, Kreativität und Entscheidungsmacht auch von Frauen sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar.
  • Die Innovationspotentiale beider Geschlechter werden angesprochen und aktiviert.

Neu ist

  • Gender Mainstreaming bezieht auch die Situation von Männern in die Analyse mit ein.
  • fragt nach den Unterschieden zwischen Männern und Frauen und ebenso nach Unterschieden innerhalb der Gruppen
  • kann für beide Seiten eine positive Veränderung bewirken
  • GM ist kein kompensatorisches Programm, sondern ein Prinzip
  • GM hat deutliche Bezüge zum Qualitätsmanagement: Gleichstellung ist ein wichtiges Teilziel von Qualität
  • GM bedeutet systematische, ziel- und ergebnisorientiert für Gleichstellung zu arbeiten einschließlich Evaluation und Controlling
  • GM ist eine Top-down-Strategie (wird zwar von oben diktiert, von unten aber nicht eingefordert)

Unterschiede zwischen Gender Mainstreaming und Frauenpolitik

Frauenpolitik/Frauenförderung
Gender Mainstreaming
wird von speziellen organisatorischen Einheiten betrieben, die für Gleichstellungspolitik zuständig sind, etwa von der Frauenbeauftragten in einem Unternehmen oder in einer Behörde. setzt auf die Beteiligung aller an einer Entscheidung beteiligten Personen. Es liegt in der Verantwortung der jeweils Zuständigen (nicht mehr ausschließlich der Frauenpolitik), Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen.
Ansatzpunkt ist eine konkrete Situation, in der die Benachteiligung von Frauen unmittelbar zum Vorschein kommt setzt bei allen politischen Entscheidungen an, auch bei denen, die auf den ersten Blick keinen geschlechtsspezifischen Problemgehalt haben
Es kann rasch und zielorientiert gehandelt werden; die jeweilige Maßnahme beschränkt sich jedoch auf spezifische Problemstellungen setzt als Strategie grundlegender und breiter an → Umsetzung dauert länger; beinhaltet jedoch das Potential für eine nachhaltige Veränderung bei allen Beteiligten und allen politischen Prozessen.
  • Der GM-Prozess macht institutionelle Frauenpolitik keinesfalls überflüssig, da vorliegende Analysen gezeigt haben, dass Frauen in weiten Bereichen noch benachteiligt sind. Das Instrument der Frauenförderung wird daher noch lange angewandt werden müssen!
  • GM und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen
  • GM ist dabei die Strategie, um geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen. Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, sind Frauenpolitik bzw. Männerpolitik die einzusetzenden Instrumente, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken.

Rechtliche und Politische Verankerung

  • aus der Emanzipationsbewegung entwickelt
  • inzwischen allgemein anerkannt (rechtlichen und politischen Verankerung) → Festigung: 4. WFK (Peking 1995) (internationales Treffen von Frauen, Ziel: Dokumente verabschieden,...)
  • Forderungen:
    • sexuelle Selbstbestimmung der Frauen
    • gleichen Zugang zum Erbrecht von Jungen und Mädchen
    • keine Gewalt gegen Frauen
  • in der BRD ist GM im Grundgesetz verankert: „Alle Menschen sind gleich“
  • Kinder- und Jugendplan 2002
  • Länderbeschlüsse

Rechtliche und politische Voraussetzungen und Vorgaben

  • EU-Ebene: Amsterdamer Vertrag (in Kraft getreten: 1.Mai 1999): Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus internationalem Recht als auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht.
  • Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.
  • deutsches Verfassungsrecht: Verpflichtung des Staates zu aktiver & wirkungsvoller Gleichstellungs-politik: Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz bestimmt (nach Änderung von 1994) nicht nur: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", sondern ausdrücklich: "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken.
  • Verpflichtung zur Umsetzung und Beachtung von Gleichstellung im Sinne des GM auch in Bundesgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch VIII
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe: Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden -
  • und dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für die Bundesverwaltung
  • BGleiG: Alle Beschäftigten in der Bundesverwaltung, insbesondere Führungskräfte, müssen die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern; diese Aufgabe ist durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen -.
  • auch mit der Änderung des SGB III ist klargestellt, dass in der Arbeitsförderung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen ist → Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Chancen beider Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
  • Finanzministerium hat sofort alle Mitarbeiter zum Gender-Training verpflichtet
  • europarechtliche und nationale Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungspolitik und GM rechtlich (und nicht nur politisch) geboten sind → verlieren auch bei Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik ihre Gültigkeit nicht
  • Politische Vorgaben: Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 wurde eine wichtige politische Voraussetzung für die Einführung von Gender Mainstreaming geschaffen. In dem Beschluss erkennt das Bundeskabinett die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmt, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern
  • Auch in verschiedenen Bundesländern wurden Kabinettbeschlüsse zur konsequenten Umsetzung von Gender Mainstreaming in Landespolitik und -verwaltung getroffen, so z.B. in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg.

Herkunft und Entwicklung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

1985

  • GM wird auf der 3. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi als politische Strategie vorgestellt.

1994

  • Durch die Einsetzung eines Lenkungsausschusses für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (CDEG), der für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zuständig und direkt beim Ministerkomitee angesiedelt ist, wird das GM-Konzept auf der Ebene des Europarats aufgegriffen.
  • In Schweden wird begonnen, GM auf nationaler, regionaler und kommunaler Politikebene umzusetzen. Gleichstellung wird nicht nur als Angelegenheit der Gleichstellungsministerin verstanden, sondern jedes Ministerium hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung dafür, dass Gleichstellungsaspekte alle Bereiche der Politik durchdringen. GM wird seitdem als Hauptmethode der schwedischen Gleichstellungspolitik begriffen.

1995

  • 4. WFK (Peking): Prinzip in der verabschiedeten Arbeitsplattform verankert. Hieraus ergibt sich für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, in den jeweiligen nationalen Strategien zur Umsetzung der 4. VN-Weltfrauenkonferenz ein Konzept zur Implementierung von GM zu entwickeln.
  • Für die Arbeit der Vereinten Nationen ist die Beachtung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes seit der 4. Weltfrauenkonferenz, den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Sozialrates der VN "gender-perspective in all policies and programms in the UN system" und der darauf basierenden Resolution der Generalversammlung 52/100 bezüglich aller Maßnahmen und Programme verpflichtend.

1996

  • Die Europäische Union verpflichtet sich in der "Mitteilung der Europäischen Kommission zur Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" dem neuen Ansatz des GM.
  • In Norwegen wird die Staatssekretärsebene der Ministerien zuständig für die Durchführung des GM. Zur Förderung und Kontrolle des Prozesses wird 1997 der "Ausschuss für Staatssekretäre" eingerichtet. Jedes Ministerium ist in seinem Bereich für die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Konzeptes verantwortlich.

1997

  • Das Europäische Parlament empfiehlt in seiner Entschließung vom September 1997 als weitere Umsetzungsschritte die Schaffung geeigneter Koordinierungsstrukturen, die Erarbeitung von Bewertungskriterien, eine Überprüfung aller Legislativvorschläge auf die geschlechtsspezifische Dimension hin (Gleichstellungsprüfung), die Fortsetzung der Doppelstrategie (GM plus spezielle Fördermaßnahmen) und die Ausrichtung von Datenerhebungen und Statistiken nach geschlechtsspezifischen Kriterien.

1998

  • Veröffentlichung des ersten Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission zu GM.
  • In den Niederlanden wird auf Regierungsebene ein Aktionsplan zum GM erarbeitet, der von 1999 bis 2002 umgesetzt werden soll. Alle Ressorts benennen jeweils mindestens drei konkrete Maßnahmen für die Umsetzung von GM.
  • In Finnland beschließt die Regierung eine 3-jährige Erprobungsphase von 1998 bis 2001 zur Einführung von GM.
  • Von nun an werden jährlich die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU festgelegt. Sie basieren auf den folgenden vier Säulen: 1. Verbesserung der Beschäftigungschancen; 2. Entwicklung des Unternehmergeistes; 3. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen; 4. Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die ÖTV beschließt, GM in der Tarifarbeit umzusetzen und setzt eine Gender-Beauftragte im Tarifsekretariat ein.
  • Die Landesregierung Niedersachsen beschließt, Geschlechterpolitik in alle Ressorts der Landesregierung zu integrieren. Das gesamte Kabinett wurde umfassend zu GM geschult.
  • Die Landesregierung Sachsen-Anhalt beschließt, bei jeder Kabinettvorlage zu prüfen, ob Frauen anders oder im stärkeren Maße als Männer betroffen sind. Jedes Ministerium führt diese Prüfung eigenverantwortlich durch.

1999

  • Verankerung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU. Das bedeutet: Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen werden nicht nur im Rahmen der Säule 4 begriffen, sondern als Querschnittsaufgabe auch für die drei anderen Säulen definiert.
  • Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (EG-Vertrag) am 1. Mai wird der GM-Ansatz zum ersten Mal in rechtlich verbindlicher Form festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 des EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des GM.
  • Das Bundeskabinett erkennt mit Beschluss vom 23.6.1999 die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmt, diese Aufgabe mittels der Strategie des GM zu fördern.

2000

  • Beginn des Programms der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung", das GM als einen der Leitgedanken aufgenommen hat.
  • In Niedersachsen wird die Fortbildungsreihe "Wie bringe ich GM ins Tagesgeschäft" begonnen. Gleichzeitig wird eine Planungsgruppe zur Umsetzung von GM eingesetzt.
  • Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschließt ein umfangreiches Konzept, wie GM in der Verwaltung praktiziert werden kann.
  • Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe GM der Bundesregierung am 24.5.2000 zur Implementierung des GM in die laufende Arbeit aller Ressorts. Die Leitung liegt beim Staatssekretär des Bundesfrauenministeriums.
  • Die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien wird am 26.07.2000 novelliert. Der neue §2GGO lautet: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung in ihren Bereichen gefördert werden (GM)".
  • Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern beschließen, GM in der Landesverwaltung umzusetzen.

2001

  • Alle Ministerien der Bundesregierung verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu GM zu schulen und mindestens ein Pilotprojekt zur Erprobung von GM durchzuführen.
  • Als erste Gewerkschaft verankert ver.di GM als Aufgabe in der Satzung (§ 5) und setzt ein Mann-/Frauteam als Genderbeauftragte beim Bundesvorstand ein.
  • Einweihung des Gender-Institutes GISA in Sachsen-Anhalt
  • In Hamburg wird ein Senatsbeschluss zur "Einführung und Umsetzung der Strategie des GM in die Hamburgische Landespolitik" verabschiedet.

2002

  • Der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschließt ein Konzept zur Umsetzung von GM in allen Bereichen der Politik.