Benutzer:Murray/KV/Satzungsänderungen
Meine Satzungsänderungsanträge für die nächste Mitgliederversammlung des KV Dresden
- Streichung von §5 Punkt 2 "Es kann zusätzlich eine beliebige Anzahl an Beisitzern gewählt werden."
- Begründung: Es hat sich herrausgestellt, dass ein Vorstand mit mehr als 3 Personen mehr Arbeit bereitet als er durch delegation von Aufgaben abnimmt. Zusätzlich verlängern sich die Kommunikationswege. Ein "Puffer" für zurückgetretene Vorstände (Außer Vorsitzender und Schatzmeister) ist laut Satzung auch nicht nötig.
- Änderung von §5 Punkt 6 "Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters nicht mehr besetzt sind. In diesem Fall ist unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Bis zur Wahl des neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes unmittelbar einen kommissarischen Vorstand."
- Neue Formulierung "Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig wenn der Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktritt. In diesem Fall ist unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Bis zur Wahl des neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes unmittelbar einen kommissarischen Vorstand.
- Begründung: Durch wegfall von Punkt 2 ist die Regel einfacher zu gestalten. Die Handlungsfähigkeit bei Rücktritt des Stellvertretenden Vorsitzen ist trotzdem gegeben
- Änderung von §6 Punkt 4 "Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen."
- Ersetzen von "der Mitglieder" durch "aller Mitglieder"
- Begründung: Die derzeitige Formulierung ist etwas unscharf, da sie noch Interpretationsspielraum lässt ob es sich um Stimmberechtigte oder alle Mitglieder handelt. Da ruhende Mitglieder auch Mitglieder sind ergibt die Summe aus Stimmberechtigten und ruhenden Mitgliedern, die Gesamtzahl der Mitglieder. Eine änderung in "der stimmberechtigten Mitglieder" ist nicht sinnvoll, da so z.B. der erste Zahlende Pirat im Jahr theoretisch sofort eine Mitgliederversammlung einberufen könnte.