Benutzer:LarsP/Kreisverband/Satzungsänderungen

SÄÄ - §9a Abs.3

Der §9a Abs. 3 lautet wie folgt:

- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag gewählt.

und wird wie folgt geändert:

- Die Mitglieder des Vorstandes, bestehend aus Piraten, werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in gehemer Wahl bis zum nächsten Wahlparteitag auf Kreisebene gewählt.

Begründung: Somit können wir auch Programm- und/oder Satzungsparteitage durchführen, ohne einen neuen Vorstand wählen zu müssen.


SÄÄ - §9 Abs. 4

Der §9 Abs. 4 lautet wie folgt:

- Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal alle drei Monate zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche unter Angabe
der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Der Vorstand kann ansonsten auch unter Verzicht auf Form und Frist tagen. Dies muss dann aber beschlossen und im Protokoll festgehalten werden.

und wird wie folgt geändert:

- Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal im Quartal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche unter Angabe
der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Der Vorstand kann ansonsten auch unter Verzicht auf Form und Frist tagen. Dies muss dann aber beschlossen und im Protokoll festgehalten werden.

Begründung: Somit sind wir nicht auf den genauen Zeitabstand von 3 Monaten festgelegt, sondern bestimmen, dass der Vorstand ein mal pro Quartal tagen muss.