Benutzer:Jovoelcker/SÄAsNeumarkt
Auf dieser Seite möchte ich einige Satzungsänderungsanträge für den BPT in Neumarkt zur Diskussion stellen:
Neuwahl des Bundesvorstandes spätestens im 5. Quartal der Amtszeit
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
In §9a Absatz 3 wird der Satz „Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt.“ durch „Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag spätestens im 5. Quartal der Amtszeit des vorherigen Vorstandes neu gewählt.“ ersetzt.
Hinter §9a Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt: "Findet im 5. bis 7. Quartal der Amtszeit eine Bundestagswahl statt, so kann der Parteitag diese verlängern. Ein Wahlparteitag muss jedoch spätestens im Folgequartal der Bundestagswahl stattfinden."
Begründung:
In der aktuellen Fassung der Satzung führt eine Verlängerung der Amtszeit auf mehr als ein Jahr zu einer Verschiebung des Wahlparteitages gen Ende des Jahres. Ist das Ende des Jahres erreicht, so ist nach dem Versuch, den Wahlparteitag wieder in die Mitte des Jahres zu verlegen, die Verkürzung der entsprechenden Amtszeit die Folge.
Wir sollten daher die Amtszeit eines Vorstandes unabhängig vom Kalenderjahr auf gut ein Jahr beschränken, damit die Grenze des Jahreswechsels nicht zum Problem wird.
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Die Unabhängigkeit vom Kalenderjahr befürworte ich.
Zu:'kann der amtierende Vorstand den Wahlparteitag' meinst du damit das ist eine reine Vorstandsentscheidung? Ich glaube dazu sollte ein Parteitagsbeschluss gefasst werden.
Die Formulierung "unmittelbar - also spätestens ein Quartal - dahinter legen." finde ich nicht so gut. Unmittelbar und ein Quartal dahinter beißt sich für mich in der Formulierung etwas. Vielleicht ist das besser:
"Findet im 5. bis 7. Quartal der Amtszeit eine Bundestagswahl statt, so kann der Parteitag beschließen den Wahlparteitag bis nach der Bundestagswahl zu verschieben. Der Wahlparteitag muss dann spätestens im Quartal nach der Bundestagswahl stattfinden."
Gruß Artur
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Senkung des Quorums für die Einberufung einer Vorstandssitzung
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge eine der folgenden Alternativen zur Satzungsänderung in §9a Absatz 5 beschließen:
(1) „eines Zehntels der Piraten“ wird geändert in „von mindestens 1000 Piraten“.
(2) „eines Zehntels der Piraten“ wird geändert in „von mindestens 1500 Piraten“.
(3) „eines Zehntels der Piraten“ wird geändert in „eines Zehntels der zahlenden Mitglieder“.
Begründung:
Es ist illusorisch, die Unterschrift von ca. 3500 Piraten zu sammeln, um eine Vorstandssitzung einzuberufen. Aktuell zahlen ca. 50% der Mitglieder ihren Beitrag, daher sollte entweder ein Zehntel der zahlenden Mitglieder eine Unterschrift leisten müssen oder wir setzen das Quorum fix auf 1000 oder 1500 Piraten.
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Zu Alternative 3: Ich würde es "stimmberechtigte Mitglieder" nennen. Allerdings sind diejenigen, welche die Unterschriften sammeln, nicht in der Lage festzustellen, ob jemand gezahlt hat bzw. stimmberechtigt ist (aber auch, ob jemand tatsächlich Mitglied ist). Deshalb müssen zur Sicherheit eh deutlich mehr Unterschriften gesammelt werden. -- Stefan Kottas 13:25, 27. Nov. 2012 (CET)
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Senkung des Quorums für die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge eine der folgenden Alternativen zur Satzungsänderung in §9b Absatz 2 beschließen:
(1) „ein Zehntel der Piraten es beantragen“ wird geändert in „mindestens 1000 Piraten es beantragen“.
(2) „ein Zehntel der Piraten es beantragen“ wird geändert in „mindestens 1500 Piraten es beantragen“.
(3) „ein Zehntel der Piraten es beantragen“ wird geändert in „ein Zehntel der zahlenden Mitglieder es beantragt“.
Begründung:
Es ist illusorisch, die Unterschrift von ca. 3500 Piraten zu sammeln, um einen außerordentlichen Parteitag einzuberufen. Aktuell zahlen ca. 50% der Mitglieder ihren Beitrag, daher sollte entweder ein Zehntel der zahlenden Mitglieder eine Unterschrift leisten müssen oder wir setzen das Quorum fix auf 1000 oder 1500 Piraten.
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Zu Alternative 3: Ich würde es "stimmberechtigte Mitglieder" nennen. Allerdings sind diejenigen, welche die Unterschriften sammeln, nicht in der Lage festzustellen, ob jemand gezahlt hat bzw. stimmberechtigt ist (aber auch, ob jemand tatsächlich Mitglied ist). Deshalb müssen zur Sicherheit eh deutlich mehr Unterschriften gesammelt werden. -- Stefan Kottas 13:25, 27. Nov. 2012 (CET)