Benutzer:Jostey/GOVorstandEntwurf

Aufgabenverteilung

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Er leitet und organisiert Vorstandssitzungen und Parteitage.

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden und kann von diesem mit Aufgaben seines Aufgabenbereichs betraut werden.

Schatzmeister

Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und hält Kontakt zum Schatzmeister des Bundesverbandes und folgt dessen Weisungen, soweit diese für eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Bundespartei erforderlich und im Interesse des Landesverbandes sind. Die Verpflichtung zur Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften hat Vorrang vor allen innerparteilichen Weisungen.

Generalsekretär

Der Generalsekretär sorgt für die interne Organisation des Mitgliederverzeichnisses. Er leitet die Landesgeschäftsstelle und ist Ansprechpartner für Mitglieder des Landesverbands Schleswig-Holstein.

Politischer Geschäftsführer

Der Politische Geschäftsführer sorgt für die Verwaltung und Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen oder Personen. Er kümmert sich um die Verwaltung und Überblick von Spezialwissen der Piraten des Landesverbands. Der politische Geschäftsführer übernimmt die Wahlvorbereitungen in Zusammenarbeit mit dem übrigen Vorstand. Er organisiert und plant piratische Aktionen in Absprache mit dem restlichen Vorstand.

Beisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Der Beisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist Ansprechpartner für die Presse und koordiniert deren Anfragen. Er achtet auf eine angemessene Außenwirkung der Partei und koordiniert Bestrebungen, die Außenwirkung der Partei zu verbessern. Er überprüft Veröffentlichungen auf inhaltliche, formale und gestalterische Aspekte.

Beisitzer Technik

Der Beisitzer Technik ist Ansprechpartner bei technischen Problemen und gewährleistet einen reibungslosen und unauffälligen technischen Betrieb der Parteinfrastruktur.

Interne Kommunikation

E-Mail

  1. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Recht auf die Einrichtung eines E-Mail-Kontos innerhalb der technischen Infrastruktur der Partei. Dieses Konto ist über eine personenbezogene, sowie eine auf den Aufgabenbereich bezogene Adresse erreichbar.
  2. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Email-Liste für interne Vorstandskommunikation.
  3. Die vorstandsinterne Kommunikation per E-Mail hat elektronisch unterschrieben und verschlüsselt zu erfolgen.

Abwesenheit

  1. Bei einer Nichterreichbarkeit von voraussichtlich mehr als 7 Tagen, hat das Vorstandsmitglied die Pflicht dies möglichst allen Vorstandsmitgliedern, mindestens dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mitzuteilen.
  2. Eine Verlängerung der Nichterreichbarkeit ist den Mitgliedern des Vorstands, mindestens dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mitzuteilen.

Vorstandsitzungen

Form

  1. Solange nicht per Satzung geregelt, wird die Häufigkeit, Dauer und Art der Sitzungen vom Vorsitzenden des Vorstandes, bzw. seinem Stellvertreter nach eigenem Ermessen festgelegt.

Einladung

  1. Der Vorsitzende des Vorstands lädt zu Vorstandssitzungen ein, leitet und organisiert diese. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an seinen Stellvertreter übertragen.
  2. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail an alle Vorstandsmitglieder eingeladen. Diese Frist kann aufgehoben werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen.
  3. Die Einladung enthält mindestens den Termin, Ort und eine vorläufige Tagesordnung.
  4. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, die Zusage zu seiner Anwesenheit auf der Vorstandssitzung schriftlich - e-mail gilt als schriftlich - an das einladende Vorstandsmitglied zu richten.
  5. Sollten 48 Stunden vor geplantem Sitzungsbeginn nicht mindestens 50% der Vorstandsmitgliedern ihre Zusage gegeben haben, so wird die Sitzung vertagt und schnellstmöglich eine neue Vorstandssitzung anberufen. Fehlt eine konkrete Zu- oder Absage wird dies als Absage gewertet.

Anträge

  1. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
  1. Antragsberechtigt sind:
  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
  • Die Vorstände untergeordneter Gebietskörperschaften der Piratenpartei in Schleswig-Holstein
  • Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei, an deren Wohnsitz keine untergeordnete Gebietskörperschaft der Piratenpartei existiert.
  1. Über Anträge muss innerhalb von 12 Wochen entschieden werden. Geschieht dies nicht, wird der jeweilige Antrag dem nächsten Landesparteitag oder Landesmitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

Öffentlichkeit und deren Ausschluß

  1. Generell kann jedes Mitglied der Piratenpartei der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen.
  2. Auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds erfordert die Teilnahme an der Sitzung das Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung.
  3. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Bei gleicher Stimmenanzahl erhält die Stimme des Vorsitzenden doppelte Gewichtung, bei Abwesenheit oder Enthaltung des Vorsitzenden erhält die Stimme seines Stellvertreters doppelte Gewichtung.
  3. Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt.
  3. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
  4. Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
  5. Das Protokoll ist bis spätestens zur Einladung zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind vorzuhalten.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 28.12.2009 in Kraft.

Letztmalig wurde sie am 28.12.2009 durch Vorstandsbeschluss geändert.