Benutzer:JoSch/Erweiterung Verschmelzung

80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Ludwigshafen von JoSch.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Ludwigshafen.

Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA-3
Beantragt von
JoSch
Betrifft
Satzung des Kreisverbandes Ludwigshafen / § 10-12 (neu)
Beantragte Änderungen

Der KPT möge beschliessen, die folgenden Paragrafen nach den bisherigen §9 zu Teil II hinzuzufügen und die bisherigen §10ff entsprechend neu zu nummerieren:

§10 Verschmelzung mit anderen KV

  1. Ist eine Verschmelzung mit anderen KV gewünscht, ist eine ausserordentliche KMV mit allen betroffenen Piraten einzuberufen, deren einziger Zweck die Abstimmung über den Verschmelzungswunsch, Verabschiedung einer neuen Satzung, die Entlastung der bisherigen KVOR und Neuwahl des KVOR ist.
  2. Zur Annahme der Verschmelzung ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
  3. Bei einer erfolgreichen Verschmelzung geht das Vermögen der einzelnen KV an den neuentstandenen Gesamt-KV über.

§11 Auflösung des KV

  1. Ist eine Auflösung des KV gewünscht, ist eine ausserordentliche KMV einzuberufen, deren einziger Zweck die Abstimmung über den Auflösungwunsch und die Entlastung des KVOR ist.
  2. Zur Annahme der Auflösung ist eine 3/4-Mehrheit notwendig. Der Auflösungswunsch ist durch eine schriftliche und geheime Urabstimmung zu bestätigen.
  3. Durch die Auflösung des KV werden auch alle untergeordneten Gebietsverbände aufgelöst.
  4. Das Vermögen des KV und der ihm untergeordneten Gebietsverbände fällt an den direkt übergeordneten Gebietsverband.
  5. Mit der Abwicklung der betroffenen Gebietsverbände wird von der auflösenden KMV ein Gremium beauftragt, dass auf Mitgliedern des KVOR und des KMV besteht.

§12 Trennung eines Gebietes

  1. Wünscht ein Teilgebiet des KV die Trennung vom bisherigen KV, so ist eine ausserordentliche KMV einzuberufen, deren einziger Zweck die Abstimmung des Trennungswunsch, die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes ist.
  2. Eine Trennung kann nur beantragt werden, wenn das trennende Gebiet einen eigenen Gebietsverband gründen kann.
  3. Zur Annahme der Trennung ist eine 3/4-Mehrheit notwendig. Der Auflösungswunsch ist durch eine schriftliche und geheime Urabstimmung zu bestätigen.
  4. Das Gebiet, das sich trennt, muss eine Gründungsversammlung innerhalb von 6 Wochen durchführen. Geschieht dies nicht, werden die untergeordneten Gebietsverbände auf dem getrennten Gebiet aufgelöst und das Vermögen des getrennten Gebiets und seiner untergeordneten Gebietsverbände fällt an den direkt übergeordneten Gebietsverband.
  5. Das Vermögen wird bei der Trennung aufgeteilt. Das Barvermögen des KV soll dabei anteilig bezogen auf die Mitgliederzahlen der Gebiete zum Zeitpunkt der Trennung geteilt werden. Die genaue Aufteilung des Vermögens wird durch eine Gremium ermittelt, die vom KMV, auf dem die Trennung beschlossen wurde, beauftragt wird. In dieses Gremium müssen gleich viele Piraten des trennenden und des übrigbleibenden Gebietes berufen werden.
  6. Das Vermögen des trennenden Gebiets wird bis zur Neugründung desselben treuhänderisch vom KV verwaltet.
Begründung

Bei möglichen Veränderungen der Gliederung des KV sollten in unserer Satzung Regelungen vorhanden sein, die bestimmen, wie diese Änderungswünsche umgesetzt werden sollen.


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jochen (JoSch)
  2. Ingo H.
  3. ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • "Zur Annahme der Trennung ist eine 3/4-Mehrheit notwendig." - Stellt sich für mich die Frage, ob hier nicht eine 3/4-Mehrheit der Mitglieder des abzutrennenden Gebiets sinnvoller wäre. Andernfalls kann eine Abspaltung dauerhaft vom Rest des Verbandes blockiert werden.
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