Benutzer:Jamasi/Änderungsantrag

Änderungsantrag zu § 9 der Bundessatzung:

Ersetzen von

(9) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006.

durch

(9) Der Bundesparteitag kann grundsätzlich nicht nur zentral, sondern auch dezentral stattfinden. Der dezentrale Parteitag unterscheidet sich von einem zentralen Parteitag allein durch die örtliche Aufteilung auf mehrere gleichzeitige Tagungsorte und unterliegt somit analog den Vorschriften, wie sie diese Satzung allgemein für Parteitage vorsieht. Die Organisatorischen Details regelt eine vom Parteitag zu beschließende Parteitagsordnung. Insbesondere muß bei einem dezentralen Parteitag gewährleistet sein, daß die Standorte untereinander Verbunden sind und somit jeder Pirat - egal von welchem Veranstaltungsort aus - an sämtlichen Veranstaltungsorten gehört und nach Möglichkeit auch gesehen werden kann. Es darf kein Pirat auf Grund des jeweiligen Veranstaltungsortes in seinen Mitgliedsrechten benachteiligt werden.

Sollte der alte Abschnitt (9) aus formalen Gründen notwendig sein, so kann dieser unter der Nummer (10) weitergeführt werden.


Ergänzungsantrag zur Bundessatzung:

Hinzufügen von § 17:

§ 17 - Wahlordnung

(1) Für Wahlen innerhalb der Partei gilt die Wahlordnung der Piratenpartei.

(2) Die Wahlordnung regelt den formalen Ablauf Partei-interner Wahlen. Sie legt fest, ob und auf welche Art und Weise Stimmen delegiert werden können und über welche Kommunikationsmedien eine Fernabstimmung auf welche Art und Weise möglich ist. Die Wahlordnung muß gewährleisten, daß Partei-interne Wahlen demokratisch, frei, gleich, nachprüfbar und auf Wunsch geheim durchgeführt werden.

(3) Die Wahlordnung legt ebenfalls fest, wie eine Kandiatur für ein Amt innerhalb der Partei zu erfolgen hat.

(4) Änderungen der Wahlordnung können vom Bundesparteitag per einfacher Mehrheit vorgenommen werden, jedoch nicht für den jeweils tagenden Bundesparteitag.