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Arbeitsraum

A04 Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)

Änderungsantrag Nr.
A04
Beantragt von
Glassesaregood i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 6 FO Verteilung der Finanzmittel
Beantragte Änderungen
  • ersetze den § 6 Abs. 5 durch "Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG, Crews, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.
(a) Wenn die Mitglieder der Gruppierung über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind.
(b) Wenn die AG oder PG das Geld nicht entsprechend ihrer Zielsetzung ausgeben.
(c) Wenn der Verband oder die Crew das Geld nicht parteiförderlich einsetzt.
(d) Wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert."
Begründung

Da das Geld der einzelnen Crew, PG, AG, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände auch aus zweckgebundenen Spenden bestehen kann, darf dieses Geld zum Jahresende nicht einfach weggenommen werden.

IST:

§6 FO Verteilung der Finanzmittel
(5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, ver- bleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Geschäftsjahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über.

SOLL:

§6 FO Verteilung der Finanzmittel
(5) Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG, Crews, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.

(a) Wenn die Mitglieder der Gruppierung über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind.
(b) wenn die AG oder PG das Geld nicht entsprechend ihrer Zielsetzung ausgeben
(c) wenn der Verband oder die Crew das Geld nicht parteiförderlich einsetzt
(d) Wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert.