Benutzer:Emtiu/PM-Entwurf-Kennzeichnung
Keine Ausreden mehr: Polizeikennzeichnung auch in Hamburg
Die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten ist in vielen europäischen Ländern ein selbstverständliches Mittel zur demokratischen Kontrolle der Exekutivorgane, sowohl im Alltag als auch in Konfliktsituationen zwischen Polizei und Bürgern.[1] Obwohl in Deutschland, anders als in den meisten Nachbarländern, der Bürger kein grundsätzliches Recht auf eine anonyme Teilnahme an politischen Demonstrationen hat, wird mit dem Schutz der Persönlichkeit der Polizeibeamten gegen eine verpflichtende Kennzeichnung argumentiert.
Die Umsetzung der Kennzeichnung von Polizeibeamten in Berlin, wie sie von amnesty international,[2] der Piratenpartei und Bürgerrechtlern seit Jahren gefordert wird,[3][4] straft solche Ausreden Lügen: Die Beamten sind verpflichtet, eine Kennzeichnung zu tragen, können sich jedoch jederzeit zwischen einem Namesschild und einer anonymen Nummer entscheiden, deren Verbindung zum jeweiligen Polizeibeamten nur dem Einsatzleiter bekannt ist. In Brandenburg ist solch eine Regelung ebenfalls beschlossen, in Bremen und Rheinland-Pfalz hat sie Eingang in die Koalitionsverträge von SPD und Grünen gefunden.
Die Notwendigkeit einer solchen Kennzeichnung wird zunehmend deutlich, seit mithilfe weit verbreiteter, videofähiger Mobiltelefone und des Internets Bürger Mitschnitte von unverhältnismäßigen Polizeiübergriffen an die Öffentlichkeit bringen. Dass die nachlässige Verfolgung von Straftaten Polizeibeamter im Dienst ein ernsthaftes Problem in Deutschland darstellt, zeigt sich auch in der Forderung von amnesty international nach einer unabhängigen Behörde zur Verfolgung solcher Straftaten.[5] Dass Polizisten gegen die eigenen Kollegen ermitteln, muss als gescheitertes Konzept angesehen werden.
Auch das Argument von polizeigewerkschaftlicher Seite, eine Kennzeichnung würde Polizisten unter Generalverdacht stellen, ist irreführend. Während ebenjene Polizeivertreter ständig neue Überwachungsmöglichkeiten gegen unbescholtene Bürger einfordern, sollen ihrer Ansicht nach ausgerechnet bewaffnete Ordnungskräfte unerkannt quasi im rechtsfreien Raum agieren dürfen. Dabei kann es im Gegenteil für das Ansehen der überwiegenden Mehrheit an Beamten, die ihren Dienst verantwortungsbewusst und korrekt tun, nur förderlich sein, wenn auch Straftäter in Uniform konsequent abgeurteilt würden. Es ist inakzeptabel, Gewaltdelikte mancher Menschen weniger ernsthaft zu verfolgen als bei anderen.
Deshalb fordert die Piratenpartei, wie schon in ihrem Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2011, eine verpflichtende und wahlweise pseudonyme Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst. Ein Verstoß gegen diese Pflicht darf nicht nur dienst-, sondern muss vor allem strafrechtliche Konsequenzen haben.