Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.2-BT1 Mitgliedschaft

BPT-2008.2-BT1: Mitgliedschaft

Bisheriger §2 Abs 1 lautet:

Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann 
jede in Deutschland lebende Person  
werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat 
und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland 
anerkennt.

Dem §2 Abs 1 werden die Wörter "jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und" vor dem Wort "jede" hinzugefügt. Die Wörter "in Deutschland lebende" werden gestrichen, die Wörter "mit Wohnsitz in Deutschland" werden hinter das Wort "Person" eingefügt.

Der §2 Abs 1 lautet dann:

Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann 
jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person 
mit Wohnsitz in Deutschland 
werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat 
und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland 
anerkennt.

Begründung: Bisher entscheidet zwar der Vorstand über eine Aufnahme von Mitgliedern, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, dies steht aber im Widerspruch zur bisherigen Regelung in §2 Abs 1, der eine Mitgliedschaft nur für in Deutschland lebende Personen vorsieht. Dieser Widerspruch soll beseitigt werden.