Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT4 Vereinfachung von Satzungsänderungen

Änderungsantrag BPT-2008.1-BT4: Vereinfachung von Satzungsänderungen

§12 - Satzungs- und Programmänderung Abs 2

Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur 
abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des 
Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

§12 Abs 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Auf einem Bundesparteitag kann über einen Satzungsänderungsantrag nur dann 
abgestimmt werden, wenn 
1.) er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim 
    Bundesvorstand eingegangen ist, oder 
2.) in der Einladung zum Bundesparteitag auf die Möglichkeit von 
    Satzungsänderungen hingewiesen wurde, oder 
3.) zum Zeitpunkt des Versendens der Einladung bereits mindestens ein 
    Satzungsänderungsantrag beim Bundesvorstand eingegangen sind.

Begründung: Manchmal erwächst erst im Laufe eines Bundesparteitages der Wille, einen Satzungsänderungsantrag verändert zu beschließen. Dies ist derzeit nicht möglich. Es wurde bereits darüber diskutiert, ob man Änderungen von Satzungsänderungen zulassen kann, letztlich wären das aber nur neue Satzungsänderungsanträge, die der gleichen Frist unterlägen. Einfachste Lösung wäre es, diese Frist gänzlich zu eliminieren. Auf einem Bundesparteitag mit nur wenigen Mitgliedern würde sich dadurch allerdings das Problem ergeben, daß von Jetzt auf Gleich enorme Satzungsänderungen durchgeführt werden können, während die nicht anwesenden Mitglieder derartige Beschlüsse nicht in Betracht gezogen hat. Eine einfache Streichung ist daher nicht zweckdienlich. Daher wurde das hier vorliegende Konzept gewählt. Es hält grundsätzlich die 4-Wochen-Frist aufrecht, hebt sie aber auf, wenn die Einladung dies erwähnt oder bereits vor Versenden der Einladungen Satzungsänderungsanträge bekannt waren. Auf diese Weise gibt es quasi zwei Arten von Bundesparteitagen: Eine MIT Satzungsänderungen und eine OHNE. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß bei den meiner Meinung nach ebenso wichtigen Programmänderungen jegliche Reglementierung dieser Art nicht existiert.