Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT12 Gäste
Änderungsantrag BPT-2008.1-BT12: Gäste
(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
§11 Abs 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluß einzelne Gäste oder alle Gäste allgemein ausschließen. Grundsätzlich sind Gäste zugelassen.
§11 Abs 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Gäste besitzen Mitspracherecht. Gäste haben weder Antragsrecht noch Stimmrecht.
Begründung: Wenn wir grundsätzlich transparent sein wollen, dann können Gäste nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Außerdem kam es schon häufig genug vor, daß bei diversen Veranstaltungen Gäste anwesend waren und erst im laufe der Versammlung jemandem aufviel, daß man ja solche erst formal zulassen müsse (was bestätigt, daß die hier vorgeschlagene formale Regelung in der Praxis sowieso schon - allerdings ohne Rechtsgrundlage - umgesetzt wird).