BY Diskussion:Satzung des Landesverband Bayern

Aktive Diskussionen

§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Absatz 2

  • Ist nicht anwendbar, da eine gerade Primzahl und bezieht sich daher nicht auf die Bundessatzung.

bitte um erklaerung. -- mauk 12:02, 5. Jan 2007 (UTC)

Hi allerseits,
ist ein uraltes Easteregg, was da eigentlich icht sein sollte, ich würde es gern kicken, aber besprech das heute abend. greetz klml 12:46, 5. Jan 2007 (UTC)


§ 9 (Organe des Landesverbandes Bayern)

Absatz 4a

  • Jedes Vorstandsmitglied gibt sein Ehrenwort, dass er zurück tritt, wenn es bei einem Landesparteitag von mindestens 2/3 der anwesenden Parteimitglieder zum Rücktritt aufgefordert wird.

wieso nicht einfach "vorstandsmitglieder koennen bei landesparteitagen mit einer 2/3-mehrheit vom amt enthoben werden."? -- mauk 12:02, 5. Jan 2007 (UTC)

Update

Is langsam echt peinlich. Bitte ladet doch die aktuelle Satzung hoch... --DrHalan 20:06, 12. Aug. 2009 (CEST)

Done -- Anthem 23:35, 6. Sep. 2009 (CEST)

Durch den LPT2010.2 beschlossene Änderungen

--Haide F.S. 17:21, 24. Sep. 2010 (CEST)

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