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Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbandes Nürnbergs der Piratenpartei Deutschland
Fassung vom 21. August 2012
(Auf dieser Seite sind Änderungen nur nach Beschluss des Vorstands des KV Nürnberg möglich. Anmerkungen, Fragen und ähnliches dürfen auf der Diskussionsseite vermerkt werden.)

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per E-Mail eingeladen.
  2. Die Einladung hat eine vorläufige Tagesordnung zu enthalten.
  3. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet.

Anträge an den Vorstand

  1. Anträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten und werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
    1. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird dies dem Antragsteller zeitnah und begründet mitgeteilt.
  2. Antragsberechtigt sind alle PIRATEN, die dem KV Nürnberg zugeordnet sind.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, Gäste haben Rederecht.
  2. Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden bzw. das Rederecht eingeschränkt werden.
    1. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Als Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung ein anwesender PIRAT mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

Abstimmung/Beschlussfähigkeit

  1. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller anwesenden Vorstandsmitglieder.
    1. Die Vorstandssitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens 3 der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind (auch fernmündlich per Mumble, Skype, Telefon o.ä.)
    2. Wird dieses Quorum während einer Sitzung zeitweise unterschritten, sind in dieser Zeit keine Abstimmungen durchzuführen.
    3. Wird es dauerhaft unterschritten, gilt die Sitzung ab diesem Zeitpunkt als rein informell.
    4. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
    1. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden PIRATEN ein Protokollant bestimmt.
    1. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
    2. Das Protokoll ist in der Regel bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung angemessen zu veröffentlichen.

Ausgaben

  1. Ausgaben bis 50,- Euro müssen von mindestens 2 Mitgliedern des amtierenden Vorstands bewilligt werden.
  2. Ausgaben über 50,- Euro müssen durch die einfache Mehrheit des anwesenden Vorstands genehmigt werden.
  3. Für Beschaffungen sollten nach Möglichkeit mehrere Angebote eingeholt werden.

Vertretung des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinen Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Aufgabenverteilung

Vorsitzender/Stellvertreter

  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen

Generalsekretär

  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
  • Personalfragen
  • Verwaltung der Kontakte zum BzV und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Mitgliederverwaltung

Schatzmeister

  • Kassenführung
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Zuschüsse
  • Spendenwesen

Politischer Geschäftsführer

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen

Beisitzer

  • Übernahme von festen Themen/Veranstaltungen, etc.
  • Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Verabschiedung in Kraft.


Anmerkung: Die GO wurde am 21.08.2012 in einer Vorstandssitzung verabschiedet. Anmerkung: Die GO wurde am 28.01.2016 in einer Vorstandssitzung aktualisiert und verabschiedet.