BY:LiquidFeedback Themendiskussion/48

Einleitung

Das Versammlungsgesetz ist ein Gesetz, mit dem die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG eingeschränkt werden kann. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 erhielten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz im Versammlungsrecht. Der Freistaat Bayern ist das erste Land, das von dieser neuen Kompetenz 2008 Gebrauch gemacht hat.


Forderung

Eine Abschaffung des bayrischen Versammlungsgesetzes soll angestrebt werden. Dadurch würde automatisch das Versammlungsgesetz des Bundes weitergelten.


Begründung:

Die Einschränkungen des bayrischen Versammlungsgesetzes beeinträchtigen die vom Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit in unverhältnismäßigem Maße.

für Personen, Parteien & Vereinigungen die nicht verfassungswidrig oder verboten sind gilt im einzelnen:

   * anlasslose Bildaufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens
   * Bekanntgabe von Versammlungen 48 Stunden vor der Veranstaltung
   * Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ordnern

Anmerkung:

Spontandemonstrationen aus aktuellem Anlass ohne Anmeldung und Ordner sind vom Bundesverfassungsgericht explizit erlaubt.


Adressat:

Langfristig will ich diesen Vorschlag auf einem bayrischen Landesparteitag als Parteiprogrammvorschlag einbringen.