BW Diskussion:Vorstand/Geschäftsordnung

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antragsberechtigt

wer soll antragsberechtigt sein? bei der aufzaehlnung sind die aufgezaehlten punkte ja verodert: bundesvorstand oder baden-wuerttemberger... oder baden-wuerttemberger ohne gebietsverband. da sollte einer der zwei punkte weg. so wie ich es sehe werden die antraege im wiki gestelt. sollten wir nicht ausprobieren, dass alle antraege stellen koennen, die es koennen? wenn das nicht funktioniert, kann man's ja wieder aendern. aber was macht man, wenn ein neuer wikibenutzer einen antrag stellt? woher weiss man, ob er antragsberechtigt ist? - mauk 16:18, 8. Dez. 2007 (CET)

Anträge können nur vom Bundesvorstand, dem Landesvorstand BaWü, der Vorständen von Kreisverbänden in BaWü und allen BaWü Piraten die _nicht_ einem Kreisverband zugeordnet sind gestellt werden. Aktuell dürfen also alle Baden-Württemberger Piraten einen Antrag stellen. Sobald wir Kreisverbände haben, müssen die dortigen Mitglieder bei ihrem Kreisverband Anträge stellen. Es wird dadurch sichergestellt, dass nicht alle immer direkt den Landesvorstand beschäftigen, sondern sich die Arbeit auf die verschiedenen Ebenen verteilt. -- Brg 09:22, 12. Dez. 2007 (CET)

unterzeichnen

wie sieht eine elektronische unterzeichnung aus? -- mauk 16:18, 8. Dez. 2007 (CET)

Signiert mit GPG zum Beispiel. Wir werden vermutlich aber weiterhin nur mit Stift und Papier arbeiten ;) Das Originalprotokoll liegt also in Papierform vor (inkl. Unterschrift), hier im Wiki gibt es eine Abschrift ohne Unterschrift. Brg 20:18, 8. Dez. 2007 (CET)

inkrafttreten

ist die geschaeftsordnung schon inkraftgetreten? -- mauk 16:18, 8. Dez. 2007 (CET)

wurde wohl vom vorstand verabschiedet. -- mauk 11:40, 10. Dez. 2007 (CET)
Genau: "Diese Geschäftsordnung tritt am 08.12.2007 in Kraft." :) -- Brg 09:22, 12. Dez. 2007 (CET)
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