BW:Piratentreff Freiburg/Aktionen/2009/BundesWahlkampf/Plakate

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Plakate aufhängen für den BundesWahlkampf in Freiburg.

Aktuell

Status / Überblick

Es sind alle Plakate weg! Wenn noch eins zu finden ist Bitte entfernen! --Aritas.


Plakate EINSAMMELN

Danke an alle die geholfen habe. --Aritas 21:18, 5. Okt. 2009 (CEST)

Lagerung ist noch in der Klärung! --Aritas 21:18, 5. Okt. 2009 (CEST)

Organisatorisch

Finanzen:

  • Spenden


Aufgaben:

  • Kümmern sich um Plakate bei Ordnungsamt:
  • Kann grossformatig Drucken: Michael Huber
  • Cruel hat einen Garten, wo man Plakate kleben kann
  • Kevin stellt Auto zum Transport von Plakaten zum Aufhängen

Plakate

Wir bekommen 2 mal Plakate.

  • Landesverband: Menge und Motiv unbekannt.
  • Bundesverband: 250 Stück (Auf Freitag den 14.08.09) --Aritas 11:26, 11. Aug. 2009 (CEST)

Druck

Wir drucken nicht mehr selbst, da wir vom Bundesverband kostenlose Plakate bekommen. --Aritas 11:22, 11. Aug. 2009 (CEST)

Rechtliches

  • Nach § 2 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 der Landesbauordnung (LBO) sind Wahlwerbungen in der Wahlzeit nicht als Werbeanlagen im Sinne der Landesbauordnung angesehen.
  • Eine Wahlwerbung auf dem verkehrdienlichen Flächen (Gehweg oder Fußgängerberiechen) gilt als Sondernutzung die muss nach StrG BW von der Gemeinde genehmigt werden. Die Gemeinde darf in ihrer Satzung aber eine generelle Erlaubniss aussprechen.
  • Inner Orts geilt das Anbaugesetzt für Bundesstraßen und kleinere nicht (zur Wahl). Hier gilt auch die sondernutzungs Vorschrift des StrG BW.

[1]

Standorte

Hinweis

Jeder der Plakate beanträgt muss auch dafür sorgen, dass diese wieder fristgerecht abgehängt werden, da sonst erhebliche Bußgelder auf die beantragende Person warten (können)!

Freiburg

Generelle wurden durch eine Vereinbahrung 800 Plakate genehmigt.
Status: Genehmigung wurde zugestellt.

Landkreis Breisgau Hochschwarzwald

Gemeinde
Anfrager
Regelung
Anzahl
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Kommentar
Ehrenkirchen Aritas, mailed Keine besonderen Regelungen Soviel wir wollen Kein Datum Kein Datum B3 Ortsdurchfahrt + Schneckental Straße
Bad Krozingen Aritas *bis DIN A 1, einseitig *Verkehrsraum keinerlei Beeinträchtigungen *Beschädigte Plakattafeln unverzüglich entfernen *Wahllokalen Umkreis 50 m keine Wahlwerbung 0/20 01.09.2009 28.09.2009 B3 Ortsdurchfahrt
Aufkleber sind da
Schallstadt / Wolfenweiler Aritas 8/10 B3 Ortsdurchfahrt
Staufen Aritas, mailed L123 Ortsdurchfahrt
Heitersheim Aritas 8 2009-08-26 Dwark B3 Ortsdurchfahrt, Bahnhof, Innenstadt
Müllheim Aritas, mailed 10 2009-08-26 Dwark B3 Ortsdurchfahrt, Schwarzwaldstraße, Nähe E-Center, Innenstadt, Bahnhof
Buchenbach
(Falkensteig / Himmelreich)
Aritas, abgelehnt Die Gemeinde Buchenbach genehmigt grundsätzlich keine Plakatierung von überörtlichen Organisationen im Gemeindegebiet. B31 Ortsdurchfahrt
Nur auf Privatgrund 2 Wochen vorher?
Neuenburg Aritas 8 2009-08-26 Dwark K4946, Nähe Lidl, Nähe Rewe, L134
March zwerg, mailed nicht an Brücken, Pfeilern, Stützmauern, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (Verkehrsinseln, Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen, Kurveninnenrand), Bäumen 12 St. DIN A1 2009-08-16 zwerg
Gottenheim netspider Nur Kabelbinder, Keine Verkersbehinderung, Brückengeländer auch OK 5 St. bis DIN A1 Kein Datum Kein Datum Habe alle abgehängt, am Sonntag abend (27.09.2009)
Ihringen/Wasenweiler netspider Keine Beschränkungen da keine Genehmigungspflicht.

An Bäumen nicht gerne gesehen. Befestigung egal.

Kein Datum Kein Datum
Deine Gemeinde DU

Landkreis Emmendingen

Gemeinde
Anfrager
Regelung
Anzahl
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Kommentar
Emmendingen Aritas Siehe Diskussion ~14 B3 Ortsdurchfahrt
Denzlingen Tobi
  • 15-20 "freie" Plakate (eigene Plakat-Wände), die zeitnah nach der BTW abgehängt werden sollen.
  • Die für die Gemeinderatswahl aufgestellten (und später für Bürgermeisterwahl genutzten) Plakat-Wände dürfen frei von allen Parteien genutzt werden. Die Gemeinde hängt diese auch selbst wieder ab. Es gibt ein "gentleman-agreement", wonach nur 2-3 Plakate aufgehängt werden sollen. (Ich nehme an, 2-3 Plakate pro Standort/Straße sind damit gemeint)
  • Ansonsten gibt es 12 Standorte wo Plakate aufgehängt werden dürfen. Datei:Standorte Wahlwerbetafeln.pdf
ca. 20 (?) 17.08.09 entfällt Meiner Meinung nach ziemlich gut gelöst, die Parteien müssen nicht mal eigene Plakat-Wände organisieren, auf- und abhängen um präsent zu sein. Da reichen die von der Gemeinde.
Elzach Mac
  • Die Anbringung ist nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze erlaubt.
  • Die Werbeanlage muss in allen ihren Teilen einen Abstand von mindestens 2 m, gemessen vom äußersten Rand der befestigten Fahrbahn der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen aufweisen.
  • Die Werbeanlage darf die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht behindern und die Wirkung amtlicher Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen. Insbesondere darf die Werbeanlage nicht sichtbehindernd im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen und in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen angebracht werden.
  • Entschädigungsansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die aus der Anbringung bzw. Aufstellung der Werbeanlagen abgeleitet werden, sind ausgeschlossen.
  • Für die Anbringungsorte der Werbetafel ist die Zustimmung der jeweiligen privaten Grundstückseigentümer einzuholen.
? (4 eingeplant) abgehängt Mo 28.9.09 20:00 von Martin Die Werbeanlagen sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Gutach im Breisgau (Ortsteile Gutach, Bleibach, Siegelau) Mac
  • Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 10,00 €.
  • Vor der Anbringung / Aufstellung von Plakattafeln an privaten Grundstücken, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen.
  • Plakate sind sicher zu befestigen; zur Verhinderung von Sachbeschädigungen ist weiches Befestigungsmaterial zu verwenden, z.B. Kordel, kunststoffgeschützter Draht, Kunststoffseile mit Klemmkeilen u.a. Die Verwendung anderer Materialien, z.B. Draht, ist unzulässig. Plakate dürfen den Fußgängerverkehr nicht erschweren und weder die Sicht der Verkehrsteilnehmer behindern noch die Wirkung amtlicher Verkehrszeichen beeinträchtigen.
  • Plakate sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie das Orts- und Straßenbild nicht verunstalten. Beschädigte Plakattafeln sind unverzüglich zu entfernen.
  • An folgenden Stellen dürfen Werbeanlagen nicht angebracht werden:
    • auf und über der Fahrbahn,
    • an Lichtsignalanlagen (Verkehrsampeln),
    • an Verkehrszeichen,
    • an Verkehrsinseln,
    • an Strom- und Fernmeldekästen,
    • an Geländern der Brücken über die Elz in Gutach und Stollen in Bleibach,
    • an allen Bushaltestellenhäuschen der Gemeinde Gutach,
    • im gesamten Bereich des Bahnhofgeländes / Bahnhofanlage im Ortsteil Bleichbach
    • an Geländern von straßen- und eisenbahnüberquerenden Brücken und Stegen,
    • an Bäumen und Baumschutzgittern dürfen nur auf dem Boden stehende Plakatständer aufgestellt werden,
    • an Lichtmasten dürfen außer auf dem Boden stehende Werbeanlagen auch im Luftraum über Geh- und Radwegen Werbeanlagen angebracht werden. Aus Sicherheitsgründen ist darauf zu achten, dass die lichte Höhe bis zur Unterkante der Werbeanlage mindestens 2,20 m beträgt.
  • An den Plakattafeln sind die beiliegenden Aufkleber anzubringen.
  • Für alle im Zusammenhang mit der Sondernutzung geltend gemachten Schadensersatzansprüche haftet der Erlaubnisinhaber.
  • Den Anordnungen von Polizeibeamten und sonstigen Kontrollorganen ist Folge zu leisten.
  • Nach Ablauf der Genehmigungsdauer sind sämtliche Werbeanlagen unverzüglich zu entfernen.
10 (DIN A1 mit Genehmigungsaufkleber) 27.08. 29.09. (abgehängt --Mac 00:14, 29. Sep. 2009 (CEST)) Sondernutzungserlaubnis am 04.08. erhalten
Reute Tobi, mailed
Simonswald Mac
  • Plakate dürfen nur innerhalb der geschlossenen Ortslage aufgehängt werden (Hinweiszeichen OD-Anfang und OD-Ende am Straßenrand beachten).
  • Keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs durch in den Gehweg einragende Teile.
  • Es dürfen keine Verkehrszeichen verdeckt werden oder Sichtbehinderungen an Einfahrten und Kreuzungen entstehen.
  • Der Luftraum im Bereich des Gehwegs ist bis zu einer Höhe von 2,25 m freizuhalten.
  • Über befestigten Fahrbahnen zuzüglich 0,5 m seitlichem Sicherheitsabstand beträgt dieses Lichtraumprofil 4,50 m.
  • Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Plakatierung auftreten, haftet allein der Antragsteller.
  • Plakate sind außerdem regelmäßig auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Beschädigte unansehnliche Plakate sind neu anzubringen bzw. ganz zu entfernen.
  • Gegebenenfalls ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzuholen.
5 Plakate (ein Plakat pro früherem Ortsteil der heutigen Gesamtgemeinde) keine Vorgabe Plakate sind unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen (spätestens bis 30.9.). (abgehängt --Mac 00:14, 29. Sep. 2009 (CEST)) Die Plakatierungsgenehmigung des Ordnungsamts liegt als PDF vor.
Vörstetten Tobi
  • "Die von der Gemeindeverwaltung errichteten öffentlichen Anschlagtafeln können sofort nach ihrer Errichtung plakatiert werden. Dabei ist von einer Einteilung in fünf Felder auszugehen, damit für nicht in Vörstetten vertretene Parteien eine ausreichend große Fläche verbleibt." Das heißt, 1-2 Plakate wo anschlagtafel und diese sollen sofort nach Ende der BTW (also ab Sonntag 27.09.09) wieder abgehängt werden. (Standorte: Breisacher Straße und Ende Marchstraße)
  • "Die parteieigenen Plakatständer werden nicht vor dem 06.September 2009 aufgestellt."
  • "Insgesamt werden pro Partei nicht mehr als drei Ständer in Vörstetten einschließlich Schupfholz aufgestellt, wobei darin ein sog. „Dreieck-Ständer“ mitenthalten ist und als ein Ständer zählt. Auf der Fläche um das Rathaus wird nicht plakatiert."
  • "Jede Partei führt höchstens zwei sog. Info-Stände durch."
4 ? (Anfrage läuft) 27.09.09
Waldkirch Mac
  • Plakate sind sicher zu befestigen; zur Verhinderung von Sachbeschädigungen ist weiches Befestigungsmaterial zu verwenden, z.B. Kordel, kunststoffgeschützter Draht, Kunststoffseile mit Klemmkeilen u.a. Die Verwendung anderer Materialien, z.B. Draht, ist unzulässig. Plakate dürfen den Fußgängerverkehr nicht erschweren und weder die Sicht der Verkehrsteilnehmer behindern noch die Wirkung amtlicher Verkehrszeichen beeinträchtigen.
  • Plakate sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie das Orts- und Straßenbild nicht verunstalten. Beschädigte Plakattafeln sind unverzüglich zu entfernen.
  • An folgenden Stellen dürfen Werbeanlagen nicht angebracht werden:
    • auf und über der Fahrbahn,
    • an Lichtsignalanlagen (Verkehrsampeln),
    • an Verkehrszeichen,
    • auf Verkehrsinseln,
    • in der Lange Straße, am Geländer vor und gegenüber der Post
    • an Strom- und Fernmeldekästen,
    • an Geländern von straßeüberquerenden Brücken und Stegen,
    • an Bäumen und Baumschutzgittern dürfen nur auf dem Boden stehende Plakatständer aufgestellt werden,
    • an Lichtmasten dürfen außer auf dem Boden stehende Werbeanlagen auch im Luftraum über Geh- und Radwegen Werbeanlagen angebracht werden. Aus Sicherheitsgründen ist darauf zu achten, dass die lichte Höhe bis zur Unterkante der Werbeanlage mindestens 2,20 m beträgt.
    • an den historischen Lampen dürfen nur auf dem Boden stehende Werbeanlagen angebracht werden.
  • Für alle im Zusammenhang mit der Sondernutzung geltend gemachten Schadensersatzansprüche haftet der Erlaubnisinhaber.
  • Den Anordnungen von Polizeibeamten und sonstigen Kontrollorganen ist Folge zu leisten.
  • Nach Ablauf der Genehmigungsdauer sind sämtliche Werbeanlagen unverzüglich zu entfernen.
  • Besondere Plakatträger vor der Wahl werden von der Stadt Waldkirch nicht aufgestellt.
  • Vor der Anbringung / Aufstellung von Plakattafeln an privaten Grundstücken, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen.
keine Beschränkung (DIN A1) 15.08. (6 Wochen vor der Bundestagswahl) 28.09. (abgehängt --Mac 00:14, 29. Sep. 2009 (CEST)) Sondernutzungserlaubnis am 04.08. erhalten
Winden im Elztal Mac, mailed

Restverteilung

  • Müllheim - 10 (done) --Aritas 11:11, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Neuenburg - 8 - (done) --Aritas 11:11, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Heitersheim - 8 - (done) --Aritas 11:22, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Bad Krozingen - 8 - (done) --Aritas 11:11, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Waldkirch - 16 - (done) --Mac 13:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Gutach - 4 - (done) --Mac 13:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Simonswald - 5 - (done) --Mac 13:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Elzach - (done) 4 --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Denzlingen - 8 (done - Andre)
  • Herbolzheim - 10 (ok) --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Kenzingen - 6 (ok - aufkleber) --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Endingen -(ok - massiv bestimmungen) 8 --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Teningen - 8 (ok) --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Freiamt - 5 (ok) --Aritas 09:58, 26. Aug. 2009 (CEST)
  • Staufen - 16 --Aritas 11:11, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Kirchzarten - (done) 8 --Aritas 11:49, 25. Aug. 2009 (CEST)
  • Breisach - 10 - (ok) --Aritas 11:49, 25. Aug. 2009 (CEST)

Summe: 142

Musteranfrage

Hier mal eine Musteranfrage für die, die per email nachfragen wollen. Bitte die Stadt abändern, sonst wird es peinlich ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenpartei Deutschland tritt in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl an und möchte in Freiburg gerne Wahlplakate aufhängen.

Bitte teilen Sie mir kurz mit in welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

<<Vorname>> <<Nachname>>
Piratenpartei Baden-Württemberg


Notizen

  • Tracks sind gelöscht. --Aritas 21:32, 11. Okt. 2009 (CEST)