BW:Kreisverband Heidenheim/Geschaeftsordnung Vorstand
Geschäftsordnung des Vorstandes
Geschäftsordnung des 1. Vorstandes des Kreisverbands Heidenheim der Piratenparei Deutschland
Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Heidenheim der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahr 2012 und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am 10.02.2012 beschlossen worden.
§1 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:
- Vorsitzender: Gerda Schlaiss
- Stellvertretender Vorsitzender: Philip Gröber
- Schatzmeister: Eva Schlaiss
(2) Die Nachrücker für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden sind:
Michaela Barth (mit 11 Stimmen gewählt)
§2 Beschlussfassung
(1) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich alle Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.
(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
(3) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
(5) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.
(6) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
(7) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
(8) Ausgaben bis zur Summe 30,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
(9) Beschlüsse werden durch den Vorstand auf der Webseite der Piratenpartei Heidenheim veröffentlicht.
(10) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.
(11) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.
§3 Antragsrecht
(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piraten-hdh.de zu stellen.
(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.
(3) Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder der Piratenpartei Heidenheim
- Die Mitglieder des Vorstands des Bezirksverbands Stuttgart
- Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
- Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
- Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
- Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei Heidenheim
- Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit
- Jede natürliche Person
(4) Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung / Beschluss) werden auf der Website dokumentiert.
(5) Anträge können gestellt werden von einzelnen Personen oder Gruppen.
(6) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.
(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
§4 Vorstandssitzungen
(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn alle drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
(5) Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht von Gästen einschränken oder entziehen.
(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.
(9) Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen.
(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
(3) Der Vorstand kann in begründeten Fällen per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
(5) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§6 Aufgabenverteilung
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.
(1) Gerda Schlaiss (Vorsitzende):
- Pressearbeit und -koordination
- Repräsentation gegenüber anderen Parteien und Organisationen
- Betrieb der technischen Infrastruktur
(2) Philip Gröber (Stellvertretender Vorsitzender):
- Pressearbeit und -koordination
- Kampagnenarbeit
- Repräsentation gegenüber anderen Parteien und Organisationen
- Infostandanmeldungen
(3) Eva Schlaiss (Schatzmeisterin):
- Schatzmeisterätigkeit
- Mitgliederverwaltung
- Aufbewahrung von Dokumenten
§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
(1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei Heidenheim während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.
(2) Dieser hat in Textform zum Ende der jeweiligen Amtsperiode zu erfolgen.
§8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 10.02.2012 in dieser Form in Kraft gesetzt.