BW:Bezirksverband Stuttgart/Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Vorstandes

Geschäftsordnung des Vorstandes des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland. Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei (BzVS) aus dem Jahr 2020 und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am 27.07.2020 beschlossen worden.

§1 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

  1. Vorsitzender: Stephan Erdmann
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Christian Brugger-Burg
  3. Bezirksschatzmeisterin: Stephanie Lund

(2) Die Nachrücker für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden sind:

  1. Sebastian Staudenmaier
  2. Oliver Schmid

§2 Beschlussfassung

(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder bei einer Vorstandssitzung anwesend sind. Abseits von Vorstandssitzungen ist der Vorstand beschlussfähig, sofern sich zwei Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.

(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

(3) Alle Entscheidungen im Vorstand bedürfen der Zustimmung mindestens zweier Vorstandsmitglieder mit absoluter Mehrheit.

(4) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.

(5) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(6) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(7) Aufgabenbezogene Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 100,-€ pro Quartal und Vorstandsmitglied können eigenmächtig durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.

(8) Beschlüsse werden durch den Vorstand auf der Wikiseite des BzVS veröffentlicht.

(9) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.

(10) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.

(11) Über Mitgliedsanträge und Beitragsermäßigungen entscheiden mindestens zwei Vorstandsmitglieder mit absoluter Mehrheit.

§3 Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piraten-bzv-stuttgart.de zu stellen.

(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

(3) Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen.

(4) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.

(5) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Ausgaben zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.

(3) Für regelmäßig wiederkehrende Vorstandssitzungen genügt die Bekanntgabe des Termins im Wiki. Diese Bekanntgabe erfolgt dort im voraus, mindestens vier Kalendertage vor der betreffenden Sitzung. Nur wenn diese Termine nicht eingehalten, die Regeltermine verändert oder eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen wird, so ist dies spätestens am vierten Kalendertag vor dem betreffenden Termin per Email oder Protokollnotiz zu verkünden. Für Änderungen des Regeltermins hat dies spätestens am vierten Kalendertag vor dem ersten geänderten Termin zu erfolgen.

(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

(5) Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.

(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.

(9) Das Protokoll ist binnen drei Wochen zu veröffentlichen.

(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.

(3) Der Vorstand kann per Beschluss einzelnen Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.

(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

(5) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§6 Aufgabenverteilung

Die Zuständigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Die Aufgaben eines Tätigkeitsbereiches können auch von anderen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen werden, die Verantwortung verbleibt allerdings beim zuständigen Vorstandsmitglied. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.

(1) Stephan Erdmann, Erster Vorsitzender

  • Vertretung der Schatzmeisterin im Verhinderungsfall und auf Zuruf
  • Vertretung des Bezirksverbandes nach Außen und Innen
  • Leitung und Koordination des Vorstandes und der Vorstandssitzungen
  • Pressearbeit und -Koordination
  • Mitgliederverwaltung

(2) Christian Brugger-Burg, Stellvertretender Vorsitzender

  • Vertretung des Vorsitzenden im Verhinderungsfall und auf Zuruf
  • Protokoll & Beschlussdokumentation

(3) Stephanie Lund, Schatzmeisterin

  • Vertretung des Stellvertretenden Vorsitzenden im Verhinderungsfall und auf Zuruf
  • Schatzmeistertätigkeit
  • Aufbewahrung von Dokumenten

§6a Reisekosten

(1) Reisekosten im Bezirk

Der Bezirksverband Stuttgart übernimmt für die Mitglieder des Bezirksvorstandes pauschal Reisekosten für alle Fahrten zu Veranstaltungen, Treffen, Parteitagen, Aufstellungsversammlungen Wahlkampfveranstaltungen und ähnliches, insbesondere im Bereich unter- (Kreis- und Ortsverbände).

(2) Reisekosten außerhalb des Bezirks

Werden nur auf Antrag an den Vorstand übernommen.

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen seit dem vorangegangenen Bezirksparteitag. Er umfasst auch etwaige Tätigkeiten in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Vorstandsarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen. Der Tätigkeitsbericht wird am Bezirksparteitag vorgestellt und anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses innerhalb von 30 Tagen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. Dieser muss ebenfalls am Bezirksparteitag verlesen oder veröffentlicht werden.

§8 Offizielle Kommunikationsplattform

Offizielle Kommunikationsplattform ist die Mailingliste BzV-Stuttgart. Bekanntmachungen, Einladungen etc. werden auf dieser veröffentlicht.

§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 27.07.2020 in dieser Form in Kraft gesetzt.