BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Trennung Amt und Mandat

Trennung von Amt und Mandat

  • Titel: Trennung von Amt und Mandat
  • SortKey: AEL
  • Status: Klausur Nein
  • Ansprechpartner: NHense
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.

Textvorschlag

Trennung von Amt und Mandat Zur Zeit gestrichen Die Gewaltenteilung stellt in Demokratien ein bewährtes Mittel zur Eindämmung von Machtmissbrauch dar. Die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten führt zu einem offenen Umgang mit den verschiedenen Interessen der Verwaltung des Staates, der parlamentarischen Vertretung der Bevölkerung und der strikten Bindung and Recht und Gesetz.
Personelle Verstrickungen zwischen den staatlichen Gewalten laufen diesem offenen und für alle nachvollziehbaren Umgang zuwider. Sie führen zu informellen Absprachen und der sogenannten Hinterzimmerpolitik.

Um eine transparente Politik zu fördern, fordern wir die Trennung von Amt und Mandat, die in der Landtagsreform für 2016 vorgesehen ist, von Beamten auf weitere Amtsträger auszudehnen.
Die Minister der Landesregierung sollen dem Landtag von Baden-Württemberg nicht selbst angehören, sondern den offenen Umgang mit dem Parlament auf Augenhöhe pflegen.
Auch Bürgermeister sollen wegen ihrer exekutiven Aufgaben weder dem Landtag noch den Kreistagen als Mitglieder angehören.
Die Landräte in Baden-Württemberg sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

Kommentar

Ostermumble Vorerst gestrichen

 

Vorschlag

Trennung von Minister und Mandat

Gewaltenteilung ist in unserer Demokratie ein wesentliches Instrument, um Machtmissbrauch vorzubeugen. Wir wollen die Trennung von Amt und Mandat. Minister sollen dem Landtag von Baden-Württemberg nicht angehören. Bürgermeister sollen wegen ihrer exekutiven Aufgaben weder dem Landtag noch den Kreistagen als Mitglieder angehören. Die Landräte in Baden-Württemberg sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

... Hier den Text bitte auf die Klausurabbsprachen anpassen ...


Diskussion

Fast alle derzeitigen Minister des Landes Baden-Württemberg sind ebenfalls Abgeordnete des Landtages. Beide Arbeiten sind ein Vollzeitjob. So steht die Arbeit als Minister immer stärker im Vordergrund. So bleibt die Arbeit im Wahlkreis bei den Menschen die man im Landtag vertreten soll auf der Strecke.

Die Piratenpartei tritt dafür ein, dass ein Minister des Landes Baden-Württemberg nicht gleichzeitig Abgeordneter des Landtages sein darf.

  • Der Artikel 66 des Grundgesetzes befaßt sich mit den Einschränkungen vom Ministerämtern und dem Amt des Bundeskanzler. Es steht dort aber kein Wort der Unvereinbarkeit zwischen Ministeramt und Mandat im gleichen Parlament. In der Weimarer Zeit gabe es in einigen Landesparlamenten eine solche Trennung. Dies war den Vätern des Grundgesetzes sehr wohl bekannt. Es wurde aber nicht in das Grundgesetz aufgenommen. Nur wegen dem Zeitargument eine solche Forderung aufzustellen halte ich für falsch. --Thomas Weber 12:38, 25. Okt. 2009 (CET)
  • Der Landtag hat für 2016 eine strikte Trennung von Amt und Mandat bereits beschlossen[1]:
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Ab der 16. Wahlperiode, also ab dem Jahr 2016, gilt die strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Die Inkompatibilität soll auch für Angestellte des Landes sowie für Vorstandsmitglieder und Leitende Angestellte anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die unter Landesaufsicht stehen, sowie für Mitglieder geschäftsführender Organe und für Leitende Angestellte juristischer Personen des Privatrechts gelten, an denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Die im Unterschied zum Bund und zu allen anderen deutschen Flächenländern weitgehende traditionelle Vereinbarkeit von Amt und Mandat in Baden-Württemberg ist durch die Entwicklung des Mandats zum Beruf mit hoher zeitlicher Arbeitsbelastung der Abgeordneten strukturell überholt. Angesichts der Zunahme originärer staatlicher Aufgaben, die die Verwaltungsstrukturreform für den kommunalen Bereich mit sich gebracht hat, lässt sich wegen der Vermischung exekutiver und legislativer Aufgaben bei den Abgeordneten mit kommunalen Ämtern die bisherige Regelung zur Vereinbarkeit von Amt und Mandat nicht mehr aufrechterhalten.[2]
  • Ich weiss aber nicht ob sich das auch auf ein Amt in der Regierung (also z.B. Ministerposten) bezieht. Ich glaube eher nicht, denn in der Drucksache finde ich: Ab diesem Zeitpunkt können aktive Beamte dem Landtag nicht mehr angehören. Dies soll grundsätzlich auch für Angestellte des Landes und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gelten. Da aber der "alte Titel" (Amt + Mandat) für eine andere Sache schon benutzt wird, macht es vielleicht das "Entkoppelung von Mandat und Exekutive" oder so zu nennen? --Bernd 'eckes' Eckenfels
Bezieht sich auf Beamte und angehörige des öffentlichen Dienstes, die ihr Amt ruhen lassen während sie ein Mandat haben, nicht andersrum, siehe hier:[3] --SD 19:52, 31. Mär. 2010 (CEST)

Mitschrieb

Klausur Mitschrieb Tirsales

  • Es geht um strikte Gewaltenteilung. Beamte dürfen nicht gleichzeitig ein Mandat haben.
  • Es gibt bereits ein Gesetz für 2016, bei dem z.B. Bürgermeister nicht mehr in den Landtag können.
  • Tirsales: Problematisch ist, dass es für Minister riskant sein kann zu kandidieren.
  • Jörg: Trennung ist besonders für parlmantarische Staatssekretäre wichtig. Da geht es um Pöstchenverteilung.
  • Strategischer Einwurf: Es ist schlecht ein Wahlprogramm zu machen, das ausschließlich populistisch klingt. Daher könnte man diesen Punkt fallen lassen.
    • Wir können uns gegen andere Absetzen, wenn wir solche Forderungen im Ggs. z.B. der FDP umsetzen, falls wir in die Position dazu kommen.
  • Vorschlag, ob ein Minister der seinen Posten verliert wieder einen Platz im Landtag bekommt wird heiß diskutiert. Verkleinert die Abhängigkeiten und die Fallhöhe. Problem: Hat man dann ein Überhangsmandat, oder muss ein anderer Abgeordneter gehen?

Meinungsbild:

  1. Trennung von Minister und Mandat?
    1. 3 dafür
    2. Mehrheit dagegen
  2. Weiter ausarbeiten?
    1. Mehrheit dafür
    2. 1 dagegen

Klausur Mitschrieb Navigator

  • Darf ein Minister gleichzeitig Mitglied des Landtags sein?
  • Sebastian: Ich halte das Thema für schwierig. In anderen Ländern ist das teilweise egal bzw. es wird sogar verlangt, dass Ministerposten von Landtagsabgeordneten besetzt werden.
  • Jörg: Parlamentarische Staatssekretäre sollten kein Mandat haben dürfen. Es handelt sich um eine reine Pöstchenverteilung. Ganz abschaffen?
  • Harmut: Die Trennung ist inhaltlich sicherlich sinnvoll. Bin aber dagegen, ein Wahlprogramm zu haben, das nur aus Populismen besteht. Andere Parteien fordern das auch immer, solange sie nicht an der Regierung sind.
  • Nine: Wenn wir doch inhaltlich dahinter stehen, verstehe ich nicht, warum das nicht ins Wahlprogramm kommen sollte.
  • SD: Es bietet sich doch an, dort in die Kerbe zu hauen. Das erlaubt eine gute Gegenpositionierung gegen die FDP, die das zwar auch gefordert, aber nicht selbst umgesetzt hat.
  • SD: In den USA funktioniert das ganz gut, Leute aus dem Parlament auszuschließen, die ein Amt übernehmen.
  • Jörg: USA ist nicht zu vergleichen. Das ist eine Regierung von Millionären. In Deutschland kennen wir den Wechsel zwischen Regierung und Wirtschaft nicht so, wie es in den USA der Fall ist.
  • Nine: Wer würde dann noch Minister werden wollen?
  • Jörg: Politik ist ja auch ein Job. Was macht ein Minister, wenn sein Ministerpräsident ihn entlässt und er vorher sein Mandat aufgegeben hat?
  • Nine: Was ist mit einer Rückkehrgarantie als Abgeordneter?
  • GEDA: Man hat sich damals sicherlich überlegt, warum man dieses Recht nicht eingeräumt hat. Die Gründe sind sicherlich noch valide.
  • Blaubär: Das ist eine populistische Forderung, die aber viele Probleme im Detail aufwirft.
  • Sebastian: Es könnte sein, dass ein Ministerpräsident Abgeordnete loswerden möchte, diese zu Ministern ernennt, um sie danach rauszuwerfen.
  • Meinungsbild: Trennung von Minister und Mandat weiterverfolgen? 3 dafür, Mehrheit dagegen
  • Meinungsbild: Abschaffung / Einschränkung politischer Staatssekretäre? Mehrheit dafür, eine Gegenstimme