BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Petitionen

Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild

  • Titel: Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
  • SortKey: AGD
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: NHense
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild

Stärkere Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren durch öffentliche Petitionen unter Einsatz von neuen Kommunikationsverfahren, dadurch Förderung des gesellschaftlichen Diskurses.

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.

Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Petitionen und Mitzeichnerunterschriften sollen online und offline gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.


 

Kurzfassung

Aus den auf Landesebene privaten Petitionen ein wirkungsvolles Mittel der Beteiligung machen - durch öffentliche Petitionen und einem Online Portal.

Bearbeiter

Ist-Zustand

Der Landtag Baden-Württemberg hat einen Petitionsausschuss bei dem Jeder Gesuche einreichen kann. Diese werden dann vom Petitionsausschuss (der weitreichende Befugnisse hat) versucht zu klären. Der Petitionsausschuss berichtet jährlich über seine Tätigkeit. Ein Großteil der Petitionen befassen sich mit Verwaltungsakte. Gesetzesinitiativen oder Gesetzeskritik wurden in den Berichten keine/kaum(?) genannt. Es gibt keine Notwendigkeit für Unterstützerlisten und keinen Anspruch auf Verhandlung. Der Petitionsauschuss berichtet von 20% Erfolgsquote. Online können Petitionen (noch) nicht eingereicht werden. Das Konzept der nachträglichen Mitzeichnung (Unterstützerunterschrift) existiert nicht.

Warum die Änderung notwendig ist

Damit nicht nur über Amtsentscheidungen gewacht wird, sondern auch der Gesetzgebungsprozess selbst in den Fokus der Bürger gerückt wird.


Soll-Zustand

Bürgerfreundliche Gestaltung des Petitionsverfahrens (Online einreichen) und fördern eines öffentlichen Diskurs.

Der Entwurf für das Wahlprogramm enthält bewusst keine konkreten Schwellen für die Unterstützerunterschriften oder das Verfahren zur Überprüfung und Sammlung der Unterschriften.

Quellen


  • (PDF) Pressebericht der DataGroup über die Umsetzung des Petitionsworkflows im Landtag BW 2004
  • Petitionsausschuss des Landtags
  • Petitionen Homepage LT-BW
    Es ist ein Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
  • Petitionsausschussgesetz
    Mitglieder des Petitionsausschusses haben weitgehende Ermittlungs- und Auskunftsrechte. Können Sachverständige hinzuziehen, bekommen Zutritt und Akteneinsicht. Lediglich Geheim eingestufte Dokumente können mit Begründung zurückgehalten werden, Minister muss dies verantworten. Keine Verpflichtung auf Ergebnisse/Vertretung der Bürgeransprüche im Gesetz. Keine Pflicht den Petenten im Ausschuss anzuhören.
  • Dissertation von Gunnar Horst Daum „Die Petition im Strafvollzug – dargestellt an Entscheidungen des Landtages von Baden-Württemberg“
  • Presseerklärung über die Arbeit des Pettionsausschusses 2.2.2006
    Stillhaltevereinbarung seit '68 (kein Vollzug bei anhängiger Petition), Erfolgsquote 20%, 100 Ortsbesichtigungen. Zahl der Petitionen nimmt ab: Beispielsweise im Ausländerrecht (- 53 %), im Bereich der Sozialversicherung (- 30 %), bei Steuersachen (- 12 %). In anderen Bereichen haben die Petitionen entgegen diesem Trend zugenommen: im Schulwesen (+ 34 %), bei Beschwerden über Richter und Gerichtsentscheidungen (+ 10 %) und in Gnadensachen (+ 11 %). 8000 Eingaben in der 12. Wahlperiode.
  • Presseerklärung: Tätigkeit des Petitionsausschusses 2.2009
    Mit rund 1.250 Eingaben pro Jahr ... relativ konstant geblieben., Lösungsquote von 18% auf 21%. Ausländerfragen Rückläufig, dafür Bausachen. (Keine Erwähnung von Petitionen gegen Gesetzesvorhaben). Ausführliche DOC Version angefordert. --Bernd 'eckes' Eckenfels 06:19, 3. Nov. 2009 (CET)
  • Liste mit dem Suchbegriff Petition
    Hauptsächlich Berichte des Petitionsausschusses. Diese Enthalten den Text/Sachverhalt der Petition und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses

Haltungen anderer Parteien

Die SPD hat im Landtag einen Vorschlag zu Online-Petitionen eingereicht: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5237_d.pdf (PDF)

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
05.03.2010 KlausurJA Erster Volltextentwurf
28.02.2010 KlausurJA Auf der Klausurtagung zum nachverfolgen angenommen
13.11.2009 In Arbeit Als Wochendiskussionspunkt vorgeschlagen
01.11.2009 In Arbeit Erster Entwurf, Übernommen von Entwurfsseite
? Angenommen2010.1 Bei LPT 2010.1 angenommen
2010-06-13 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 Text geändert: "signifikante Anzahl"