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Versammlungsfreiheit schützen

  • Titel: Versammlungsfreiheit schützen
  • SortKey: CBHA
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Versammlungsfreiheit schützen

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Es gibt Pläne, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz auf Landesebene empfindlich einzuschränken.

Zum einen sollen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt werden. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgeschreckt.

Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Kommentar
 

Kurzfassung

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an politischen Versammlungen ist wichtiges Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Die Landesregierung plant zur Zeit, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz weitgehend einzuschränken.

Dabei werden zum einen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen von der Teilnahme abgeschreckt.

Die Piratenpartei lehnt eine Einschränkung des Versammlungsrechts ab und bekennt sich zu den Zielen des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit[1].

Bearbeiter

Vorschlag

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an politischen Versammlungen ist wichtiges Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Die Landesregierung plant zur Zeit, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz weitgehend einzuschränken.

Dabei werden zum einen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen von der Teilnahme abgeschreckt.

Auch mit den bereits existierenden gesetzlichen Regelungen ist es für Ordnungsbehörden und Polizei möglich, einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen im öffentlichen Raum in ausreichendem Maße entgegen zu wirken.

Die Piratenpartei lehnt eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Stattdessen muss überprüft werden, ob aktuell bestehende Einschränkungen gelockert werden können. Die Piratenpartei unterstützt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit[1] in seinen Forderungen.

Ist-Zustand

Zur Zeit gilt in Baden-Württemberg das Bundesversammlungsgesetz.

Nach der Föderalismusreform haben jetzt Bundesländer die Möglichkeit, Versammlungen selbst gesetzlich zu regeln. Einen ersten Versuch dazu machte Bayern. Das Bayerische Versammlungsgesetz ist aber zur Zeit aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts außer Kraft.[2].

Auch Baden-Württemberg plant zur Zeit die Einführung eines Landesversammlungsrechts. Der erste Entwurf war dem bayerischen Gesetz sehr ähnlich. Aufgrund der noch offenen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht soll dieser Entwurf nun aber noch einmal überarbeitet werden.[3]

Warum die Änderung notwendig ist

Eine Einschränkung des Versammlungsrechts widerspricht demokratischen Grundsätzen und ist außerdem nicht notwendig. Auch mit den bereits existierenden gesetzlichen Möglichkeiten können Verwaltung bzw. Polizei die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch öffentliche Versammlungen verhindern.

Anlässlich der Föderalismusreform ist es für das Land notwendig geworden eigene Gesetzliche Regelungen für das Thema Versammlungsfreiheit, als Ersatz für das Versammlungsgesetz auf Bundesebene zu schaffen. Die gleichen Aktivitäten haben zum Beispiel in Bayern zu einem neuen Versammlungsgesetz geführt, in dem auch umgehen eine Anzahl von Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung außer Kraft gesetzt wurden[4]. Diese Passagen fanden sich so, oder so ähnlich auch im Referentenentwurf des Innenministeriums Baden-Württemberg. Dieses fühlt sich nun veranlasst "nachzubessern"[5]. Gibt es Neuigkeiten nach März 2009? Die Verschärfung des Versammlungsgesetzes (statt eine Übernahme des Bundesgesetzes) ist vorgeblich durch die Notwendigkeit der Besseren Handhabe von Rechtsextremistischen Demonstrationen und Linksextremistischen Gegendemonstrationen motiviert und wird von CDU als auch FTP/DVP getragen.

Soll-Zustand

Das Versammlungsrecht ist ein demokratisches Grundrecht. Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, an friedlichen Versammlungen teilzunehmen und diese zu organisieren, ohne dadurch Einschränkungen seiner Bürgerrechte in Kauf nehmen zu müssen. Auf Landesebene sollen keine Entscheidungen getroffen werden, die die Ausübung des Versammlungsrechts im Vergleich zur aktuellen Bundesregelung einschränken. Im Gegenteil ist zu prüfen, ob nicht einige der Einschränkungen, die zur Zeit auf Bundesebene existieren, zurückgenommen werden können.

Kosten

Keine weitreichenden Kosten oder Einsparungen

Haltungen anderer Parteien

Die CDU ist treibende Kraft hinter einer Verschärfung des Versammlungsrechtes.[6]. Nachdem ein vergleichbares Gesetz in Bayern vom Bundesverfassungsgesetz erstmal auf Eis gelegt wurde[2], haben sich die Pläne der CDU-Landesregierung nun auch verzögert.

SPD und Grüne haben sich gegen das neue Versammlungsgesetz gestellt.[7][8]

Die FDP unterstützte anfangs das neue Gesetz voll, äußert nun aber Kritik. [9][10]

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
16.11.2009 In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht