BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen
Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
- Titel: Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
- SortKey: CBAA
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: Navigator
- Sub-AG: Inneres
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun mehr Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.
Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.
Bearbeiter
Vorschlag
Ursprünglicher Sammelvorschlag: Inneres/Polizeirecht
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
[Datum] | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |