BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Pauschale Mindestentschädigungen
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
- Titel: Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
- SortKey: CCO
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: Navigator
- Sub-AG: Inneres
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile.
Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
Ursprünglicher Volltext
Da auch in Behörden nur Menschen sitzen, werden auch dort Fehler gemacht. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen bzw. rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.
Es ist unser Anliegen eine pauschale Mindestentschädigung bzw. eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einzuführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und hierdurch einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür. Bei der derzeitigen Rechtslage hat der Bürger, selbst nachdem durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, weitere, häufig nicht leichte Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Beweisbarkeit eines entstandenen Schadens, gerade im immateriellen Bereich, gestaltet sich oft schwierig. Obwohl es eine Behörde war, welche den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.
Bearbeiter
Vorschlag
Übernommen aus dem NRW-Wahlprogramm.
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
[Datum] | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |