BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Gleichstellung Lebenspartnerschaften

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung

  • Titel: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung
  • SortKey: HAB1
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Soziales
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung

In 14 Bundesländern gilt mittlerweile die einheitliche Zuständigkeit der Standesämter für alle Arten von Lebenspartnerschaften und Ehen. In Baden-Württemberg werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften noch immer benachteiligt.

Wir wollen mit dieser Praxis Schluss machen und auch hier die Gleichbehandlung aller Lebenspartnerschaften realisieren. Dies ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.

Kommentar
 

Kurzfassung

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die Lebenspartnerschaften im Rahmen der Landesgesetzgebung anders behandeln als Ehen. Zum Beispiel erfolgt die Schließung der Partnerschaft nicht auf dem Standesamt. Außerdem werden höhere Gebühren berechnet.[1]

Das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Baden-Württemberg sowie die Baden-Württembergische Gebührenverordnung sollen abgeändert werden, so dass Lebenspartnerschaften und Ehen gleich behandelt werden.

Dies ist nicht nur aus Gründen der Gleichberechtigung sinnvoll, sondern auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung.

Auch bei Angestellten und Beamten von Land und Kommunen dürfen bei der Berechnung und Zuweisung von Zulagen und Renten keine Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2009 festgestellt, dass eine solche Unterscheidung nicht verfassungskonform ist.[2][3]

Bearbeiter

Langfassung

In 14 Bundesländern gelten mittlerweile einheitliche Zuständigkeit der Standesämter für alle Arten von Lebenspartnerschaften und Ehen. Die einzigen Ausnahmen bilden hier Baden-Württemberg und Thüringen - hier werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften immer noch benachteiligt. Neben dem offensichtlichen Problem der Diskriminierung unterschiedlicher Formen des Zusammenlebens hat dies auch für die Verwaltung gravierende Nachteile: Zwei Behörden müssen nebeneinander existieren und die quasi identische Arbeit verrichten. Dies bedeutet größeren Personalaufwand, höhere Kosten beispielsweise für Schulungen und Registerverwaltung und insgesamt einen undurchsichtigeren Aufbau der Behörden.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher mit dieser Praxis in Baden-Württemberg Schluss zu machen. Es ist an der Zeit, dass auch hier die vom Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung aller Menschen Realität wird.

Auch im Beamtenwesen muss die Diskriminierung ein Ende haben: Im Oktober 2009 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Kommunal- und Landesbeamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht schlechter gestellt werden dürfen als solche in gemischtgeschlechtlichen Ehen. Leider ist dies in Baden-Württemberg noch nicht Realität. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher die Gleichstellung gemischt- und gleichgeschlechtlicher Ehen und Lebenspartnerschaften in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Zusätzlich soll sich das Land Baden-Württemberg auch im Bundesrat dafür stark machen, die rechtliche Gleichstellungen aller Menschen unabhängig ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.

Begründung

Die unterschiedliche Behandlung gleich- und gemischtgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist eine Form der Diskriminierung, wie es sie in einem modernen, demokratischen Rechtsstaat nicht geben dürfte. Artikel 3 des Grundgesetz ist hier eindeutig: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Zudem ist es nicht akzeptabel, dass für diese Diskriminierung noch öffentliche Gelder verschwendet werden - Gelder, die an anderen Stellen dringend gebraucht werden.

Quellen

Behandlung in der Klausur

Abschnitt aus dem Klausur-Protokoll vom 20.02.2010 dazu:

Der Vorschlag "Gleichbehandlung Gleichgeschlechtliche Partnerschaften in der
Verwaltung" soll aufgenommen werden, die Details müssen aber noch überarbeitet 
werden. Einigkeit herrscht darüber, dass die Eheschließung für homo- und 
heterosexuelle Paare gleich geregelt werden sollte.  


Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
01.11.2009 In Arbeit Rüberkopiert vom Wahlprogrammvorschlag
20.02.2010 KlausurJa Auf Klausur behandelt und Zustimmung gefunden
03.06.2010 Himmelfahrt Minimale Textanpassungen
2010-06-14 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen