BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Verbot von Spekulationsgeschäften
Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden
- Titel: Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden
- SortKey: GBE
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: Tirsales
- Sub-AG: Finanzielles
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden
Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll verschärft werden. Die Verwaltungen der Gemeinden sollen nicht mehr nur bei „erkennbaren Risiken“ haftbar gemacht werden, sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen wurden, wie dies beispielsweise bei den Cross-Border-Leasing Geschäften der Fall war.
Kurzfassung
Kommunen sollen Spekulationsgeschäfte verboten werden.
Prominente Beispiele der letzten Jahre sind Cross-Border-Leasing (Verkauf von städtischem Eigentum an ausländische Unternehmen, Rückpachtung des Ex-Eigentums) oder Swaps und Spread-Ladder-Swaps.
Ein Teil der dabei entstehenden Probleme ist in einem Zeit-Artikel [1] sehr gut zusammengefasst.
Ist das Landesrecht?--ConZee 14:31, 21. Mär. 2010 (CET)
Bearbeiter
Vorschlag
Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll ausgebaut und verschärft werden. Die Verwaltungen der Stadt sollen nicht mehr nur bei "erkennbaren Risiken" haftbar gemacht werden sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen werden (wie dies bsp. bei den Cross-Border-Leasing Geschäften der Fall war). Kommunen sollen zu einer konservativen (im Sinne von risikoarmen) Geschäftspraxis verpflichtet werden.
Ist-Zustand
Viele Gemeinden spekulieren mit dem Geld der Steuerzahler - langfristige Kredite mit entsprechender Zinssicherheit werden beispielsweise durch sehr kurzfristige Kredite ersetzt. Bei einem sinkenden Kreditzins gewinnt die Stadt dadurch Geld - im Fall einer Krise können die Kreditzinsen aber explodieren, die Folge sind unabsehbar hohe Kosten für Gemeinden.
Beim Cross-Border-Leasing wird städtisches Eigentum, beispielsweise Stadtwerke oder Kläranlagen, an ausländische Firmen verkauft und von diesen zurückgeleast. Für die Firmen bringt dies Steuervorteile, für die Kommunen - im Idealfall - Kostenersparnis. Das Problem dabei ist aber das hohe Risiko - im Zuge der Wirtschaftskrise sind durch solche Geschäfte Millionenverluste für Kommunen entstanden. Das nächste Problem ist, dass effektiv der Besitz von städtischem Eigentum aus der Hand gegeben wird - und das ohne Not.
Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass den Kommunen durch solche Geschäfte im Rahmen der Wirtschaftskrise bis zu 30 Milliarden Euro Schaden entstanden sind.
Warum die Änderung notwendig ist
Bisherige Regelung birgt hohe Risiken
Soll-Zustand
?
Kosten
Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahlen sind den Kommunen in Deutschland durch Spekulationsgeschäfte Verluste in Milliardenhöhe entstanden. Ein Verbot von Spekulationsgeschäften hätte diese Verluste vermieden.
Bei idealer Wirtschaftslage könnten die Kommunen durch Spekulationen Geld verdienen, die Risiken sind aber unkontrollierbar.
Alternativen
?
Haltungen anderer Parteien
?
Ergebnisse der Klausurtagung
Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Es kam die Frage nach der Unterscheidung von Risiken auf und in welcher Form es einer Kommune möglich sein soll Geld anzulegen. Mögliche Unterscheidung: Mündelsichere Vermögensanlagen sind legitim. Dies bedeutet dass der Wertverlust der Anlage praktisch ausgeschlossen ist. [2]
Quellen
http://www.zeit.de/2009/12/DOS-Cross-Border-Leasing?page=all&print=true
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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01.02.2010 | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |
11.03.2010 | KlausrA | Status geändert + Anmerkung |
03.04.2010 | Ostern | Volltext |
2010-06-02 | Himmelfahrt | Tippfehler beseitigt |
2010-06-17 | Angenommen2010.2 | Beim LPT 2010.2 angenommen + letzten Satz gestrichen |