BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Barrierefreies Lernen
Barrierefreies Lernen
- Titel: Barrierefreies Lernen
- SortKey: BBB
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: Jasenka
- Sub-AG: Bildung
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Barrierefreies Lernen
In Baden-Württemberg ist für lernbehinderte, körperbehinderte oder sonstige Kinder mit Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich, wie internationale Studien beweisen, auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen. Dies erfordert unter anderem bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang an Schulen.
Überschneidet sich teilweise mit Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem
Kurzfassung
Behinderte sollen so weit es möglich ist, in den "normalen" Schulbetrieb integriert werden. Für Körperbehinderte ist eine entsprechende Barrierefreiheit an Deutschen Schulen, Erziehungsinstitutionen und Universitäten zu garantieren.
Erweitert auf Klausur auf Inklusion
Bearbeiter
Vorschlag
Ist-Zustand
- Institutionen sind nicht bundesweit für körperlich Behinderte erreichbar.
Weder durch den Weg zu noch in die Institution.
- Dadurch wird der Zugang zu KIGAs, Schulen, Universitäten für diese Bevölkerungsgruppe teils erheblich erschwert.
- Der Grundsatz der Gleichbehandlung laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist für Behinderte in Deutschland nicht gewahrt.
- Es wird besonders verstoßen gegen
- Artikel 1: der Menschenwürde, Menschenrechte sowie
- Artikel 3/3: zur Gleichheit vor dem Gesetz - letzer Satz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Warum die Änderung notwendig ist
- In der BRD sollen alle Bürger vor dem Gesetz dieselben Chancen erhalten.
- Barrierefreiheit muss gewährt werden, statt wie es die aktuelle Sozialpolitik mehrheitlich vertritt: Behinderte grundsätzlich eher in Sondereinrichtungen einzuweisen, anstatt sie in den für alle Bürger eingerichteten Erziehungs- und Bildungsinstitutionen zu integrieren.
Soll-Zustand
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen müssen durch bauliche Massnahmen zur sogenannten Barrierefreiheit überführt werden.
- Bauliche Massnahmen bei älteren Gebäuden sind umgehend nachzurüsten.
- Bei Neuplanungen und Neubauten ist die Barrierefreiheit bereits in der Planung mitzuberücksichtigen und sogleich in der ersten Bauphase auszuführen.
Kosten
Die erwarteten entstehenden Kosten (für den Staat, für die Wirtschaft und die Bürger, betragen den Mehraufwand für:
- Rampen (bei Treppenübergängen),
- Fahrstühle,
- Türbreitenanpassung,
- behindertengerechte Sanitäranlagen,
- behindertengerechte Zufahrtsmöglichkeiten über den öffentlichen Stadtverkehr
Alternativen
Gibt es Alternativen?
Quellen
Haltungen anderer Parteien
[text]
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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26.01.2010 | In Arbeit | Erster Vorentwurf |
02.04.2010 | KlausurJa | Ostermumble-Zwischenergebnis |