BE Diskussion:Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung/Bedingungen von Anträgen

Aktive Diskussionen

Konflikte mit anderen Anträgen

Unterstützer

Kritik / Verbesserungsvorschläge

Auch hier wieder der Hinweis auf die allgmein gültige Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bzw. Rahmengeschäftsordung für eingetragene Vereine: Der weitreichende Antrag wird zuerst bearbeitet. Das ist immer möglich und nötig und wird von der jeweiligen Sitzungsleitung gemanaged. Wir haben eine Antragsfrist also sollte das kein Problem sein. Bedarf keines Geschäftsordnungsänderungsantrags. --Mpd 12:01, 24. Dez. 2009 (CET)

Zurück zur Seite „Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung/Bedingungen von Anträgen“.