BE:SMV-Antrag/2691/FAQ
Kann dann jeder sehen, wie ich abgestimmt habe?
Jeder Nutzer kann (muss jedoch nicht) einen Screen-Namen/Pseudonym (Im System angezeigter Name) wählen. Dieser kann, muss aber nicht, Rückschlüsse auf den bürgerlichen Namen zulassen. Man kann sich also zum Bsp. den Screen-Namen"DonQuixote" geben. Teilnehmer der SMV können über das Profil des jeweiligen Teilnehmers das Pseudonym auflösen. Das heisst, Teilnehmer können einsehen, welcher akkreditierte Teilnehmer hinter einem Screen-Namen/Pseudonym steht. Damit ist auch möglich, das Abstimmungsverhalten eines Pseudonyms einem Mitglied zuzuordnen. Nicht akkreditierte Personen haben keine Einsicht in die Accounts der Teilnehmer und können das Pseudonym daher nicht auflösen
Kann man in 10 Jahren noch sehen, wie ich abgestimmt habe?
Es ist im System nicht möglich, zu sehen, wie jemand bei einer lange vergangenen Abstimmung abgestimmt hat. Die Abstimmungsdetails werden periodisch (zB am Ende der Legistlaturperiode) gelöscht und nur das Ergebnis wird noch gespeichert (zB 237 dafür, 12 enthalten, 192 dagegen). Wenn man in 10 Jahren die Datenbank runterlädt, kann man also das Abstimmverhalten von heute nicht mehr nachvollziehen. Die einzige Möglichkeit, in 10 Jahren das Abstimmverhalten von 2013 zu kennen, ist einen historischen Datenbankdump zu haben, der die Abstimmungsdetails noch enthält. Es ist durchaus realistisch, davon auszugehen, dass es Menschen geben wird, die Datenbankdumps archivieren. Die Weitergabe von Datenbankdumps ist allerdings verboten.
Der Datenbankdump enthält lediglich die Abstimmungsdetails der Pseudonyme. Die Auflösung der Pseudonyme befindet sich NICHT im Datenbankdump. Man weiss also nur, dass KaterKarlo123 dafür gestimmt hat. Man kann aus dem Datenbankdump aber nicht herausfinden, wer hinter KaterKarlo123 steckt. Um KaterKarlo123 einer Person zuzuordnen, muss man Zugriff auf die Profildaten haben. Dies geht auch nur bei Teilnehmern, die immer noch im System sind. Teilnehmer, die das System inzwischen verlassen haben, haben im Datenbankdump nicht mehr ihr eigentliches Pseudonym, sondern ein Zufallspseudonym wie zB FDSJDG123IOH. Dieses kann nach Ablauf einer Frist gar nicht mehr aufgelöst werden.
Die technischen Vorkehrungen sollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit entsprechender krimineller Energie auch in 10 Jahren noch Abstimmungsergebnisse aufgelöst werden können. Angreifer können zB periodisch alle Profildaten archivieren.
Wie stellt man sicher, dass es keine Sockenpuppen gibt?
Dies wird durch den Akkreditierungsprozess sichergestellt. Der Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV geregelt. Eine Möglichkeit ist zB, dass man sich zur Akkreditierung persönlich mit Name und Mitgliedsnummer auf einer geeigneten Veranstaltung (zB LMV oder GV) vorstellen muss. Die Akkreditierung wird dann vom Vorstand oder Beauftragten vorgenommen. Die Akkreditierung muss periodisch wiederholt werden.
Wie lange werden die Abstimmungsergebnisse gespeichert?
Auch dies wird in der GO geregelt. Eine unbefristete Speicherung ist rechtlich nicht zulässig (Datenschutz). Auf der anderen Seite muss die Speicherung lange genug sein, dass Anfechtungen überprüft werden können. Das LQFB-Xhain hat sich zB für 12 Monate entschieden.
Wird es Superdelegierte geben?
Diese Variante der SMV erlaubt transitive Delegationen. Das heisst, das auch Delegationsempfänger weiterdelegieren können. Dies kann dazu führen, dass Teilnehmer ein sehr hohes Stimmgewicht haben. Um die Teilnahme attraktiv zu halten, sollen Delegationen periodisch verfallen (zB alle 90 Tage). Per Default ist also jeder Superdelegierte nach 3 Monaten wieder bei 0 Delegationen, es sei denn, dass innerhalb dieser 3 Monate neue Delegationen auf ihn eingehen oder alte erneuert werden.
Warum trennen wir die Geschäftsordnung von der SMV-Initiative?
Machen wir im Prinzip nur hier im Liquid Feedback. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass wir den geneigten Leser und Unterstützer nicht mit Text überfrachten wollen. Das Thema ist streitbar und sehr komplex. Deswegen möchten wir mit der Trennung auch eine saubere Diskussionslinie erreichen. Bereits jetzt wirft der eigentliche Antragstext genügend Anregungen und Feedback ab.**Bei der nächsten Landesmitgliederversammlung werden GO und SMV in einen gemeinsamen Antrag gepackt.** Es gab von Monika die Anregung "OB nicht vom WIE trennen" - Das wird zur realen Diskussion und Abstimmung auch nicht passieren. Die 2/3 Mehrheit sowohl hier als auch auf einer LMVB wird so auch für die erste GO gewährleistet.
Die GO der LMV überlassen?
Nein, einerseits soll die LMV nicht über Geschäftsordnungsänderungen reden. Sie kostet Geld und Zeit. 2 wertvolle Ressourcen. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben die GO dahingehend zu ändern, dass sie ein Regelwerk Vertagung anbieten kann, insofern dies zustimmungsfähig ist. Drittens, ist in der Geschäftsordnung derzeit geregelt, dass GO-Anträge eine 2/3-Mehrheit benötigen. Die Möglichkeit vor plötzlichen und häufigen GO-Änderungen(Versuche), sollte uns nicht dahin lähmen, dass wir deswegen beginnen, die zeit der LMVB für GO-Schlachten zu opfern. Das passiert mit der real life-GO auch so schon.