BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/01

Antrag - Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen

NR: 2014-05-04/01
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Text
"Text: Einladungen zu Sitzungen werden über die Berliner Ankündigungsmailingliste mindestens 72 h vorher (ordentliche Sitzung) bzw 24h vorher (außerordentliche Sitzung) versandt. Maßgeblich ist das Versendedatum, nicht das Freigabedatum durch die Moderation. Einladungen zu außerordentliche Sitzungen werden von einem Drittel der Vorstandsmitglieder beschlossen. Die beantragenden Vorstandsmitglieder sind zu benennen. Außerordentliche Sitzungen haben klar benannte Tagesordnungspunkte, die vorher bekanntgegeben werden. Eine Beratung anderer Themen ist ausgeschlossen. Eventuelle Beschlüsse zu nicht angekündigten oder nicht klar benannten Punkten sind nichtig. Für die Beschlussfassung wesentliche Dokumente sind allen Vorstandsmitgliedern rechtzeitig grundsätzlich elektronisch zur Verfügung zu stellen. Dazu wird die Geschäftsordnung wie folgt geändert: alt § 2 Vorstandssitzungen (1) - Einladung Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende laden mit einer Frist von mindestens 3 Tagen zu den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen unter Nennung des Termins, des Orts und der Tagesordnung ein. Die Einladung wird unter https://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstand bekannt gegeben. (2) - Außerordentliche Sitzungen Ein Drittel der Vorstandsmitglieder können unter Angabe des Beratungsgegenstandes eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen. neu § 2 Vorstandssitzungen (1) - Einladung Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende laden mit einer Frist von mindestens 72 Stunden zu den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen unter Nennung des Termins, des Orts und der Tagesordnung ein. Die Einladung wird innerhalb dieser Frist auf https://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstand bekanntgegeben und an die Berliner Ankündigungsmailingliste geschickt. (2) - Außerordentliche Sitzungen Ein Drittel der Vorstandsmitglieder können unter Angabe des Beratungsgegenstandes eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens 24h vorher wie unter (1) beschrieben zu veröffentlichen. Die Namen der einladenden Vorstandsmitglieder sind zu benennen. Außerordentliche Sitzungen können nur klar benannte Tagesordnungspunkte beinhalten. Insbesondere die Punkte ""Verschiedenes"" und ""Sonstiges"" sind nicht zulässig. Eventuelle Beschlüsse zu nicht angekündigten Tagesordnungspunkten sind nichtig. ... (6) Für die Beschlussfassung wesentliche Dokumente sind den Vorstandsmitgliedern rechtzeitig und grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen."
Begründung
"Die derzeitige Formulierung ist unklar. Die klare Benennung der TOPs hilft, Handstreiche zu vermeiden, beispielsweise ""Auflösung des Vorstands"" oder ""Anschaffung eines Porsches"" unter ""Sonstiges"" zu verstecken. "
LiquidFeedback
Antragsteller
Sebastian
Ergebnis
angenommen
Dafür
alle ausser Christopher
Dagegen
Christopher
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
.
Link zum Beschlussantrag
BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/01
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 04/01