Archiv Diskussion:2007/Strafantrag gegen Otto Schily wegen Onlinedurchsuchungen
Antrag zu aktueller Fragestellung nach §9 Abs.6 der Satzung
bitte keine Formbriefe innerhalb der Partei versenden, wozu soll das dienen ? --Nanuk
Zur Antragstellung, um zu sehen ob die Satzung was taugt und damit Du endlich öffentlich erklärst, was Du mir per Mail bereits kundgetan hast. Du hast die "Formbriefe" doch gelesen, oder? Schau zur Not nochmal in den Versionen nach. ps: Wieviele Anträge haben Dich bisher erreicht? inkorrupt 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)
- nur Du und jamasi, dennoch hat es mich im ersten Moment befremdet. Zum Antrag nach §9 (6) kann ich sagen, dass sich der Vorstand bereits mit der Frage befasst hat. Ob die Satzung 'was taugt' hat damit m.E. nichts zu tun, es sei denn Du setzt Erwartungen in §9(6), die über dessen Inhalt hinausgehen. Faktisch treffen wir uns immer noch wöchentlich, so dass die diesem Absatz zugrundeliegende Absicht, zur Not schneller als halbjährlich reagieren zu können, ohne weiteres jederzeit gewährleistet ist.
- Wie Euch auch bereits bekannt ist, befürwortet Jan einen Strafantrag im Namen der Partei und ich tue das nicht. Meine Gründe sind u.a. dass ich den Strafantrag für juristisch sehr fragwürdig halte, dass wir dafür keine belastbare professionelle Unterstützung haben, dass ein übers Knie gebrochener 'Amateur'-Strafantrag uns mehr schaden als nützen würde u.v.m., das wir gerne ausführlich diskutieren können. Darüberhinaus hindere ich ja niemanden daran als Parteimitglied einen Strafantrag zu stellen. Wenn ich aber als amtierender Vorsitzender im Namen der Partei einen Strafantrag persönlich unterschreiben soll, dann gehört da schon mehr zu, als die bloße Empörung, die ich im übrigen ja mit Euch teile. Aktuell liegt meine zeitliche Priorität definitiv auf der Vorbereitung des Parteitages, für den es noch viel zu tun gibt. --Nanuk
- na endlich.. war das denn so schwer? inkorrupt 17:57, 4. Mai 2007 (CEST)
Strafantrag im Namen der Partei
Noch schöner wäre es, wenn der Strafantrag im Namen der Partei laufen würde.--Jasocul 10:41, 26. Apr 2007 (CEST)
- sehe ich auch so -- inkorrupt 12:34, 26. Apr 2007 (CEST)
- ich bin entschieden dagegen, mit Strafanträgen Politik zu machen - dies ist nicht Aufgabe unserer Partei. --Nanuk
- Wasch mich, aber mach mich nicht nass? Natürlich ist es Aufgabe der Partei, einer Partei, die sich genau gegen solche Dinge richtet, sowas anzuprangern und bei einem Gesetzesverstoß dagegen anzugehen. Mit allen rechtlichen Mitteln, wenn es sein muss. Dass es nebenbei eine Außenwirkung hat, ist nicht zu vermeiden. Von einigen mag es sicher sogar gewollt sein! Auch wenn es Dir nicht passt, so solltest Du Dir mal die bisherige Abstimmung im Forum ansehen.--Jasocul 10:02, 27. Apr 2007 (CEST)
- Es ist nicht nur unsere Aufgabe, sondern auch unsere Pflicht, als staatstragendes Organ mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, auch den juristischen, gegen den verfassungswidrigen Überwachungswahn vorzugehen, die Bürgerrechte zu schützen und darüber hinaus die Glaubwürdigkeit unserer Forderungen zu gewährleisten und nach Möglichkeit zu unterstreichen. Wer, wenn nicht wir, wann, wenn nicht jetzt? -- inkorrupt 10:23, 27. Apr 2007 (CEST)
- Bisher sind wir nicht im Parlament, also stehen uns keine Sonderrechte (wie kleine Anfragen zu). Entsprechend müssen wir eben von anderen Mitteln Gebrauch machen, um Licht ins Dunkel zu bringen. --Jamasi 15:02, 27. Apr 2007 (CEST)
- Wasch mich, aber mach mich nicht nass? Natürlich ist es Aufgabe der Partei, einer Partei, die sich genau gegen solche Dinge richtet, sowas anzuprangern und bei einem Gesetzesverstoß dagegen anzugehen. Mit allen rechtlichen Mitteln, wenn es sein muss. Dass es nebenbei eine Außenwirkung hat, ist nicht zu vermeiden. Von einigen mag es sicher sogar gewollt sein! Auch wenn es Dir nicht passt, so solltest Du Dir mal die bisherige Abstimmung im Forum ansehen.--Jasocul 10:02, 27. Apr 2007 (CEST)
- ich bin entschieden dagegen, mit Strafanträgen Politik zu machen - dies ist nicht Aufgabe unserer Partei. --Nanuk
Ich würde es unterstützen, allerdings sollte er dazu in entsprechende juristische Form gebracht werden. Ich bin diesbzgl. selbst kein Experte, denke aber folgende Punkte müssen ausgebaut/geklärt werden:
- Beweise: keine Verweise auf einen unscharfen öffentlichen Vorfall, sondern auf Aussagen (zB Aussage von Frau Angelika Merkel "bla" in Blubb-Magazin) .. hier also lediglich Quellen recherchieren
- Zeugen müssen namentlich benannt sein, damit sie Teil des Ermittlungsverfahrens werden. Da verlass ich mich nicht auf Karlsruhe... aber mein Senf dazu kommt heute noch - siehe http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?p=27490#274 inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
- Öffentliches Interesse: mehr Details zum Betroffenenkreis (alle Bürger, die Wirtschaft allgemein, IT im speziellen, Gefährdung der Sicherheit).
- dann helft mal mit, wer ist potentieller Geschädigter und warum? inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
- Die Sendung an Presseagenturen begründet kein öffentliches Interesse.
- Sie ist aber die höfliche Bekanntgabe dieses den Betroffenen ins Bewußtsein rufen zu wollen. Gehört unbedingt da rein. inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
- Durch welche Vertretung kann eine juristische Person (unsere Partei) Anzeige erstatten?
- Jeder LV und der BV, deren Konstitution abgeschlossen ist. BV wäre meine Wahl, ist ja ne bundesweite Sauerei. inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
- Inwiefern ist ein dezentrales "Mitzeichnen" der Strafanzeige möglich?
- siehe http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?p=27490#27490 inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
Die Anzeige+PM sollte möglichst am Freitag rausgehen. Wartet nicht zu lange auf die Partei sondern stellt den Antrag! Mitunterzeichner sind noch sooo wichtig, primär zählen Antrag und die PM darüber. --Jan Huwald 14:49, 26. Apr 2007 (CEST)
- Na denn schliesst Euch (BV) doch heute noch kurz und zeigt mal wo der Hammer hängt. Wäre 10x geiler wenn wir als Partei das Fass aufmachen. Weitere Unterstützung meinerseits sichere ich hiermit zu. inkorrupt 15:10, 26. Apr 2007 (CEST)
- Und? Hat der BV sich entschieden? --Dirk 11:10, 30. Apr 2007 (CEST)
- Zwei Punkte sind nicht zu halten: Körperverletzung und Vollstreckung gegen Unschuldige: Bei ersterem frage ich mich wo Schily jemanden Geschlagen haben soll, letzteres bezieht sich auf Geld- oder Freiheitsstrafen, wer mit dem Bundestrojaner ausspioniert wird, wird ja trotzdem nur eingesperrt wenn er was verbrochen hat. icehawk 20:26, 26. Apr 2007 (CEST)
- Wenn es nur 2 Rohrkrepierer bleiben und die anderen treffen wäre das super.. ;-) Die KV (Körperverletzung) muß nicht auf physischer Gewalt beruhen, oder? Ich denke da an sensible und dann traumatisierte Opfer, die durch einen unfreiwilligen Seelenstrip ernsthafte seelische Schwierigkeiten bekommen könnten. Aber seid mal nicht so zaghaft, die § habe ich nach 2x Überfliegen des StGB hier rein gepastet. Da ist sicher noch Verschnitt dabei. inkorrupt 20:42, 26. Apr 2007 (CEST)
- Körperverletzung bezieht sich nur auf körperliche Gewalt. *nachgeschlagen hat* icehawk
- Wenn es nur 2 Rohrkrepierer bleiben und die anderen treffen wäre das super.. ;-) Die KV (Körperverletzung) muß nicht auf physischer Gewalt beruhen, oder? Ich denke da an sensible und dann traumatisierte Opfer, die durch einen unfreiwilligen Seelenstrip ernsthafte seelische Schwierigkeiten bekommen könnten. Aber seid mal nicht so zaghaft, die § habe ich nach 2x Überfliegen des StGB hier rein gepastet. Da ist sicher noch Verschnitt dabei. inkorrupt 20:42, 26. Apr 2007 (CEST)
- Ich habe eine Juristin angemailt. Die ist eine gute Freundin der Familie aber Mitglied beim "Feind" ;-) . Ich hoffe, dass sie kurzfristig Ihre Mails konrolliert und Zeit hat, einen Blick darauf zu werfen. --Jasocul 20:48, 26. Apr 2007 (CEST)
heise
Wenn ich mir so die Threads bei heise ansehe (z.B. diesen), so sollten wir das meiner Meinung nach definitiv als Partei durchziehen. --Jamasi 21:47, 28. Apr 2007 (CEST)
Weiteres Vergehen: Meineid, da auf Verfassung vereidigt bei Amtsantritt, jedoch handeln gegen diese.
- Aus Wikipedia: "Im öffentlichen Recht ist der Eid der Beamten, Richter und Zeit- und Berufssoldaten sowie der gewählten hohen Repräsentanten des Staates, wie Bundespräsident, Bundeskanzler u. a. bekannt. Diese Vereidigung auf die Verfassung wird nicht von einem Richter oder einem Gericht abgenommen und ist daher beim Bruch des Eides nicht als Meineid strafbar." http://de.wikipedia.org/wiki/Eid#Deutsches_Recht_der_Gegenwart Offenbar ist hier strafrechtlich nichts möglich. --Dirk 13:04, 29. Apr 2007 (CEST)
StGb § 129a
Zitat aus StGb § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen:
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
2. Straftaten nach den §§ 303b, [...] 316b Abs. 1 oder 3 [...] oder des § 317 Abs. 1,
oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[...]
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Wenn ich mir die C[D/S]U so ansehe, sehe im Fall der Onlinedurchsuchungen und deren Konsequenzen eine Chance auf Anwendung von § 129a. Abgesehen davon wäre dies genial ironisch: Der Terroristen-Jäger selber als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung hinter Gittern. --Jamasi 01:24, 10. Mai 2007 (CEST)
Noch ein Beitrag zur Thematik: http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12734505&forum_id=117110 --Jamasi 06:56, 11. Mai 2007 (CEST)