Archiv:Antragsfabrik Bayern/Landesvertreterordnung

80px Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Benjamin Stöcker.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Ich ziehe den Antrag zurück, da er, meiner Meinung nach, gegen PartG §9/§10 verstößt. Meine Gedanken dagegen nötigenfalls vor dem BVerG zu klagen wurden zerstreut weil der normale Rechtsweg zu lange dauert. Da ist es einfacher in den Bundestag zu kommen und als Fraktion zu klagen, oder gar in die Regierung und das doofe PartG einfach zu ändern. Inhaltlich stehe ich weiter hinter diesem System, da die Mischform die gerechteste Demokratievariante ist. Benjamin Stöcker

Antrag

Änderungsantrag Nr.
N/A
Beantragt von
Betrifft
Landesverband Bayern / §9b (Absatz 1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt den Absatz 1 folgendermaßen zu ändern.

(1)Der Landesparteitag ist die Mitglieder- und Vertreterversammlung auf Landesebene. Näheres zu den Vertretern regelt eine vom Landesparteitag beschlossene Vertreterordnung, die Teil der Satzung ist.

Begründung

Es gibt Mitglieder, die sich selbst nicht auf Parteitagen vertreten möchten. Wir sollten Ihnen die Möglichkeit geben, Personen, denen sie Vertrauen ihre Stimme mitzugeben.



Änderungsantrag Nr.
N/A
Beantragt von
Betrifft
Landesverband Bayern / Anhang
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt folgende Vertreterordnung zu beschließen und als Anhang an die Satzung des Landesverbandes anzufügen.


Landesvertreterordnung

Präambel

Dies ist die Vertreterordnung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland. Sie gibt jedem stimmberechtigten Mitglied des Landesverbandes das Recht sich selbst auf Landesparteitagen zu vertreten oder, wenn von Ihm gewünscht, sein Stimmrecht in einer Wahl von Vertretern an diese zu übertragen.

§ 1 Grundlegendes

(X) Die Vertreter für die Landesebene werden auf Bezirksebene gewählt.

(X) Ein gewählter Vertreter vertritt sich sowie fünf weitere Piraten auf Landesebene.

§ 2 Wahl der Vertreter

(X) Die Mitglieder der einzelnen Bezirksverbände, die sich auf dem Landesparteitag vertreten lassen möchten, wählen gemäß ihrer eigenen Satzung aus ihrer Mitgliederschaft ihre Vertreter.

(X) Die Anzahl der zu wählenden Vertreter wird durch die Zahl der Piraten, die vertreten werden wollen, bestimmt. Diese Zahl wird durch fünf geteilt und aufgerundet.

(X) Dabei sollten auch eine ausreichende Anzahl an Ersatzvertretern gewählt werden.

(X) Wer sein passives Wahlrecht bei der Wahl der Vertreter nutzt, hat kein aktives Wahlrecht.

(X) Wer sein aktives Wahlrecht bei der Wahl der Vertreter nutzt, verliert das Recht auf dem Landesparteitag für die Amtszeit der gewählten Vertreter selbst zu stimmen. Er verliert dies ebenfalls für alle höheren Verbandsebenen, sofern dort eine entsprechende Delegierten- oder Vertreterordnung verabschiedet worden ist, die die Wahl der Vertreter auf dem Landesparteitag vorsieht.

(X) Eine Briefwahl der Vertreter ist nicht zulässig.

(X) Unverzüglich nach der Wahl der Vertreter sind die gewählten Vertreter, Ersatzvertreter sowie die vertretenen Piraten dem Landesverband zu melden.

§ 3 Stimmrechte

(X) Die gewählten Vertreter sowie die Selbstvertretungspiraten sind stimmberechtigte Mitglieder des Landesparteitags. Alle anderen Piraten sind nicht stimmberechtigt, aber zur Teilnahme berechtigt.

(X) Jeder Selbstvertretungspirat hat eine Stimme.

(X) Jeder Vertreter hat die fünf Stimmen, die er vertritt, sowie seine eigene.

(X) Die Regelungen der Bundessatzung kommen entsprechend zur Anwendung, d. h. Vertreter und Selbstvertretungspiraten sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind.

(X) Die Geschäftsordnung des Landesparteitags kann dem Vertreter das Teilen seiner Stimme von den vertretenen Stimmen versagen, insofern seine Rechte als Mitglied nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

§ 4 Beendigung der Vertretung

(X) Die Amtszeit des Vertreters endet mit Rücktritt, Tod sowie nach erneuter Wahl der Vertreter im jeweiligen Bezirk und dauert maximal 14 Monate.

(X) Eine Neuwahl der Vertreter wird erst 10 Monate nach der letzten Wahl von Vertretern in jeweiligen Bezirk erfolgen. Eine Neuwahl vor 10 Monaten ist nur nach einmütigen Beschluss des Vorstands möglich.

(X) Fällt ein Vertreter während der Amtszeit aus, so ernennt der Bezirksvorstand wenn möglich einen Ersatzvertreter zum neuen Vertreter.

§ 5 Sonderregelungen

(X) Ist lediglich ein Selbstvertretungspirat oder nur ein Vertreter anwesend, so ist die geheime Wahl unter Verschluss durchzuführen. Alle an der Auszählung Beteiligten sind dann zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verletzung der Schweigepflicht hat der Landesvorstand dem Betreffenden automatisch die Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamts auf Lebenszeit abzuerkennen.

(X) Sind lediglich zwei Selbstvertretungspiraten oder zwei Vertreter anwesend, so ist die geheime Wahl ebenfalls unter Verschluss durchzuführen. Selbstvertretungspiraten beziehungsweise Vertreter dürfen dann nicht an der Auszählung beteiligt sein.

Begründung

Bitte beachten, dass der Autor gerne noch Kritik einarbeitet.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Michi 22:29, 9. Jan. 2010 (CET)
  2. Thomas F
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2. --CaptCarrot 12:06, 16. Jan. 2010 (CET)
  3. --Thomas-BY
  4. Nerdicist
  5. Ninan
  6. Max WeberII (Grundsätzlich eine gute Idee, aber nicht in der Form)
  7. Holger Klatt
  8. Burnus
  9. Hippy
  10. Gerhard
  11. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Dein Antrag legt fest, dass auf 5 Piraten ein Vertreter kommt. Was passiert, wenn der nächste Hype die Mitgliedszahlen wieder verzehnfacht? Gibt es dafür Überlegungen? (nicht signierter Beitrag von Stefan Körner (Diskussion | Beiträge) )
    • Wenn der nächste Hype die Mitgliederzahlen verzehnfacht, sind wir Volkspartei und ich bade in Sekt ;) Benjamin Stöcker
      • Ich halte das für eine unrealistische Annahme. Schöner Gedanke, aber wenig realistisch. Im Fall der Fälle, ja, müssten wir wieder Satzung ändern. Bis dahin haben wir hoffentlich bessere Möglichkeiten (Urabstimmung...) .--Trias 17:15, 6. Jan. 2010 (CET)
    • Die Vertreterordnung ist in dieser Version ja nicht Teil der Satzung, also lässt sich das notfalls mit einfacher Mehrheit beheben, aber wie schon gesagt, wenn so ein Hype mal wieder kommen sollte haben wir hoffentlich das Urabstimmungssytem am laufen ;) Thomas F
  • Mich stört an all den Konzepten, dass es für eine einmal delegierte Stimme keine Rückrufoption gibt. Einen Vorstand, der nix taugt, kann man aus dem Amt jagen, aber was macht man, wenn alles plötzlich erkennen, dass unsere Delegiertengruppe Amok läuft? (nicht signierter Beitrag von Stefan Körner (Diskussion | Beiträge) )
    • Die Möglichkeit habe ich ja jetzt eingebaut. Auf der anderen Seite sollte man bedenken, das Leute die eben nur zum Bezirksparteitag auftauchen um das Minimum an demokratischer Mitbestimmung zu nutzen auch nicht alle 2 Monate antanzen wollen, die hürde muss daher schon hoch sein. Benjamin Stöcker
      • Ok, stimmt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Sorry Stefan Körner Der seine Kommentare sonst immer signiert
        • Ja, wollte nur mal die Vorlage ausprobieren :D. --Trias 01:37, 11. Jan. 2010 (CET)
  • Halte ich für die bessere Option als die von Alex, trotzdem keine Zustimmung von mir ^^. Ich würde mich enthalten. --Trias 17:20, 6. Jan. 2010 (CET)
  • Ich kann mich mit Delegiertenlösungen bisher noch nicht anfreunden, bin deshalb entsprechend zurückhaltend. --CaptCarrot 12:06, 16. Jan. 2010 (CET)