Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedern die Schaffung von Untergliederungen ermöglichen

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Jotun.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Mitgliedern die Schaffung von Untergliederungen ermöglichen
Änderungsantrag Nr.
TE113
Beantragt von
Jotun
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, in Abschnitt A §7 Abs. 1 der Bundessatzung den zweiten Satz: "Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen." durch "Die Mitglieder der Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen." zu ersetzen.

Begründung

Dies entspräche dem Wortlaut der JuPi-Satzung und hätte den feinen Unterschied zur Folge, dass die in der Bundessatzung vorgesehene weitere Untergliederung der Landesverbände in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände allein auf Initiative der Piraten vor Ort erfolgen und von Organen höherer Ordnung nicht verhindert werden könnte.

Der Landesparteitag NRW hat als höchstes beschlussfassendes Organ des LV per Satzungsänderung die Gründung von Untergliederungen bis auf weiteres untersagt. Dies verstößt nach Meinung mehrerer Rechtsexperten wohl gegen §7 des PartG, der vorschreibt, dass die gebietliche Gliederung so weit ausgebaut werden muss, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Willensbildung möglich ist. Die Rechtslage konnte aber bisher nicht mit Sicherheit abschließend geklärt werden. Um den Bundesvorstand sowie die Parteischiedsgerichte zu entlasten und der Partei unnötige Kosten für Rechtsgutachten zu ersparen, soll durch diesen SÄA die Verantwortung für die satzungskonforme Schaffung von Untergliederungen im besten basisdemokratischen Sinne unmissverständlich in die Hände der Mitglieder vor Ort gelegt und einer unpiratigen Bevormundung durch Organe der Landesverbände ganz klar jegliche Grundlage entzogen werden.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Jotun|Jotun“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, in Abschnitt A §7 Abs. 1 der Bundessatzung den zweiten Satz: "Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen." durch "Die Mitglieder der Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen." zu ersetzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Dies entspräche dem Wortlaut der JuPi-Satzung und hätte den feinen Unterschied zur Folge, dass die in der Bundessatzung vorgesehene weitere Untergliederung der Landesverbände in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände allein auf Initiative der Piraten vor Ort erfolgen und von Organen höherer Ordnung nicht verhindert werden könnte.Der Landesparteitag NRW hat als höchstes beschlussfassendes Organ des LV per Satzungsänderung die Gründung von Untergliederungen bis auf weiteres untersagt. Dies verstößt nach Meinung mehrerer Rechtsexperten wohl gegen §7 des PartG, der vorschreibt, dass die gebietliche Gliederung so weit ausgebaut werden muss, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Willensbildung möglich ist. Die Rechtslage konnte aber bisher nicht mit Sicherheit abschließend geklärt werden. Um den Bundesvorstand sowie die Parteischiedsgerichte zu entlasten und der Partei unnötige Kosten für Rechtsgutachten zu ersparen, soll durch diesen SÄA die Verantwortung für die satzungskonforme Schaffung von Untergliederungen im besten basisdemokratischen Sinne unmissverständlich in die Hände der Mitglieder vor Ort gelegt und einer unpiratigen Bevormundung durch Organe der Landesverbände ganz klar jegliche Grundlage entzogen werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jotun 01:53, 12. Apr. 2010 (CEST)
  2. Hans Immanuel 09:49, 12. Apr. 2010
  3. ZeroMC 09:33, 13. Apr. 2010 (CEST)
  4. Stephan Urbach
  5. Jonas M. 14:51, 13. Apr. 2010 (CEST)
  6. Nplhse 17:11, 14. Apr. 2010 (CEST)
  7. Spearmind 01:49, 17. Apr. 2010 (CEST)
  8. # FxK leider interpretiert der LV NRW das Parteiengesetz etwas "individuell" und der einzige weg, dies zu revidieren, schein ein teurer und lanwieriger Prozess vor Gericht. Oder der Bund spricht einfach ein "Machtwort"
  9. Aleks_A
  10. Rainer Sonnabend
  11. Jan rechtlich vielleicht unnötig, praktisch wohl leider nötig.
  12. Aloxo
  13. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (Der LV muss selbst wissen was er tut. Wenn ihr dagegen seid, wählt Euch nen anderen Vorstand!)
  2. Trias
  3. Nicole.Staubus 12:12, 13. Apr. 2010 (CEST) Das Verbieten von Untergliederungen ist gegen das Parteiengesetz (§7). Vielmehr haben die Landesverbände die Pflicht die Gründung von Untergliederungen zu ermöglichen. Ausgenommen sind nur die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. Daher müssen wir das nicht in der Satzung aufnehmen.
  4. Andena
  5. NetAndroid 16:55, 13. Apr. 2010 (CEST) (Ich schließe mich der Aussage von Validom an. Ausserdem darf der LV die Gründung von Gliederungen nach PartG gar nicht verhindern. Hier sehe ich vielmehr eine Vereinsmeierei die gefördert werden könnte wenn jeder wild drauf los eine Gliederung gründet.)
  6. Sebastian Pochert RTFPG! (Read the fu**ing Parteiengesetz!)
  7. icho40
  8. Haide F.S.
  9. Ans 15:21, 18. Apr. 2010 (CEST)
  10. Thomas-BY
  11. Bragi
  12. Posbi 19:51, 22. Apr. 2010 (CEST)
  13. Datenritter 14:13, 25. Apr. 2010 (CEST) Vali und Nicole haben recht. Echt mal.
  14. Aloa5 08:33, 27. Apr. 2010 (CEST)
  15. MichaelG 21:41, 28. Apr. 2010 (CEST)
  16. StopSecret 10:42, 29. Apr. 2010 (CEST)
  17. Walter
  18. RicoB CB 15:14, 1. Mai 2010 (CEST)
  19. HKLS 12:16, 2. Mai 2010 (CEST)
  20. wigbold
  21. OliverNiebuhr
  22. zero-udo
  23. DeBaernd 21:48, 3. Mai 2010 (CEST)
  24. Zwergenpaladin
  25. Unglow
  26. Tramp 20:50, 10. Mai 2010 (CEST)
  27. Christian Specht 15:42, 11. Mai 2010 (CEST)
  28. Kaddi
  29. Salorta
  30. Sven423 09:13, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Jonathan Gruner
  2. Sbeyer 16:16, 20. Apr. 2010 (CEST)
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

@Validom

Das war ja kein Vorstandsbeschluss, sondern ein Beschluss der Landesmitgliederversammlung. Und leider kann ich dir garantieren, dass nicht nur die NRW-ler Probleme bekommen werden, wenn sie ihren Laden nicht in den Griff bekommen. Ein kurzer Blick in die letzten Protokolle des BVor genügt, um einen Vorgeschmack zu bekommen, wie viel Zeit und Geld der Bundesorgane das Thema beanspruchen wird, wenn es weiter eskaliert. Darum muss im besten Interesse der Mitglieder der anderen Landesverbände der Brandherd in NRW auf dem BPT gelöscht werden.

  • Wenn dieser Beschluss gegen geltendes Gesetz verstößt, kann Euer Vorstand sich darüber auch hinwegsetzen. Zudem hebt ein BPT-Beschluss keinen LPT-Beschluss auf. Das müsste Eurer LPT dann schon selbst tun. Das was ich sehe wäre ein Beschluss des BPT der Euren LV anweist es anders zu machen. Die Umsetzung bliebe aber NRW überlassen. Das ist eine Zwickmühle, aus der ihr Euch IANAL selbst befreien müsst. Im übrigen zur Sache: das PartG schreibt nur vor, dass die Gliederungen ausreichend ausgebaut sein müssen, damit eine ausreichende Willensbildung gewährleistet ist. IMHO ist das eine Auslegungssache, es gibt bei anderen Parteien auch große Gliederungen auf unterster Ebene, die ggf. vergleichbar wären? Immerhin könnte man argumentieren, dass allein schon unsere Kommunikationsmittel des 21. Jahrhunderts die Mitwirkung ermöglichen :o) Andererseits macht es sehr viel Sinn, Gliederungen zu gründen (sind in Bayern ja nicht umsonst so aufgestellt). Aber ich will mich da nicht einmischen. Was ich sagen will: das ist keine Bundes-Angelegenheit. Und ich sehe das so lange, bis nicht Euer Vorstand sagt: wir wissen nicht, was wir tun sollen ;-) ValiDOM
  • Bundessatzung geht vor Landessatzung. Du hast natürlich vollkommen Recht, dass durch einen Beschluss des BPT nicht einfach die Entscheidung eines LPT aufgehoben werden kann. Aber die Satzung kann ohne weiteres geändert werden und sämtliche Paragraphen in Satzungen der Untergliederungen, die gegen diese Änderung verstoßen, wären damit hinfällig. Wie kompliziert die Rechtssituation ist und dass es für LVor, BVor und Parteischiedsgerichte kaum ohne mit erheblichen Kosten verbundenen externen Rechtsbeistand möglich wäre, diese zu beurteilen, hast du ja selbst sehr gut dargelegt. Die eleganteste Lösung, um aus dieser Nummer wieder herauszukommen, ist in meinen Augen daher ganz klar ein SÄA auf dem BPT. Und diesbezüglich habe ich bisher noch kein einziges richtiges Gegenargument gehört. Wer würde denn durch die von mir vorgeschlagene Satzungsänderung benachteiligt, verstößt sie gegen geltendes Recht oder ist sie ungeeignet, das beschriebene Problem zu lösen?
    Solange in diesen Punkten kein ernsthafter Widerspruch kommt, plädiere ich eindringlich dafür, den Antrag anzunehmen und den Kahn in NRW nicht auf Grund laufen zu lassen. Wir Piraten sitzen schließlich alle im selben Boot! ;-)
    • Bundessatzung geht nicht prinzipiell vor Landessatzung ;) Um das zu erreichen, muss der Bundessatzung explizit für untere Gliederungen eine Vorschrift machen. Implizit reicht nicht da Gliederungen prinzipiell autonom sind - außer, es gibt klare Vorschriften die auf für diese gelten. Ansonsten gilt eine Vorschrift in der Bundessatzung auch nur für den Bundesverband (den die LVs übernehmen wenn sie nichts dazu sagen oder in dem Punkt auf die Bundessatzung verweisen). ValiDOM

NRW hat KV-Gründungen nur bis nach der Landtagswahl vertagt

Der Beschluß des NRW-LPT hat nur eine Gültigkeit bis zum 31.07.2010, danach tritt er automatisch außer Kraft. Sinn und Zweck des ganzen war, den Streit zwischen Crewkonzept und Kreisverbandskonzept bis nach den Landtagswahlen zu vertagen. MichaelG 21:38, 28. Apr. 2010 (CEST)