Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Klärung, was mit Mitgliedsbeitragsanteilen für nicht existierende Gliederungen passiert

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Buccaneerps.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Klärung, was mit Mitgliedsbeitragsanteilen für nicht existierende Gliederungen passiert
Änderungsantrag Nr.
TE082
Beantragt von
Buccaneerps
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (7)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Absatz 7 des Paragraphen §2 des Abschnitts B der Satzung zu ändern:

Neue Fassung:

Falls bei der Mitgliedsbeitragsverteilung nach Abs. 6 Gliederungen nicht existieren, fällt deren Anteil der nächsthöheren existierenden für das Mitglied zuständigen Gliederung zu.
Begründung

Bisher:

Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

Bezirksverbände existieren nicht in diesem Paragraphen und streng logisch gesehen fällt der Anteil des nicht existierenden Kreisverbandes an.. den Kreisverband (wegen "Gleiches gilt"). Mit der neuen Fassung wird das klar geregelt und es werden keine konkreten Gliederungsnamen genannt.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, den Absatz 7 des Paragraphen §2 des Abschnitts B der Satzung zu ändern:Neue Fassung:Falls bei der Mitgliedsbeitragsverteilung nach Abs. 6 Gliederungen nicht existieren, fällt deren Anteil der nächsthöheren existierenden für das Mitglied zuständigen Gliederung zu.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Bisher:Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.Bezirksverbände existieren nicht in diesem Paragraphen und streng logisch gesehen fällt der Anteil des nicht existierenden Kreisverbandes an.. den Kreisverband (wegen "Gleiches gilt"). Mit der neuen Fassung wird das klar geregelt und es werden keine konkreten Gliederungsnamen genannt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Buccaneerps 21:15, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. Trias (wobei man überlegen sollte, die Normierung der Untergliederungen ganz raus zu nehmen.)
  3. Bragi
  4. Aratec 00:54, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. -- Nicole.Staubus 01:25, 3. Apr. 2010 (CEST)
  6. Heizer
  7. Thorongil 12:08, 3. Apr. 2010 (CEST)
  8. Andreas Heimann 14:19, 3. Apr. 2010 (CEST) wie Trias
  9. Andena 22:05, 4. Apr. 2010 (CEST)
  10. Locke 01:47, 5. Apr. 2010 (CEST)
  11. Rainer Sonnabend
  12. Laird_Dave 15:11, 5. Apr. 2010 (CEST)
  13. Nplhse 12:42, 6. Apr. 2010 (CEST)
  14. Thomas-BY
  15. Aleks_A
  16. Posbi 21:08, 22. Apr. 2010 (CEST)
  17. Datenritter 12:15, 25. Apr. 2010 (CEST) Ein Wahnsinn.
  18. Jan
  19. StopSecret 12:35, 28. Apr. 2010 (CEST)
  20. Aratec 07:59, 29. Apr. 2010 (CEST)
  21. RicoB CB 19:22, 1. Mai 2010 (CEST)
  22. HKLS 11:43, 2. Mai 2010 (CEST) wie Trias
  23. OliverNiebuhr
  24. zero-udo
  25. archifact
  26. DeBaernd 17:41, 3. Mai 2010 (CEST)
  27. Unglow
  28. Zwergenpaladin
  29. Jonas M.
  30. Christian Specht 15:09, 11. Mai 2010 (CEST)
  31. Mtu
  32. Salorta
  33. Sven423 08:47, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Funktioniert bereits einwandfrei, es bedarf keiner Regelung)
  2. icho40
  3. Haide F.S.
  4. Sebastian Pochert
  5. wigbold : siehe Ben, ansonsten: Mein Senf
  6. Kaddi
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Twix 16:17, 16. Apr. 2010 (CEST)
  2. Sbeyer 16:50, 22. Apr. 2010 (CEST) Finde, dass die Bundessatzung Verteilungen über Nachbarebenen hinweg gar nicht festlegen sollte.
  3. Magnum

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Warum nur nach oben?

Warum soll das Geld nur nach oben fließen und nicht auch nach unten? Also angenommen es gibt einen Ortsverband, aber keinen übergeordneten Kreisverband, warum sollte nicht der Ortsverband auch etwas von den Geldern erhalten, immerhin wird dort die Arbeit gemacht und das Geld benötigt. --Murphy 09:03, 4. Apr. 2010 (CEST)

Zwei Gründe: Erstens müsste man einen Verteilerschlüssel erstellen, wieviel vom (nicht-existenten) KV an den OV runter- und wieviel hochgereicht wird. Zweitens: Das gesamte Gebiet innerhalb des KVs wird benachteiligt, da der obergeordnete Verband diesem weniger Mittel zur Verfügung stellen kann, und eine "Nachbarschaftshilfe" nur auf Kulanz basiert. Deutlicher wird dies, wenn wir Kreis- und Bezirksverbände betrachten. In Hessen gibt es den LV und es gibt mehrere Kreisverbände. Bezirksverbände sind nicht gegründet. Sobald es in einem BzV ein KV gibt stehen dem LV weniger Mittel zur Verfügung um diese in den verbandsfreien Gebieten einzusetzen. Ohne einen Fluss nach unten besteht jedoch trotzdem die Möglichkeit, dass die übergeordnete Gliederung Mittel per Beschluss runter reicht. --Locke 01:55, 5. Apr. 2010 (CEST)
Einen Verteilerschlüssel zu erstellen ist doch nun wirklich das geringste Problem; im einfachsten Fall könnte man sagen der betreffende Anteil wird einfach 50/50 aufgeteilt.
Den zweiten Grund sehe ich ehrlich gesagt nicht als brauchbare Begründung an. Folgt man dieser Argumentation konsequent, dann müsste man Untergliederungen generell verbieten, oder ihnen von vorneherein kein Geld zuweisen, denn faktisch zieht jede existente Untergliederung Geld von oben ab, der Unterschied bestünde also lediglich in der Menge. Untergliederungen sollten jedoch weitgehend unabhängig sein und nicht ständig darauf angewiesen sein Geld von oben genehmigt zu bekommen. --Murphy 09:06, 5. Apr. 2010 (CEST)
Nein, sie ziehen zwar Geld ab, jedoch wird dies im jew. Gebiet verwendet. Mit deinem Vorschlag hingegen wird den anderen, wo keine Gliederung existiert, Geld weggenommen. Gerade auch Gebiete ohne untere Gliederung benötigen jedoch Unterstützung von oben, diese sind viel mehr auf Unterstützung von oben angewiesen als existierende Gliederungen --Locke 11:57, 5. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

...