Amberg-Sulzbach/Bundestagswahl 2009/Plakate

Plakate

Auswahl und Druck

  1. allgemeine Plakate für den Wahlkreis (Zweitstimmen)
    • Vorauswahl über die vorhandenen Plakate im Wiki, Anpassung an örtliche Besonderheiten/Zielgruppen
    • ein einzelnes Plakat oder Plakatserie

Plakatieren

  1. Gemeinden:
    • Besonderheiten erfragen bspw. ob Plakate nur aufgehängt/nur aufgestellt werden dürfen
    • Kosten erfragen (pro Bescheid, einmalig, gemessen an Anzahl der Plakate, jeweilige Kosten, wie viele Plakate dürfen insgesamt angebracht werden)
  2. Allgemein:
    • Angebote einholen für günstige Plakatständer, Klemmtafeln
    • selber bastel?: HowTo_Wahlplakate
    • Team zur Koordination wann wo plakatiert wird,
    • Plakatierung in Städten/Gemeinden beantragen, Bescheide abwarten, loslegen

Amberg

Stadt Status Plakate Bedingungen Kontaktpirat
Amberg (44.216) Genehmigung liegt vor! 50 80 Zugeschickte Etiketten aufkleben. Bis 05.10. wieder entfernen. "6. Zugelassen ist das Anbringen an Pfosten für Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs, Straßenleuchten, Bäumen, Brückengeländern (außer an Bundesstraßen), Leiteinrichtungen u.ä.

7. Nicht zulässig ist Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen und Gefahrenzeichen oder Einrichtungen, insbesondere an Ampelmasten."

Petrusilius

Städte

Stadt Status Plakate Bedingungen Kontaktpirat
Sulzbach-Rosenberg (20.254) Genehmigungsfrei! 17 ab 17.08., keine Verkehrszeichen und -einrichtungen verdecken oder daran befestigen. Patrick, Thomas, Maxi (erledigt)
Auerbach i.d.OPf. (9023) Genehmigung liegt vor! 11 Ab 14.08.2009 an vom Bauamt aufgestellten Tafeln Tobias
Vilseck (6454) Genehmigung liegt vor! 5+3 Telefonisch durch Herrn Müller. Erlass d. InnenM gilt! Daniel, Flo, Veit
Hirschau (6112) Genehmigung nicht erforderlich! 13 Keine besonderen Auflagen. Oliver
Schnaittenbach (4249) Genehmigung liegt vor! 15

1. Die Plakatständer dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern. 2. Die Plakatständer dürfen nicht reflektieren. 3. Die Plakatständer müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. 4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. 5. Die Plakatständer dürfen keinesfalls an Straßenverkehrsschildern befestigt werden. 6. Der Boden darf durch das Aufstellen der Plakatständer nicht beschädigt werden. 7. Sollten die Plakatständer beschädigt oder unansehnlich sein, so sind diese instand zu setzen. 8. Die Aufstellorte sind nach dem Abbau der Plakatständer in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. 9. Die Plakatständer müssen mit der Anschrift oder Rufnummer des Aufstellers versehen sein. 10. Sollten die Plakatständer Anlass zu Beanstandungen geben, so sind diese umgehend zu versetzen. 11. Die Stadt Schnaittenbach ist von jeglichen Schadensersatz-ansprüchen befreit.

Oliver

Märkte

Markt Status Plakate Bedingungen Kontaktpirat
Hahnbach (5091) VG mit Hegendorf (922) & Gebenbach (953) Genehmigung liegt vor! 11 Zitat: "Eine Genehmigung zur Plakatierung ist 2 Monate vor der Bundestagswahl nicht genehmigungspflichtig. Die Plakate sind lediglich so aufzustellen und zu platzieren, dass keine Behinderung und Beeinträchtigung des Verkehrs auftreten kann (sh. beigefügte Auflagen)." Daniel, Flo, Veit, Oliver
Königstein (1783), VG mit Hirschbach (1325) Genehmigung liegt vor! 3 + 16 Zitat: "die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Königstein (Gemeinde Hirschbach und Markt Königstein) erheben keine Einwände gegenüber

der Aufstellung bzw. Anbringung von Plakatständern/Plakaten. Zu beachten ist, dass durch die Plakatierungen die Sicherheit des Verkehrs im Hinblick auf Sichtverhältnisse gewährleistet bleiben muss und keinerlei Verkehrsbehinderung erfolgen darf. Außerdem ist auf eine ordnungsgemäße Entfernung der Plakatierungen nach der Wahl zu achten."

Daniel, Flo, Veit, Martin
Rieden (2904) Genehmigung erhalten! Bei der Plakatierung zur Bundestagswahl bitten wir jedoch im Sinne der

Vielzahl der Werbeständer zu berücksichtigen, dass die Zahl der Plakate im Innerortsbereich von Rieden auf 8 und im Innerortsbereich von Vilshofen auf 6 beschränkt werden sollte. Davon nicht betroffen ist die Plakatierung direkt entlang der St 2165 in den Ortsdurchfahrtbereichen, für die das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg zuständig ist.

Freihung (2594) Genehmigung liegt vor! 13 Keine besonderen Auflagen. Martin
Kastl (2544) Genehmigung liegt vor! 11 Keine besonderen Auflagen. Petrusilius
Hohenburg (1686) angefragt, Antrag stellen!

Gemeinden

Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft Status Plakate Bedingungen Kontaktpirat
Kümmersbruck (10.170) Genehmigung liegt vor!
Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg (2737) VG mit Etzelwang (1470) + Weigendorf (1268) Genehmigung telefonisch vorab erteilt 12
6
6
Keine besonderen Auflagen, Gehweg Restbreite 1m beachten, 8 Plakate je Gemeinde Martin
Freudenberg (4199) angefragt, Antrag stellen!
Illschwang (2092), VG mit Birgland (1859) Genehmigung liegt vor! 8 Kein Hindernis, kein Sicherheitsrisiko. Bis 4.10. restlos entfernen! Petrusilius
Ursensollen (3762) Genehmigung liegt vor! 10 Zitat: "von der Beschränkung der gemeindlichen Plakatierungsverordnung sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel ausgenommen, die außerhalb der von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und Plakatanschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlplakatständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang für jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin." Petrusilius
Poppenricht (3361) Genehmigung liegt vor! 4 Entlang der ST2040 Straßenbauamt AS zuständig! Patrick, Thomas, Maxi (erledigt)
Ebermannsdorf (2477) Genehmigung liegt vor! 4 Wie üblich... Stefan Körner
Ensdorf (2261) Genehmigung liegt vor!
Ammerthal (2075) Genehmigung liegt vor! Erlass des Innenministeriums gilt!
Edelsfeld (1932) Genehmigung liegt vor! 6 + 6 Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden. Die Genehmigung erfolgt in jederzeit widerruflicher Weise. Die Plakate sind nach der Bundestagswahl schnellstmöglich zu entfernen. Die Gemeinde Edelsfeld ist von jeglichen Schadensersatzanforderungen befreit. Daniel, Flo, Veit, Martin
angefragt, Antrag stellen!
angefragt, Antrag stellen!

Gemeindefreie Gebiete

Name Status Plakate Bedingungen Kontaktpirat
Hirschwald (19,57) anfragen, Antrag stellen!