AG Plakatierung Landkreis Miltenberg

Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Miltenberg der AG Plakatierung Unterfranken

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Johannes Müller, Martin Dosch, Patrick Bielski, DU?


Aufteilung in 12pxStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindehelfer (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 12pxAltenbuch (1271)
2 12pxAmorbach (4045)
3 12pxBürgstadt (4256)
4 12pxCollenberg (2556)
5 12pxDorfprozelten (1906)
6 12pxEichenbühl (2668)
7 12pxElsenfeld (8839)
8 12pxErlenbach am Main (10.099)
9 12pxEschau (4028)
10 12pxFaulbach (2754)
11 12pxGroßheubach (5082)
12 12pxGroßwallstadt (4125)
13 12pxHausen (1977)
14 12pxKirchzell (2355)
15 12pxKleinheubach (3458)
16 12pxKleinwallstadt (5816)
17 12pxKlingenberg am Main (6250)
18 12pxLaudenbach (1393)
19 12pxLeidersbach (4960)
20 12pxMiltenberg (9501)
21 12pxMömlingen (5008)
22 12pxMönchberg (2581)
23 12pxNeunkirchen (1521)
24 12pxNiedernberg (4960)
25 12pxObernburg am Main (8749) Werewolf_Tamer
26 12pxRöllbach (1730)
27 12pxRüdenau (851)
28 12pxSchneeberg (1834)
29 12pxStadtprozelten (1578)
30 12pxSulzbach a.Main (7042)
31 12pxWeilbach (2293)
32 12pxWörth am Main (4817)


Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Altenbuch
2 Amorbach
3 Bürgstadt
4 Collenberg
5 Dorfprozelten
6 Eichenbühl
7 Elsenfeld
8 Erlenbach am Main
9 Eschau
10 Faulbach
11 Großheubach
12 Großwallstadt
13 Hausen
14 Kirchzell

"Wahlwerbung in Form von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum ... zwei Monate vor einer Wahl gebührenfrei. Achten Sie bitte darauf, dass weder Fußgänger noch alle anderen Verkehrsteilnehmer durch die Plakate behindert oder beeinträchtigt werden."
MARKT KIRCHZELL gez. Egon Buechler (per eMail an uw)

15 Kleinheubach
16 Kleinwallstadt
17 Klingenberg am Main
18 Laudenbach
19 Leidersbach
20 Miltenberg
21 Mömlingen
22 Mönchberg
23 Neunkirchen
24 Niedernberg
25 Obernburg am Main
  • Auflagen:
  1. Die Plakat- und Werbetafeln sind so aufzustellen, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht behindert oder gefährdet wird.
  2. In der Römerstraße zwischen Oberem Tor und Unterem Tor dürfen keine Plakat- und Werbetafeln angebracht werden.
  3. Werden Plakat- und Werbetafeln an Privatzäunen angebracht, so ist eine Genehmigung des Eigentümers einzuholen.
  4. Die Plakat- und Werbetafeln dürfen nicht zu Sichtbehinderungen an Straßeneinmündungen oder anderen gefährlichen Stellen führen.
  5. An Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen ist das Anbringen von Werbetafeln verboten.
  6. Die Plakat- und Werbetafeln sind so anzubringen, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. (kipp- u. sturmsichere Befestigung).
  7. Die Erlaubnis gilt nur für das Aufstellen von Plakat- und Werbetafeln an Gemeindestraßen. Werden Plakat- und Werbetafeln an Bundes-, Staats oder Kreisstraßen aufgestellt, so ist eine Genehmigung durch das Strassenbauamt bzw. dem Landratsamt erforderlich.
  8. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
  9. An Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen Sichtdreiecke freigehalten werden.
  10. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen.
  11. Nach Ablauf dieser Erlaubnis sind die Plakat- und Werbetafeln unverzüglich zu entfernen.
26 Röllbach
27 Rüdenau
28 Schneeberg
29 Stadtprozelten
30 Sulzbach a.Main
31 Weilbach
32 Wörth am Main

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