AG Pflege/Pflegekammer

HINWEIS: Dieses Dokument stellt keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, ihrer Landesverbände oder der AG Pflege dar!

Es soll als Diskussionsgrundlage dienen, den Einstieg ins Thema erleichtern und den aktuellen Stand der Diskussion darstellen.

Der aktuelle Status dieses "Papieres" ist als frühes Entwicklungstadium zu werten. Es sind noch nicht alle Punkte geklärt bzw. ausgeprägt. Ebenso wurden die relevanten pflegepolitischen Akteure noch nicht ausreichend in den Meinungsbildungsprozess mit eingebunden.

Pflegekammer

Grundlagen

Pflegepolitik im Sinne einer Selbstverwaltung ist auf Grund des Föderalismus Ländersache. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Heilkammergesetz (HKG). Das HKG des jeweiligen Bundeslandes bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammer. Eine so genannte Bundespflegekammer kann nur als Dachverband der Organisation dienen, hat aber keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Für die Pflegekammern aller Bundesländer ist der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachorganisation vorgesehen. Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche besitzen sie Hoheitsbefugnisse. Beispielsweise die Durchführung der Berufsaufsicht oder Erstellen einer verbindlichen Berufsordnung für alle Mitglieder. Kammern wirken wie eine staatliche Verwaltung durch sogenannte Verwaltungsakte, u.a. die Erteilung der Berufserlaubnis.

Ziele der Pflegekammer

  • Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern durch Gewährleistung qualifizierter Pflege und Versorgung
  • Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege
  • verbindliche Berufsordnung und Berufsethik (Kodex)
  • Vertrettung der Interessen ihres Berufsstandes in ihrer Gesamtheit
  • Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden
  • Für die Politik: Ein Ansprechpartner für alle Belange der Pflege; kompetente Beratung im politischen Entscheidungsprozess

Aufgaben, um diese Ziele zu erreichen

  • Qualitätssicherung in der Pflege aufgrund festgelegeter Berufsinhalte und -pflichten
  • Registrierung beruflich Pflegender (Berufsregister)
    • Altenpfleger(innen)
    • Gesundheits- und Krankenpfleger(innen) bzw. Krankenschwestern/-pfleger
    • Gesundheist- und Kinderkrankenpfleger(innen) bzw. Kinderkrankenschwestern/-pfleger
    • (eine Berufsgruppe vergessen?)
  • Erfassen des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur, räumlicher Verteilung und Qualifikation
    • optimale, flächendeckende gesundheitliche Versorgung
    • gezielte Planung und Adaption der Ausbildungsmöglichkeiten
  • Führung der Berufsaufsicht
  • Erteilen und Entziehen der Berufserlaubnis
  • (Weiter)entwicklung einer Berufsethik bzw. eines Berufskodex
  • Aufsicht und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung
  • Erstellen von Gutachten & Expertisen
  • Fachliche Beratung des Gesetze- und Verordnungsgebers
  • Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der Ausbildungsreform
  • Erstellen von Statistik zur Planung erforderlicher fachlicher und personeller Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung
  • Ausgestaltung der Ausbildungsgesetze des Bundes, in Kooperation mit den Ausbildungsträgern
  • Examensabnahme
  • Schiedsgericht
  • Anbieten von Fortbildungen in Kooperation mit den etablierten Fortbildungsinsitituten und Verbänden
  • Schaffen von Bedingungen, die eine kontinuierliche Fortbildung aller(!) Berufe gewährleistet

Was eine Pflegekammer NICHT kann oder darf

  • Tarifpolitik (den Gewerkschaften vorbehalten)

Was wir mit einer Pflegekammer nicht wollen

  • eigene Altersversorgung (kein Ausstieg aus der Solidargemeinschaft!)

Sonstiges

Die Piratenpartei BW lehnt Zwangsmitgliedschaften in Kammern und Verbänden in ihrem Wahlprogramm 2010 zu recht deutlich ab. (ab Seite 26) Dies geht konform mit vielen Wahlprogrammen in anderen Landesverbänden. Wahlprogramm BW 2010

UN-Menschenrechtskonvention AEMR Artikel 20.2
"Niemand darf gezwungen werden einer Vereinigung anzugehören."

"Berufsständische Selbstverwaltung bewirkt Stärkung der Demokratie von unten, bewirkt vertikale Gewaltenteilung, Aktivierung gesellschaftlicher Kräfte und Grundrechtsverwirklichung, durch Teilhabe an Entscheidungsfindung!!!"
(Zitat von Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinrich Hanika, Pflegerecht 12/99)

"Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist für Berufsangehörige Pflicht. Nur eine Pflichtmitglied gewährleistet, dass eine Entscheidung nicht von Zufälligkeiten einer Mitgliedschaft, sondern nach einer Abwägung und Bündelung der maßgeblichen Interessen einer objektiven und vertrauenswürdigen Wahrnehmung des Gesamtinteresses ermöglichen."
(Zitat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes).

notwendige Erweiterungen

Die Themen Datenschutz und Transparenz in Bezug auf eine Kammer bzw. auf ein Berufsregister müssen noch angegangen werden. Ohne den notwendigen Datenschutz und die Transparenz ist eine Pflegekammer nicht zu realisieren!

Argumentation

Um zukünftige Diskussionen zu dieser Thematik zu erleichtern, gibt es hier eine Übersicht über mögliche Pro- und Contra-Argumente. Dies dient ebenso der tiefergehenden Erläuterung des Themas.

Zusätzliche Informationen

  • Präsentation zum Thema "Registrierung beruflich Pflegender" als ODP oder PDF.
  • Präsentation zum Thema "Pflegekammern" als ODP oder PDF.
  • Präsentation des bffk e.V. zum Thema Pflegzwangskammern Bundesverband für freie Kammern

Homepage des bffk e.V.