Datei:Plakatierungsgenehmigung Düsseldorf LTW 2012.pdf

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Plakatierungsgenehmigung_Düsseldorf_LTW_2012.pdf(Dateigröße: 1,36 MB, MIME-Typ: application/pdf)

die Genehmigung für das Plakatieren und kurzfristige halten im Park/Halteverbot ist da! Die Plakatierungstrupps sollten die Genehmigung sichtbar im Auto haben um eine Knöllchen zu vermeiden. Übertreibt es bitte nicht mit dem Parken im Parkverbot. Wer meint, man stellt nun sein Auto zum Einkaufen in die Schadowstrasse und kommt nach einer Stunde wieder, liegt da leider falsch. Neben einer Knolle (ihr zahlt selber), den Abschleppkosten (ihr zahlt auch selber) riskieren wir alle die Rücknahme der Genehmigung und ein Bußgeld.

Also:

- Parken im halte/Parkverbot nur zum Auf+Abhängen
- STVO §1 ( So verhalten um niemanden zu gefährden ...) beachten
- bestimmte Uhrzeiten beachten ( siehe pdf Punkte 7-12 )
- es muss noch jemand durch kommen, keine Straßen blockieren

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