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Für die Wahlwerbung in Inzell wurden im Rahmen der bevorstehenden Europawahl kürzlich folgende Festlegungen getroffen:

Eine Plakatierung (jeweils 1 Plakat) ist ab 29.04.2019 (Montag) an folgenden Plakatwänden zulässig:

- Fritz-Gastager-Straße (Höhe Parkplatz P5 Staufenparkplatz)
- Reichenhaller Straße (Höhe Kreuzung Fritz-Gastager-Straße)
- Schmelzer Straße (Höhe Mahderbachbrücke)
- Schwimmbadstraße (Höhe Parkplatz P3 am Badepark)

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unerlaubt aufgestellte Werbemittel vom gemeindlichen Bauhof kostenpflichtig entfernt werden.