BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83417

< BY:EU-Wahl 2019‎ | Plakatierung‎ | Verordnungen
Version vom 14. April 2019, 21:47 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Unsere Plakatierungsverordnung regelt, dass Anschläge von politischen Parteien und Wählergruppen in der Zeit von vier Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen a…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unsere Plakatierungsverordnung regelt, dass Anschläge von politischen Parteien und Wählergruppen in der Zeit von vier Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen ausschließlich an den zentralen Wahl-Anschlagtafeln angebracht werden dürfen.
Für die Europawahl können wir - angesichts der Vielzahl der sich bewerbenden Parteien(Wählergruppen - nur ein Plakat pro Partei bzw. Wählergruppe zulassen.
Die Örtlichkeit der Anschlagtafeln entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen.
Lageplan1
Lageplan2
Lageplan3
Lageplan4