BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94127

< BY:EU-Wahl 2019‎ | Plakatierung‎ | Verordnungen
Version vom 5. April 2019, 18:35 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gemeinde ist mit dem Anbringen von Plakaten für die Europawahl 2019 für Ihre Partei einverstanden.<br> Wir bitten Sie, die Plakatierung auf die in den An…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Gemeinde ist mit dem Anbringen von Plakaten für die Europawahl 2019 für Ihre Partei einverstanden.
Wir bitten Sie, die Plakatierung auf die in den Anlagen rot umrandeten Bereiche zu beschränken und die Plakate spätestens eine Woche nach der Wahl wieder abzunehmen. Anderweitig erfolgt eine Rechnungstellung an Ihre Partei.

Bereich1

Bereich2